Immer wieder werden Anleger belogen,
manipuliert und mit teilweise unglaublichen Anlageversprechen um gigantische
Beträge gebracht. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung versucht
durch seine Berichterstattung im Internet Anleger zu sensibilisieren nicht
alles an Anlageversprechen zu glauben, was ihnen vorgegaukelt wird.
Gerade in der jetzigen Zeit, in der
selbsternannte Anlagegurus- und Initiatoren Hochkonjunktur haben und mit satten
Renditeversprechen auf Kundenfang gehen und die Angst der Menschen vor einem
Alter in Armut gnadenlos ausnutzen sind diese Informationen wichtig und
wertvoll. Der Schutzbund gibt einen Einblick in die unseriöse Variante des
Anlagegeschäfts, es wird dokumentiert, wie zum Beispiel Banken das Vertrauen ihrer Kunden zum eigenen
Vorteil ausnutzen und zu welchen Mitteln
der Mensch greift, um möglichst viel Geld zu sparen. Es geht um Finanzen,
Immobilien, Sicherheit und vor allem um Vertrauen.
In letzter Zeit macht wieder der
Penny Stock Betrug von sich reden. Er
gehört zu den „klassischen“ Kapitalanlagebetrügereien. Mit dieser Masche wurden
schon Milliardenbeträge versenkt! Dem Anleger wird von den Betrügern zum
Beispiel vorgegaukelt, man habe ein kleines Unternehmen entdeckt, welches eine
bahnbrechende Erfindung gemacht habe. Daraus werde sich ein riesiges Geschäft
mit fetten Gewinnen ergeben. Dem Anleger wird erzählt, dass er hier mit kleinem
Geld den ganz großen Gewinn machen kann. Die Investoren glauben natürlich in
ein solides und gesundes Unternehmen zu investieren. In Wahrheit handelt es
sich aber oft um Pleitefirmen die kurz vor dem Bankrott stehen, oder, die es
überhaupt nicht gibt und nur in der Phantasie der Betrüger existieren.
Aktueller Fall: 4,25 % Zinsen bei mindestens 30 000.- Euro für Anlagezeitraum von 12 Monaten. Damit der sich der umworbene Anleger in Sicherheit wiegen kann, schickt man ihm auch noch eine Beschreibung des Anlagensicherungssystems. Darüber hinaus ist das Internet gepflastert mit positiven Meldungen über dieses Unternehmen. Wer Zweifel hatte, der öffnet nach dieser Jubel-Lektüre die Brieftasche.
Das fragliche Angebot macht eine Firma aus Stockholm
Deutschen Anlegern. Tatsächlich ist es aber so, dass die investierten Gelder
keineswegs über eine Einlagensicherung geschützt sind. Zudem arbeitet das
Unternehmen ohne Genehmigung der schwedischen Finanzaufsicht. Die
Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert die
Öffentlichkeit dass die Firma nicht berechtigt ist in Österreich
genehmigungspflichtige Bankgeschäfte durchzuführen.
Tagtäglich werden Angebote
verbreitet, wie man sein Geld gewinnbringend anlegen kann. Da macht ihnen eine
gesichtslose Stimme am Telefon ein einmaliges und nur für Sie bestimmtes
Angebot. Aber sofort müssen Sie sich entscheiden, sonst gibt man anderen den
Vorzug! Oder ein Freund eines Freundes hat die ganz vertraulichen
Insiderinformationen.
Heute wird von einer Vielzahl von Institutionen, Banken,
Maklerfirmen, Finanzdienstleistern, Wirtschaftsvertrieben eine kaum
überschaubare Palette von
Finanzprodukten angeboten. Kein Wunder, dass sich anlagebereite Menschen dann
teilweise ganz auf die Aussagen eines Finanzberaters verlassen. Während die
überwiegende Mehrheit der Personen welche in der Finanzdienstleistungsbranche
arbeiten sicherlich gewissenhaft und ehrlich ihre Kunden beraten, gibt es
zwangsläufig diejenigen, die das ihnen entgegengebrachte Vertrauen zum eigenen
Vorteil ausnutzen. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum
Fenster hinausgeworfen.
Das wichtigste Ziel für den
geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Es
ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm
zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen.
Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel, und täuschen vor,
selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen
noch durch angebotene Hilfeleistungen hinhalten.
Wer Hilfe bei einem Anwalt sucht
sollte in jedem Falle darauf achten, dass der Anwalt oder die
Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird
bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen.
Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer
empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.
Dem geschädigten Anleger können
jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage
und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser
Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.
In der Regel muss sich der
Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche
Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld
wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche
Rolle. Die Ernüchterung kommt meist sehr
spät. Die Aussicht auf riesige Gewinne, Unerfahrenheit in
Finanzangelegenheiten, Leichtgläubigkeit und die dreiste Überzeugungskraft so
mancher Anlageberater führen dazu, dass
gebildete Leute ihren gesunden Menschenverstand ausschalten und jegliches
kaufmännisches und rationales Denken vergessen. Und dann sind die Ersparnisse
weg - oft für immer.
Der ESK rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem
Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden. Gerade die
Vermittler beherrschen oft sehr meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor,
selbst geschädigt worden zu sein. Die Anleger sollten sich weder durch
Versprechungen noch von Drohungen
beeindrucken lassen. Gewarnt sei auch vor so manchen Beiträgen in sogenannten
Bewertungsportalen. Da wird mitunter gegen Bezahlung die Wahrheit auf den Kopf
gestellt. Solch ein „Bewertungs-Spam“ ist zwar eine nervige Sache, aber in den
üblichen Dosen offensichtlich inzwischen etabliert. Doch wenn solche Beiträge
professionell mit dem Zweck der Verleumdung immer wieder gezielt eingestellt
werden, ist die Absicht leicht zu durchschauen. Der gute Rat an diese Spammer: Eine Gelegenheit, den Mund zu halten, sollte
man nie vorüber gehen lassen.
Sein Geld gewinnbringend und sicher anzulegen, ist wie man
sieht, ohne in die vielen Fallen des Finanzmarktes zu tappen, nicht ganz
einfach. Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren
Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen
Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er
sein Geld wieder bekommen kann.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit-
und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach-
und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein
Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das
Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen