Dienstag, Mai 29, 2018

Bombengeschäfte mit Kapitalanlagen?

Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf selbstsicher auftretende „Anlageberater“ herein.  Ihnen werden Schiffsfonds, Transport-Container, Schrottimmobilien, Gold Sparpläne mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte  Provisionen, und oft wird ihr Geld nicht wie versprochen, an der Börse angelegt, sondern wandert gleich auf die Auslandskonten der Verkäufer.

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.

Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.   

Dem durchschnittlichen Anleger ist, im Gegensatz zu dem von so manchen Anlegerschützern gezeichneten Bild des naiven uninformierten Anlegers, durchaus bewusst, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren wissen, dass sie auch bereit sein müssen die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Im „Wilden Westen“ wurden die Banken ausgeraubt – Heute rauben die Banken ihre Kunden aus.

Viele Bankkunden zahlen exorbitant hohe Gebühren an ihre Banken die eigentlich in keinem wirklichen Zusammenhang mit den durchzuführenden Leistungen stehen.  Banken schröpfen Ihre Kunden in einem Ausmaß, dass die Gerichte immer öfter eingreifen müssen.  Der Gebührendschungel der Banken macht es den Kunden fast unmöglich einen Gebührenvergleich mit anderen Banken anzustellen. Wettbewerb unter den Banken ist somit nur eine Spiegelfechterei. Für jede Art von Konto werden von Bank zu Bank unterschiedliche Bedingungen angeboten, dazu kommen komplizierte Berechnungsmethoden für jegliche Transaktionen und Leistungen. Vor diesem Hintergrund ist auch erklärbar, warum nur wenige Menschen ihre Bank wechseln.  Es ist der Mangel an Preistranzparenz und die Unmöglichkeit die Kosten zu vergleichen, die Bankkunden von einem Wechsel zu einer andern Bank abhält.

Selbst wenn eine Bank mit einer windigen Kapitalanlage oder Falschberatung  Anleger um ihre  Ersparnisse gebracht hat, wechseln nur wenige zu einer anderen Bank.

Das ist der Angst geschuldet, plötzlich ohne Bankkonto dazustehen und nicht mehr in der Lage zu sein, sein Gehalt überweisen zu lassen, geschweige den Rechnungen bezahlen zu können. Angst und Ungewissheit verhindern den Bankwechsel, wenn Essen, Wohnen ja Leben auf dem Spiel steht.

Sobald sich Geld in den Händen einer Bank befindet wird sie einen Teil davon für ihre eigenen Geschäfte nutzen. Sie kann es verleihen oder investieren und natürlich zur Kosten- und Gebührentilgung verwenden. Der Bankkunde kann nur hoffen und darauf Vertrauen, dass seine Bank das richtige Augenmaß dafür hat, wie viel Geld sie halten muss um Ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Was passiert, wenn das nicht klappt, hat uns die „Finanzkrise“ praktisch vorgeführt.

Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis.

Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital.   Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!  Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden. Transparenz sieht anders aus, sagt Roosen.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen:

„Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!“

Bei so mancher Anlageberatung wird dem Kunden erzählt das Produkt sei von der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.

Das wiegt den Kunden in Sicherheit, weil er fälschlicher Weise glaubt, dass die BaFin das Produkt geprüft und genehmigt habe. In Wahrheit jedoch bezieht sich die Genehmigung nur auf das Verkaufsprospekt (korrekte Angabe des Emittenten, des Fondsverwalters etc.), nicht aber auf das Produkt selbst. Nach dem Verkaufsprospektgesetz und dem Wertpapierverkaufsprospektgesetz müssen entsprechende Broschüren für den Verkauf von Anlageprodukten von der BaFin genehmigt werden. Allerdings werden dabei nur die formalen Anforderungen an den Prospekt geprüft.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat 2015 das Projekt Finanzmarktwächter und Marktwächter Digitale Welt aus der Taufe gehoben.

Das BMJV teilte damals in einer Pressemeldung mit: „Die Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt und in der digitalen Welt gewinnen sowie ein Frühwarnsystem aufbauen. Grundlage dafür sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und perspektivisch ein interaktives Onlineportal. Die Ergebnisse der Marktwächterarbeit werden auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Das BMJV fördert beide Marktwächter  vorerst bis Ende 2017 mit  insgesamt 5,6 Mio. Euro pro Jahr.“

Der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sagte damals dazu: ,,Die Marktwächter stärken den Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir werden damit in Zukunft, schwarze Schafe' auf den Märkten schneller identifizieren."

Was von dieser Prognose zu halten ist, zeigen die letzten großen Anlageskandale wie zum Beispiel P&R Container.  

Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss.

Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.

Tatsächlich gibt es immer noch viele Anleger, die glauben sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ob die Anleger durch die Marktwächter vor diesem finanziellen Desaster geschützt worden wären, darf bezweifelt werden, sagt Roosen.

Erfolgreicher Anlegerschutz kann nicht dadurch erreicht werden dass man die Vielfalt der Anlageprodukte einschränkt, oder dem Verbraucher seine selbständige Anlageentscheidung streitig macht.

