Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf
selbstsicher auftretende „Anlageberater“ herein. Ihnen werden Schiffsfonds, Transport-Container,
Schrottimmobilien, Gold Sparpläne mitunter auch falsches Gold oder nahezu
wertlose US-Aktien angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte Provisionen, und oft wird ihr Geld nicht wie
versprochen, an der Börse angelegt, sondern wandert gleich auf die
Auslandskonten der Verkäufer.
Anlegerschutz ist
eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.
Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die
ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden,
sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Dem durchschnittlichen Anleger ist, im Gegensatz zu dem von
so manchen Anlegerschützern gezeichneten Bild des naiven uninformierten
Anlegers, durchaus bewusst, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung
unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger
die bereit sind Gewinne zu kassieren wissen, dass sie auch bereit sein müssen
die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen
renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit
scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte,
die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger
tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der
Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es
ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen
der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den
renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Im „Wilden Westen“
wurden die Banken ausgeraubt – Heute rauben die Banken ihre Kunden aus.
Viele Bankkunden zahlen exorbitant hohe Gebühren an ihre
Banken die eigentlich in keinem wirklichen Zusammenhang mit den
durchzuführenden Leistungen stehen. Banken
schröpfen Ihre Kunden in einem Ausmaß, dass die Gerichte immer öfter eingreifen
müssen. Der Gebührendschungel der Banken
macht es den Kunden fast unmöglich einen Gebührenvergleich mit anderen Banken
anzustellen. Wettbewerb unter den Banken ist somit nur eine Spiegelfechterei.
Für jede Art von Konto werden von Bank zu Bank unterschiedliche Bedingungen
angeboten, dazu kommen komplizierte Berechnungsmethoden für jegliche
Transaktionen und Leistungen. Vor diesem Hintergrund ist auch erklärbar, warum
nur wenige Menschen ihre Bank wechseln.
Es ist der Mangel an Preistranzparenz und die Unmöglichkeit die Kosten
zu vergleichen, die Bankkunden von einem Wechsel zu einer andern Bank abhält.
Selbst wenn eine Bank
mit einer windigen Kapitalanlage oder Falschberatung Anleger um ihre Ersparnisse gebracht hat, wechseln nur wenige
zu einer anderen Bank.
Das ist der Angst geschuldet, plötzlich ohne Bankkonto
dazustehen und nicht mehr in der Lage zu sein, sein Gehalt überweisen zu
lassen, geschweige den Rechnungen bezahlen zu können. Angst und Ungewissheit
verhindern den Bankwechsel, wenn Essen, Wohnen ja Leben auf dem Spiel steht.
Sobald sich Geld in den Händen einer Bank befindet wird sie einen
Teil davon für ihre eigenen Geschäfte nutzen. Sie kann es verleihen oder
investieren und natürlich zur Kosten- und Gebührentilgung verwenden. Der
Bankkunde kann nur hoffen und darauf Vertrauen, dass seine Bank das richtige
Augenmaß dafür hat, wie viel Geld sie halten muss um Ihren Verpflichtungen
nachkommen zu können. Was passiert, wenn das nicht klappt, hat uns die
„Finanzkrise“ praktisch vorgeführt.
Ein guter
Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch
der Bankprofis.
Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren
schmackhaft gemacht. Natürlich ganz ohne
Risiko für das eingesetzte Kapital. Heute
sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel,
sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in
Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!
Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen
zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese
Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt
wurden. Transparenz sieht anders aus, sagt Roosen.
Bei dem BSZ e.V. kann
man die Wut der geschädigten Anleger verstehen:
„Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie
vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge
aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die
einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den
Schaden!“
Bei so mancher
Anlageberatung wird dem Kunden erzählt das Produkt sei von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.
Das wiegt den Kunden in Sicherheit, weil er fälschlicher Weise
glaubt, dass die BaFin das Produkt geprüft und genehmigt habe. In Wahrheit
jedoch bezieht sich die Genehmigung nur auf das Verkaufsprospekt (korrekte
Angabe des Emittenten, des Fondsverwalters etc.), nicht aber auf das Produkt
selbst. Nach dem Verkaufsprospektgesetz und dem Wertpapierverkaufsprospektgesetz
müssen entsprechende Broschüren für den Verkauf von Anlageprodukten von der
BaFin genehmigt werden. Allerdings werden dabei nur die formalen Anforderungen
an den Prospekt geprüft.
