Samstag, November 24, 2018

Abgasskandal: Urteil im Namen des Volkes hinter dem tatsächlich auch das Volk steht!

LG Augsburg sorgt im Abgasskandal für Hammerurteil! VW muss Käufer eines Golf Diesel den vollen Kaufpreis erstatten – Volkswagen kann keinen Wertersatz verlangen. „Endlich einmal ein Urteil, das klar ausspricht, dass geleimte Autofahrer vollumfänglich Anspruch auf Schadensersatz haben“ freut sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 im Anleger- und Verbraucherschutz aktiv tätig.

Das Landgericht Augsburg hat im VW-Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt. Das Gericht sprach dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Golf TDI mit Urteil vom 14.11.2018 Schadensersatz zu. Volkswagen muss ihm den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten und hat keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer (Az.: 021 O 4310/16).

Konkret bedeutet dies in diesem Fall, dass der Kläger das Auto ca. sechs Jahre lang genutzt hat und VW für diese Nutzung nicht einen Euro verlangen kann.

„Es gibt inzwischen etliche verbraucherfreundliche Urteile in Sachen Abgasskandal, doch die Entscheidung des Landgerichts Augsburg ist schon ein echter Hammer. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher zum Schadensersatz verpflichtet sei. Allerdings haben sie Volkswagen bisher immer den Anspruch auf einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zugesprochen. Das LG Augsburg geht nun aber noch einen entscheidenden Schritt weiter und sieht keine Grundlage für den Anspruch auf einen Nutzungsersatz.

  • Wenn dieses Beispiel Schule macht, können noch viele durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher von diesem Urteil profitieren“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt.  

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 einen VW Golf TDI für knapp 30.000 Euro gekauft.

Da das Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, hat er geklagt und vor dem Landgericht Augsburg einen eindrucksvollen Sieg errungen.

  • Durch die Verwendung der Manipulations-Software habe sich VW sittenwidrig verhalten und dadurch auch die Kunden getäuscht.
  • Daher sei VW zum Schadensersatz verpflichtet.

Ähnlich haben schon zahlreiche Gerichte entschieden und den geschädigten Käufern Schadensersatz zugesprochen.

Neu am Urteil des LG Augsburg ist, dass es keine Grundlage für einen Nutzungsersatz für VW sieht. „Dies widerspräche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung“, zitiert test.de aus der Urteilsbegründung.

Erwartungsgemäß hat Volkswagen schon angekündigt, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Ob VW es aber tatsächlich auf eine verbraucherfreundliche und wegweisende Entscheidung vor einem Oberlandesgericht ankommen lässt, bleibt abzuwarten. Bisher wurden derartige Entscheidungen häufig vermieden.

Ganz unabhängig davon, ob es zu einem Urteil durch ein Oberlandesgericht kommt, belegen inzwischen zahlreiche Gerichtsentscheidungen, dass durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt. Dies wird durch eine Statistik des ADAC untermauert.

  • Demnach seien bis September 2018 von 1101 dem ADAC vorliegenden Gerichtsentscheidungen 729 zu Gunsten der Käufer ausgegangen.

Verbraucher haben im Abgasskandal also gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen die Forderungen geltend gemacht werden, da am Ende 2018 die Verjährung droht.

Betroffene Autokäufer können der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal beitreten. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

  • Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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