Verkäufer von Kapitalanlageprodukten  führen oft beeindruckende, aber auch
teilweise irreführende Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel: Finanzberater, Financial
Advisor, Vermögensberater, Finanzplaner, Finanzmakler. Viele Anleger vertrauen
diesen beeindruckenden Berufstiteln ohne jedoch die fachliche Qualifikation des
Beraters zu hinterfragen. 
So mancher Berater ist tatsächlich aber nur Verkäufer, der
im Auftrag seines Arbeitgebers dessen Produkte unter die Leute bringt. Dazu
nutzt er auch das klassische Vorgehen eines normalen Verkäufers. Er versucht
mit allen Mitteln das Vertrauen des Kunden zu gewinnen. Seine Berufsbezeichnung
hilft ihm dabei ganz erheblich.  
Es gibt Bankangestellte und freie Berater die im
vertraulichen Gespräch zugeben, dass sie mehr wie Verkäufer handeln, weil sie die
von ihren Arbeitgebern vorgegebenen 
Umsatzziele erreichen müssen. Fortbildungsmaßnahmen dienen mitunter
ausschließlich dazu, zu trainieren wie Verkaufsziele sicher erreicht werden.  
Die Kunden denken, sie
erhalten eine unparteiische Beratung, tatsächlich bekommen Sie jedoch Produkte
verkauft, die in vielen Fällen überhaupt nicht zu ihnen passen. 
Eine Beratung im eigentlichen Sinne findet in vielen Fällen
überhaupt nicht statt, es werden reine Verkaufsgespräche geführt. 
- Es
     ist schlechte Anlageberatung oft kombiniert mit miesen Anlageprodukten
     welche Jahr für Jahr für die schockierende Vernichtung von Kapital
     verantwortlich zeichnen.  Die
     betroffenen Kapitalanleger erkennen dies in der Regel leider nicht, obwohl
     dies wichtig wäre, denn eine schlechte Anlageberatung kann durchaus eine
     Anspruch gegen den Finanzberater rechtfertigen. 
 
Sicher passieren im Leben Fehler. Das  gilt auch bei der Wahl einer bestimmten
Kapitalanlage. Es wird auch nicht erwartet, dass ein Anlageberater stets die
Entwicklung einer Kapitalanlage voraussehen kann. 
Der Finanzberater
sollte aber seinen Wunsch Provision  aus
dem Verkauf des Anlageprodukts zu verdienen, dem Anlageziel seines Kunden
unterordnen können.
Der fast tägliche finanzielle Absturz liegt in vielen Fällen
doch darin begründet, dass vielen Menschen – vor allem älteren Menschen -  die sehr oft kaum Anlageerfahrung haben von
Banken und Anlageberatern höchst riskante Finanzprodukte empfohlen und auch
verkauft werden. Der Anleger denkt, er wird ehrlich und objektiv beraten, dabei
wird er vom Finanzberater nur umschmeichelt um Vertrauen zu gewinnen. Denn der
Abschluss wird in vielen Fällen nur auf Grund des Vertrauens zum Berater
realisiert. 
Der Anleger sollte
sich fragen, ob die Beratung mit seinen Anlagezielen übereinstimmt und ob
seinem Risikoprofil  genügend Rechnung
getragen wurde. 
Wenn er daran zweifelt, ist es an der Zeit einen Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren. Der kann ihm eine neutrale
Bewertung des Sachverhalts geben, ob der Verlust aus einer schlechten Beratung,
einem schlechten Produkt oder einfach aus einem schlechten Marktverlauf
resultiert.
Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen
Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine
windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der
Anlagelobby ,,werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher"
aufgesessen. Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren
solcher Anlagen  weiterhin vielen
Menschen das Geld aus der Tasche ziehen können.
- Das
     zwischen Anleger und Bank bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der
     Investor durch eine auf die Vertretung von Anleger- und
     Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen welche im
     Idealfall mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter
     Kapitalanleger kooperiert. 
 
