Die Geschädigten des Kartells müssen eine konkrete
Schadenshöhe darlegen, die sie durch die illegalen Preisabsprachen der
beteiligten Lkw-Hersteller erlitten haben.
Gutachten zur
Schadenshöhe liegt vor.
Der von der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei beauftragte Experte hat sein Gutachten
vorgelegt: Je nach Lkw und Ausstattung konnte er eine sogenannte „Overcharge“
von etwa 10 Prozent ermittelt.
Das bedeutet für die
vom Gutachter geprüften Fahrzeuge einen Schaden durch die Preisüberhöhung von
rund 7.000 Euro.
Mit dem Gutachten werden die hier berichtenden BSZ e.V.
Vertrauensanwälte und die mit ihnen kooperierenden Kanzleien nun für ihre Mandanten
Schadensersatzansprüche geltend machen und entsprechende Klagen einreichen.
Jede Kanzlei und auch jeder Spediteur erhält ein auf die betreffenden Lkw
bezogenes, individuelles Gutachten.
Alle Lkw-Nutzer, die sich bisher nicht an dem Gutachten
beteiligt haben, können dies ab sofort nachholen, sofern die betreffenden
Fahrzeuge ab 2002 gekauft oder geleast wurden.
Die Anwälte konnten mit dem Gutachter einen neuen Auftrag
abschließen, der es ihnen ermöglicht, wieder einen Preis von 100 Euro netto pro
Lkw für das Gutachten anzubieten.
Sie sollten nunmehr
schnell handeln und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell
anschließen damit auch Sie vom Gutachten
profitieren können.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
LKW-Kartell anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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