Dienstag, April 17, 2018

P&R Gesellschaften: Wie ist das mit der Verjährung – Teil 2

Schadensersatzansprüche unterliegen bekanntlich der Verjährung. Welche grundsätzlichen Verjährungsfristen zu beachten sind, haben wir in einem gesonderten Artikel, den Sie hier finden, bereits dargestellt. http://bit.ly/2H00Vuz

Hier kommt es nun auf den jeweiligen Einzelfall an.

Geht man davon aus, dass eine Anlageberatung zu einem ersten Investment bei P&R auch mitursächlich für eine weitere Investition nach erfolgreichem Auslaufen der ersten Investition ist, ohne dass der Anlageberater gesondert belehrt hat, kann diese erste Beratung für den jetzt drohenden Verlust mitursächlich sein.

Damit kommt dem Zeitpunkt der ersten Beratung erhebliche Bedeutung zu, auch wenn diese z.B. länger als 3 Jahre aber noch keine 10 Jahre zurückliegt.

Ein Beispiel:

Der Anleger kauft nach Beratung durch den Anlageberater am 30.06.2008 (Datum des Kaufvertrages) seine ersten Container. Auf Risiken hatte der Berater nicht hingewiesen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von 5 Jahren, sodass die Container im Jahre 2013 von P&R „zurückgekauft“ wurden. Der Anleger hat sich aber dafür entschieden, den Betrag wieder in den Kauf von Containern zu investieren. Zwar hat der Berater nicht nochmals beraten, aber es war hier z.B. die gleiche Gesellschaft, bei der erneut investiert werden sollte. Also kauft er am 01.11.2013 erneut Container. Der Vertrag hat ebenfalls eine Laufzeit von 5 Jahren.

Da der Kaufvertrag noch nicht ausgelaufen ist und der Anleger seinen Rückkaufvertrag noch nicht abgeschlossen hat, ist er unmittelbar von der jetzt eingetretenen Insolvenz der drei P&R-Gesellschaften betroffen.

Genau in diesem Fall kann die 10jährige Verjährungsfrist relevant werden. Tatsächlich ist aus der ersten Beratung kein Schaden entstanden, denn der Vertrag wurde ja erfolgreich abgewickelt. Allerdings droht aus der zweiten Beteiligung ein Schaden, sodass hier gehandelt werden muss. Wenn man nämlich die Beratung zum ersten Kaufvertrag als mitursächlich für die zweite Investition ansieht, dann kommt es möglicherweise auf genau diese Beratung an.

Es ist also nicht auszuschließen, dass sich die Gegenseite in einem gerichtlichen Verfahren unter anderem darauf berufen wird, dass der Anspruch zum 30.06.2018 verjährt ist.

Eine nach diesem Zeitpunkt eingereichte Klage birgt also ein Risiko, das sich durch rechtzeitige verjährungshemmende Maßnahmen verhindern lässt. Anleger sollten dieses Risiko nicht eingehen und ihre Beteiligung auf dieses Risiko prüfen lasse

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

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