Der BSZ e.V. hat täglich Kontakt mit älteren Investoren die
bei einer Kapitalanlage Geld verloren haben.
Die Fälle, in denen die Ersparnisse von Senioren vernichtet
werden, machen meist keine Schlagzeilen, sind aber in ihrer Auswirkung für die
Betroffenen und deren Familien oft von verheerendem Ausmaß.
Gerade wegen der ständigen Aufforderung des Staates für das
Alter finanziell vor zu sorgen, der sinkenden Höhe zu erwartender
Rentenzahlungen und einer höheren Lebenserwartung, überrascht es nicht, dass
ältere Menschen versuchen ihre Ersparnisse gewinnbringend anzulegen.
Alarmierend ist allerdings, dass es überproportional viele ältere Menschen sind
die bei einer Kapitalanlage Verluste erleiden. Dahinter steckt System. Wie
skrupellos die Beteiligten dabei zu Werk gehen, zeigt alleine schon die von
Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freien Anlageberater intern genutzte Bezeichnung für ältere
Anleger: „AD“. Das Kürzel steht dabei diskriminierend für alt und doof!
Die einzelnen
Kapitalanlageprodukte werden immer komplexer:
Forward-Kredite, kreditfinanzierte Rentensparmodelle mit
oder ohne Einmaleinlage, Lebensversicherungen mit Berufsunfähigkeitsschutz,
Genussrechte, Calls, Puts, Swaps usw. Dabei gilt stets der Grundsatz: Je
riskanter die Kapitalanlage, desto höher der Provisionsgewinn für den
Vermittler.
Darüber hinaus versuchen sich die Finanzdienstleister besser
gegen Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden zu schützen. d.h. indes
leider nicht, dass sich das Beratungsniveau verbessert hat, sondern nur, dass
die Vermittler angehalten werden, die Kunden während des Beratungsgesprächs -
teilweise sehr zweifelhafte - Erklärungen hin bis zu einer Haftungsfreistellung
unterzeichnen zu lassen.
Senioren werden mit
verlockenden Kapitalanlageangeboten geradezu bombardiert.
Wie ein roter Faden ziehen sich die meist haltlosen
Versprechen von hohen Renditen und null Risiko quer durch diese Angebote. Meist
ist aber genau das Gegenteil der Fall und am Ende stehen verheerende Verluste.
Leider weiß niemand genau, wie viele ältere Menschen in
Deutschland durch ungeeignete Kapitalanlagen ihre Ersparnisse verloren haben,
sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. Nicht wenig ältere Menschen verheimlichen es, dass sie
mit einer Kapitalanlage Geld verloren haben. Sie schämen sich, geben sich
selbst die Schuld und wissen oft auch nicht wen Sie um Hilfe bitten könnten.
Auch Banken und Sparkassen schrecken nicht davor zurück
ihrer älteren Kundschaft ungeeignete Anlageprodukte zu verkaufen. Hohe
Provisionen sind oft die treibende Kraft für den Verkauf solcher Anlagen.
Empfiehlt eine Bank
einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische
Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung.
Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde
mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will. Das Kreditinstitut
muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 1994 beachten. Danach muss das
Bankinstitut die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung
berücksichtigen.
Gerade bei vielen Schiffsfonds und Unternehmensanleihen sind
diese Grundsätze missachtet worden. Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern
das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies
versprochen wurde. Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.
Bei den Provisionen
wurden die Anleger häufig nicht vollständig informiert.
Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie
freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren - bei freien
Beratern erst ab 15 % Provision. Der Senior muss wissen, was das Bankinstitut
vom Fondsemissionshaus bekommt.
In Beratungsgesprächen bei Banken, Sparkassen und
Volksbanken sind vielfach geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und
Lebensversicherungsfonds, als geeignete Altersvorsorgeprodukte empfohlen
worden. Die betreffenden lebensälteren Anleger können sich daher unter anderem
auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufen. Regelmäßig gibt es weitere darüber
hinausgehende Pflichtverletzungen, die ebenfalls Gegenstand von Schadensersatzprozessen
sind.
Geschädigte Anleger
müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte
einfordern.
Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen. Solange
Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen
Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen
"Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.
- Mitunter
scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt
zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte.
Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es
zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch
überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser
richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der
Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich
geltend zu machen wären. Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten
für kleines Geld zu haben. Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten
verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und
unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen.
Gescheiterte Kapitalanlagen mit
verheerenden Folgen für die Anleger
Wenn Verbraucher Ihr erspartes Geld mit einer miesen
Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie
sich schnell als Opfer wieder.