Das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz hat 2015 das Projekt Finanzmarktwächter
und Marktwächter Digitale Welt aus der Taufe gehoben.
Das BMJV teilte damals in einer Pressemeldung mit: „Die
Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der
Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt und in der digitalen Welt
gewinnen sowie ein Frühwarnsystem aufbauen. Grundlage dafür sind
Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und perspektivisch ein
interaktives Onlineportal. Die Ergebnisse der Marktwächterarbeit werden auch
Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Das BMJV
fördert beide Marktwächter vorerst bis
Ende 2017 mit insgesamt 5,6 Mio. Euro
pro Jahr.“
Der damalige Bundesminister der Justiz und für
Verbraucherschutz Heiko Maas sagte damals dazu: ,,Die Marktwächter stärken den
Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den
Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer
und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir
werden damit in Zukunft, schwarze Schafe' auf den Märkten schneller
identifizieren."
Was von dieser
Prognose zu halten ist, zeigen die letzten großen Anlageskandale wie zum
Beispiel P&R Container.
Die jüngsten Anlageskandale
haben gezeigt, dass verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden
muss.
Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen
Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser
skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.
Tatsächlich gibt es immer noch viele Anleger, die glauben sie
hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es
nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten.
Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf
einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ob die Anleger durch die
Marktwächter vor diesem finanziellen Desaster geschützt worden wären, darf
bezweifelt werden, sagt Roosen.
Erfolgreicher Anlegerschutz kann nicht dadurch erreicht
werden dass man die Vielfalt der Anlageprodukte einschränkt, oder dem
Verbraucher seine selbständige Anlageentscheidung streitig macht.
Der Traum vom schnell und leicht verdienten Geld spukt immer
wieder durch viele Köpfe von Kapitalanlegern.
Befriedigt werden diese Wünsche oft von dubiosen Anlagegurus die in
sogenannten ,,Anlageseminaren" mit ihren suggestiven Psychotricks
sektenartige Glaubenbekenntnisse ,,ich mache Sie alle reich" verbreiten.
Für die meisten Teilnehmer wird es später ein böses Erwachen
geben, wenn offenbar wird, dass man auf ein simples Schneeballsystem
hereingefallen ist. Reich geworden ist am Ende nur der Veranstalter.
Anlegergeld wird in manchen Fällen aber auch mit einer
erfundenen Erfolgsstory oder auch einer irreführenden Aufmachung einer Geschichte
eingesammelt.
Da mathematische Fakten nicht verändert werden können,
werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder
herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder
voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die
Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.
Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger
Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft
machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold
richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade
schmerzhaft feststellen.
Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind
Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt
sind. Der Anlageguru nutzt die
Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi
bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag
schon in der Wiege liegt. Der Vorteil
für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge
wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.
Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim
Anlageguru zur Zeit ganz hoch im Kurs.
Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und
Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor
möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich
die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt. Ist das Geld weg, kann sich der geprellte
Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann
die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.
Für die geschädigten
Anleger ist es ohne fachkundige rechtliche Hilfe fast aussichtslos vollen
Schadensersatz zu erhalten.
Überall, wo zivilrechtliche Ersatzansprüche nicht (nur) aus
Vertrag entstehen, sondern auch aus sogenannten ,,unerlaubten Handlungen",
sind solche Handlungen nicht immer - aber oft zugleich Straftaten wie
Kapitalanlagebetrug.
Zur Philosophie des BSZ e.V.
gehört es, dass Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds,
etc., von seinen Vertrauensanwälten grundsätzlich nicht vertreten werden, um
keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Vorschrift, welche
strikt eingehalten wird, ist für die Mitglieder einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft gewährleistet, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient im Interesse der betroffenen
Anleger vorgehen können.
Die Verfolgung von
Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl
in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann
mitunter Jahre dauern.
Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf
sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse
gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr
Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder
Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen
Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.
Erfolgreicher
Anlegerschutz wird durch Transparenz, Klarheit und Wahrheit erreicht.