So gewährleisten die BSZ e.V.  Interessengemeinschaften durch die
Vielzahl  betroffener Anleger und hoch
spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass  versteckte Provisionen und Kosten (Hidden
costs), Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig
erkannt und offengelegt werden. Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass
hier verschärft Kontrolle gerade auch von Anlegerschutzvereinen und
Anlegerschutzanwälten ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil die
staatlichen Aufsichtsorgane hier oft nicht früh genug oder überhaupt nicht
tätig werden. 
Für die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht die für
die BSZ e.V. Interessengemeinschaften tätig sind steht die Vertretung
geschädigter Anleger bei unterschiedlichsten Kapitalanlagemodellen im
Vordergrund, wie z.B. bei Aktien, geschlossenen Immobilienfonds, diversen
Zertifikaten, Lebensversicherungsfonds, Hedgefonds, Schiffsfonds,
Schrottimmobilien. Ständige Fortbildung sowie jahrelange Erfahrung garantieren
eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau. 
- Diese
     Kanzleien bieten seriöse, Ziel führende Lösungen, bei denen der Erfolg des
     Mandanten im Vordergrund steht. 
 - Grundlage
     für die Tätigkeit der Anlegerschutzanwälte ist der Wille, für ihre Mandanten
     auch in anspruchsvollen und komplexen Fällen einen substantiellen Mehrwert
     für ihr Geld zu schaffen. 
 - Sie
     sind hoch erfahren und durchsetzungsstark in der Prozessführung vor
     Gerichten und haben zahlreiche Verfahren geführt, die zu im Sinne
     geschädigter Anleger wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
     geführt haben. 
 - Diese
     Anlegerschutzanwälte haben in Tausenden Fällen mit einem streitigen Anlagevolumen
     von mehreren hundert Millionen Euro erfolgreiche Ergebnisse erzielt. 
 - Diese
     Ergebnisse sind belegt durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die die
     Anwälte in den vergangenen Jahren erstritten haben. 
 - Viele
     Verfahren endeten auch durch Vergleich. 
 - Dadurch
     konnten sich diese Anwaltskanzleien nicht nur bei Mandanten, sondern auch
     im Fach- und Kollegenkreis hohes Renommee erwerben.
 
Zu der Philosophie der mit dem BSZ e.V. kooperierenden
Anlegerschutzanwälte gehört es, Versicherungsgesellschaften, Banken,
Investmentfonds, etc., grundsätzlich nicht zu vertreten, um keiner
Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Philosophie, welche
strikt eingehalten wird, ist für die Mandanten gewährleistet, dass die
Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient für ihre
Mandanten vorgehen können.
Mit dem Wissen den Rückhalt einer starken Gemeinschaft
nutzen zu können, bleibt für informierte Anleger das Gebot der Stunde, nach
Alternativen zu suchen, statt weiter an Anlagen festzuhalten, über deren
Schicksal sich außen stehende Marktbeobachter keinen Illusionen hingeben. 
Die ertragreichste
Möglichkeit eines ,,Ausstiegs" ist die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte  der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. 
Betroffene Kapitalanleger welche die erfreuliche Entwicklung
der Rechtsprechung nutzen wollen können sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
ihrer Wahl anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Erste Schritte zur
Vermögenswiederherstellung
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, daß der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option. 
Der BSZ e.V.
Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens
vermittelt. 
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung,
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
     Sie die BSZ®
     e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den
     einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro
     nicht unterschreiten.
 
- Senden
     Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
     (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
     betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
     oder des – Erwerbs erhalten haben.
 
- Sollte
     der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
     erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
 
- Wenn
     Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
     entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
     Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
     abklären.
 
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind
jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu
vertreten.
Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher vereinbarten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts!
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen
Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann
annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den
Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess
und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung
übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur
im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
- Anlegerschutzvereine
     wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die
     wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von
     Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige
     Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in
     bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes
     verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der
     Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren
     davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob
     ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten
     Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder
     kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter
     Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen
     Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.  
 
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres
Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der
Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden
beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen
Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher
Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche
umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die
Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an
beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu
einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof
formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft
beteiligt haben.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos dem   BSZ e.V.
Solidarservice anschließen. 
Ein Antrag zur Aufnahme in die Fördergemeinschaft BSZ e.V. Solidarservice  kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier
in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos
einstellen lassen. 
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