Der Traum vom schnell und leicht verdienten Geld spukt immer wieder durch viele Köpfe von Kapitalanlegern.  Befriedigt werden diese Wünsche oft von dubiosen Anlagegurus die in sogenannten ,,Anlageseminaren" mit ihren suggestiven Psychotricks sektenartige Glaubenbekenntnisse ,,ich mache Sie alle reich" verbreiten.

Für die meisten Teilnehmer wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass man auf ein simples Schneeballsystem hereingefallen ist. Reich geworden ist am Ende nur der Veranstalter.

Anlegergeld wird in manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Erfolgsstory oder auch einer irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.

Da mathematische Fakten nicht verändert werden können, werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.

Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade schmerzhaft feststellen.

Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind.  Der Anlageguru nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt.  Der Vorteil für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.

Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim Anlageguru zur Zeit ganz hoch im Kurs.  Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt.  Ist das Geld weg, kann sich der geprellte Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.

Für die geschädigten Anleger ist es ohne fachkundige rechtliche Hilfe fast aussichtslos vollen Schadensersatz zu erhalten.

Überall, wo zivilrechtliche Ersatzansprüche nicht (nur) aus Vertrag entstehen, sondern auch aus sogenannten ,,unerlaubten Handlungen", sind solche Handlungen nicht immer - aber oft zugleich Straftaten wie Kapitalanlagebetrug.

Zur Philosophie des BSZ e.V.  gehört es, dass Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc., von seinen Vertrauensanwälten grundsätzlich nicht vertreten werden, um keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Vorschrift, welche strikt eingehalten wird, ist für die Mitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft gewährleistet, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient im Interesse der betroffenen Anleger vorgehen können.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern.

Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Erfolgreicher Anlegerschutz wird durch Transparenz, Klarheit und Wahrheit erreicht.

Dem Anleger ist nicht damit gedient einen 100 Seiten umfassenden Anlageprospekt durcharbeiten zu müssen. Er will kurze, klare,  verständliche und wahre  Produktinformationen um seine Anlageentscheidung zu treffen. Jedem Anleger muss eine vollständige und gut verständliche Dokumentation des jeweiligen Produktes zur Verfügung gestellt werden. Auch bei Aktien oder Obligationen sollen Prospekte die Anleger transparent über die mit dem Produkt verbundenen Risiken informieren. Anleger müssen Klarheit über alle die mit ihrer gewünschten Kapitalanlage  verbundenen Kosten haben. Das Beratungsprotokoll soll dem Anleger dazu dienen, Beratungsfehler vor Gericht beweisen zu können  und nicht dazu, die Bank aus der Haftung herauszuhalten.

Was ist, wenn  Anleger bei ihrer Anlageentscheidung getäuscht werden? 

Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher „Beratungen“ werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.

Würde die Beweislast umgekehrt, also die Bank müsste beweisen, dass sie anlegergerecht, wahrheitsgemäß und vollumfänglich beraten hat, wäre dies ein Schritt zu einem wirkungsvollen und auch deutlich spürbaren Anlegerschutz.

Geschädigte Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.  Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Die Rechtsdurchsetzung für geschädigte Anleger muss wesentlich verbessert werden.

Der BSZ e.V. hält eine bessere Stellung geschädigter Anleger für dringend notwendig. Dazu müsste ihnen eine kostenfreie Klage vor Gericht eingeräumt werden. Und zwar für alle dabei entstehenden Kosten , also auch für die Anwaltskosten.

Es gibt tatsächlich Anlegerschutzanwälte, die den Standpunkt vertreten, dass es sich für Anleger, die beispielsweise  wegen Fehlberatung gegen eine Bank vorgehen möchten, erst ab einem Streitwert von 10 000.- Euro lohne. Je höher der Streitwert also sei, umso mehr lohne sich der Prozess für den Anleger. (Man könnte letztes Wort auch ersetzen durch das Wort „Rechtsanwalt“, meint Roosen).

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.

Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann.

(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)

Die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ e.V. tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Die Anlegerschutzvereine tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Von interessierten Kreisen und auch leider von einigen Rechtsanwälten werden  immer wieder „Anlegerschutzvereine“ pauschal als dubios abgestempelt. Wem ist damit gedient? Dem „Nachrichtenverbreiter“, dem Rechtsanwalt, den Anlageinitiatoren? Dem geschädigten Kapitalanleger mit Sicherheit nicht!  Da werden Anlegerschutzvereine als gierige Raffzähne diffamiert, als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!

Ein Anlegerschutzverein alleine – der nicht vom BMJV mit Millionen gefördert wird -,  kann sich gegen diese Anwürfe kaum wehren.

Da diese Diffamierungen mittlerweile professionell mit dem Zweck der Verleumdung immer wieder verbreitet werden, ist dies nicht nur für die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger von Nachteil.  Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer  durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben. Künftig wird der BSZ e.V. auf diese Hetzkampagnen angemessen reagieren und der Öffentlichkeit ein realistisches Bild von der Arbeit der Anlegerschutzvereine vermitteln.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

  • Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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