Dem Anleger ist nicht damit gedient einen 100 Seiten
umfassenden Anlageprospekt durcharbeiten zu müssen. Er will kurze, klare, verständliche und wahre Produktinformationen um seine
Anlageentscheidung zu treffen. Jedem Anleger muss eine vollständige und gut
verständliche Dokumentation des jeweiligen Produktes zur Verfügung gestellt
werden. Auch bei Aktien oder Obligationen sollen Prospekte die Anleger
transparent über die mit dem Produkt verbundenen Risiken informieren. Anleger müssen
Klarheit über alle die mit ihrer gewünschten Kapitalanlage verbundenen Kosten haben. Das Beratungsprotokoll
soll dem Anleger dazu dienen, Beratungsfehler vor Gericht beweisen zu können und nicht dazu, die Bank aus der Haftung herauszuhalten.
Was ist, wenn Anleger bei ihrer Anlageentscheidung
getäuscht werden?
Die Anbieter unterliegen zwar bestimmten gesetzlichen Regeln und
Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung
sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ ist es somit keine
Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung
vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher
„Beratungen“ werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann
Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.
Würde die Beweislast
umgekehrt, also die Bank müsste beweisen, dass sie anlegergerecht,
wahrheitsgemäß und vollumfänglich beraten hat, wäre dies ein Schritt zu einem wirkungsvollen
und auch deutlich spürbaren Anlegerschutz.
Geschädigte Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei
Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der
Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem
finanziell. Zwar hat das
Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte
gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr
geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den
Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in
Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die
Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie
zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg
hat.
Die Rechtsdurchsetzung
für geschädigte Anleger muss wesentlich verbessert werden.
Der BSZ e.V. hält eine bessere Stellung geschädigter Anleger
für dringend notwendig. Dazu müsste ihnen eine kostenfreie Klage vor Gericht
eingeräumt werden. Und zwar für alle dabei entstehenden Kosten , also auch für
die Anwaltskosten.
Es gibt tatsächlich Anlegerschutzanwälte, die den Standpunkt
vertreten, dass es sich für Anleger, die beispielsweise wegen Fehlberatung gegen eine Bank vorgehen
möchten, erst ab einem Streitwert von 10 000.- Euro lohne. Je höher der
Streitwert also sei, umso mehr lohne sich der Prozess für den Anleger. (Man
könnte letztes Wort auch ersetzen durch das Wort „Rechtsanwalt“, meint Roosen).
Man sollte nie
vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der
werblichen Unterstützung durch
Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe
und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das
Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen
Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden
natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen
mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Auch der Philosoph
Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das
Fell über die Ohren ziehen kann.
(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches
wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit
eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)
Die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ e.V. tragen dazu
bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von
Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater,
die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen
auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder
mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft
unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten
Geldvermehrungssystem stricken können.
Die Anlegerschutzvereine tragen mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des
Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen
deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften
und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder
kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter
Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen
die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.
Von interessierten Kreisen und auch leider von einigen
Rechtsanwälten werden immer wieder
„Anlegerschutzvereine“ pauschal als dubios abgestempelt. Wem ist damit gedient?
Dem „Nachrichtenverbreiter“, dem Rechtsanwalt, den Anlageinitiatoren? Dem
geschädigten Kapitalanleger mit Sicherheit nicht! Da werden Anlegerschutzvereine als gierige
Raffzähne diffamiert, als selbsternannte Verbraucherschützer mit
Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen
wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!
Ein
Anlegerschutzverein alleine – der nicht vom BMJV mit Millionen gefördert wird -,
kann sich gegen diese Anwürfe kaum
wehren.
Da diese Diffamierungen mittlerweile professionell mit dem
Zweck der Verleumdung immer wieder verbreitet werden, ist dies nicht nur für
die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger von Nachteil. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht
die Arbeit der Anlegerschützer durch
Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben. Künftig wird
der BSZ e.V. auf diese Hetzkampagnen angemessen reagieren und der
Öffentlichkeit ein realistisches Bild von der Arbeit der Anlegerschutzvereine
vermitteln.
Aktiver wirkungsvoller
Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit
ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.
- Es
ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster
die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger
selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim
Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld
verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon
kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie
tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch
überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen
Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die
juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und
festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist
einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren,
einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der
Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese
Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der
Auftraggeber gelöst werden könnte.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Ihrer Wahl anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
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kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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