LG Augsburg sorgt im Abgasskandal für Hammerurteil! VW muss
Käufer eines Golf Diesel den vollen Kaufpreis erstatten – Volkswagen kann
keinen Wertersatz verlangen. „Endlich einmal ein Urteil, das klar ausspricht,
dass geleimte Autofahrer vollumfänglich Anspruch auf Schadensersatz haben“
freut sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 im Anleger- und Verbraucherschutz aktiv
tätig.
Das Landgericht Augsburg hat im VW-Abgasskandal für einen
echten Paukenschlag gesorgt. Das Gericht sprach dem Käufer eines vom
Abgasskandal betroffenen VW Golf TDI mit Urteil vom 14.11.2018 Schadensersatz
zu. Volkswagen muss ihm den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten und hat
keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer
(Az.: 021 O 4310/16).
Konkret bedeutet dies
in diesem Fall, dass der Kläger das Auto ca. sechs Jahre lang genutzt hat und
VW für diese Nutzung nicht einen Euro verlangen kann.
„Es gibt inzwischen etliche verbraucherfreundliche Urteile
in Sachen Abgasskandal, doch die Entscheidung des Landgerichts Augsburg ist
schon ein echter Hammer. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW
die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt
habe und daher zum Schadensersatz verpflichtet sei. Allerdings haben sie
Volkswagen bisher immer den Anspruch auf einen Wertersatz für die gefahrenen
Kilometer zugesprochen. Das LG Augsburg geht nun aber noch einen entscheidenden
Schritt weiter und sieht keine Grundlage für den Anspruch auf einen
Nutzungsersatz.
- Wenn
dieses Beispiel Schule macht, können noch viele durch den Abgasskandal
geschädigte Verbraucher von diesem Urteil profitieren“, sagt der hier
berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt.
In dem zu Grunde
liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 einen VW Golf TDI für knapp 30.000
Euro gekauft.
Da das Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist,
hat er geklagt und vor dem Landgericht Augsburg einen eindrucksvollen Sieg
errungen.
- Durch
die Verwendung der Manipulations-Software habe sich VW sittenwidrig
verhalten und dadurch auch die Kunden getäuscht.
- Daher
sei VW zum Schadensersatz verpflichtet.
Ähnlich haben schon
zahlreiche Gerichte entschieden und den geschädigten Käufern Schadensersatz
zugesprochen.
Neu am Urteil des LG Augsburg ist, dass es keine Grundlage
für einen Nutzungsersatz für VW sieht. „Dies widerspräche dem Gedanken des
Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung“, zitiert test.de aus der
Urteilsbegründung.
Erwartungsgemäß hat Volkswagen schon angekündigt, gegen
dieses Urteil in Berufung zu gehen. Ob VW es aber tatsächlich auf eine
verbraucherfreundliche und wegweisende Entscheidung vor einem Oberlandesgericht
ankommen lässt, bleibt abzuwarten. Bisher wurden derartige Entscheidungen
häufig vermieden.
Ganz unabhängig davon, ob es zu einem Urteil durch ein
Oberlandesgericht kommt, belegen inzwischen zahlreiche Gerichtsentscheidungen,
dass durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher gute Chancen haben,
Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so der BSZ e.V.
Vertrauensanwalt. Dies wird durch eine Statistik des ADAC untermauert.
- Demnach
seien bis September 2018 von 1101 dem ADAC vorliegenden Gerichtsentscheidungen
729 zu Gunsten der Käufer ausgegangen.
Verbraucher haben im
Abgasskandal also gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Allerdings müssen die Forderungen geltend gemacht werden, da am Ende 2018 die
Verjährung droht.
Betroffene Autokäufer können der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Abgas-Skandal beitreten. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern
Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem
Schaden sitzen bleiben.
- Wenn
Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier
berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs-
und Schadensersatzansprüche.
Betroffene
Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V.
Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und
wahrnehmen lassen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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