- Opfer
eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen
finanziellen Schaden.
Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst
schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein. Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das
Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für
Betroffene die von einem unredlichen „Anlageberater“ aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch
gezogen wurden. Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und
isoliert.
- Bei
älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der
Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die
finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist
gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko
bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit
Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden
verstärken.
Die Opfer von
Kapitalanlagebetrug und gescheiterten Kapitalanlagen kommen aus allen
Bevölkerungs- und Bildungsschichten. Obwohl Anlageopfer nicht allein sind, da
es in der Regel Hunderte oft Tausende weitere Geschädigte gibt, bleiben sie oft
isoliert und wehren sich nicht. Von den
geschädigten Anlegern klagt tatsächlich nur eine kleine Minderheit gegen die
Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das
so?
Es liegt im Interesse
der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte
Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter
Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen".
Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker,
welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf!
Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer
übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinesche Dimensionen. Hier wird nicht etwa die
Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes.
Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu
gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem
sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen wollen.
- Bei
dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und
Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen
und am Boden zerstört sind und meist auch
nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen
bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen Hausbanken in
die Pleite hineinberaten.
Die Geldvernichter dagegen, vor allem wenn sie durch die
Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein
gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den
"erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen
großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf
Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Die geschädigten Anleger
interessieren dabei nicht!
- Das
zwischen Anleger und Bank bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der
Investor durch eine auf die Vertretung von Anleger- und
Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen welche im
Idealfall mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter
Kapitalanleger kooperiert.
So gewährleisten die BSZ e.V. Interessengemeinschaften durch die
Vielzahl betroffener Anleger und hoch
spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass versteckte Provisionen und Kosten, Veruntreuungen
und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und
offengelegt werden. Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier
verschärft Kontrolle gerade auch von Anlegerschutzvereinen und Anlegerschutzanwälten
ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen
Aufsichtsorgane hier oft nicht früh genug oder überhaupt nicht tätig werden.
- Für
die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht die für die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften tätig sind steht die Vertretung geschädigter
Anleger bei unterschiedlichsten Kapitalanlagemodellen im Vordergrund, wie
z.B. bei Aktien, geschlossenen Immobilienfonds, diversen Zertifikaten,
Lebensversicherungsfonds, Hedgefonds, Schiffsfonds, Schrottimmobilien.
Ständige Fortbildung sowie jahrelange Erfahrung garantieren
eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau. Diese Kanzleien bieten seriöse,
zielführende Lösungen, bei denen der Erfolg des Mandanten im Vordergrund steht.
Grundlage für die Tätigkeit der Anlegerschutzanwälte ist der Wille, für ihre Mandanten
auch in anspruchsvollen und komplexen Fällen einen substantiellen Mehrwert für
ihr Geld zu schaffen. Sie sind hoch erfahren und durchsetzungsstark in der
Prozessführung vor Gerichten und haben zahlreiche Verfahren geführt, die zu im
Sinne geschädigter Anleger wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
geführt haben.
Diese Anlegerschutzanwälte haben in Tausenden Fällen mit
einem streitigen Anlagevolumen von mehreren hundert Millionen Euro erfolgreiche
Ergebnisse erzielt. Diese Ergebnisse sind belegt durch eine Vielzahl von
Gerichtsurteilen, die die Anwälte in den vergangenen Jahren erstritten haben. Viele
Verfahren endeten auch durch Vergleich. Dadurch konnten sich diese
Anwaltskanzleien nicht nur bei Mandanten, sondern auch im Fach- und
Kollegenkreis hohes Renommee erwerben.
- Zu
der Philosophie der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Anlegerschutzanwälte gehört
es, Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc.,
grundsätzlich nicht zu vertreten, um keiner Interessenskollision zum Opfer
zu fallen.
Durch diese Philosophie, welche strikt eingehalten wird, ist
für die Mandanten gewährleistet, dass die Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung
sämtlicher Möglichkeit effizient für ihre Mandanten vorgehen können.
- Mit
dem Wissen den Rückhalt einer starken Gemeinschaft nutzen zu können, bleibt
für informierte Anleger das Gebot der Stunde, nach Alternativen zu suchen,
statt weiter an Anlagen festzuhalten, über deren Schicksal sich außen stehende
Marktbeobachter keinen Illusionen hingeben. Die ertragreichste Möglichkeit
eines ,,Ausstiegs" ist die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Betroffene Kapitalanleger welche die erfreuliche Entwicklung
der Rechtsprechung nutzen wollen können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
"Anlage gescheitert – was nun? "
anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen
zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Anlage gescheitert – was nun?“ kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.11.2018 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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