Schadensersatzansprüche unterliegen bekanntlich der
Verjährung. Welche grundsätzlichen Verjährungsfristen zu beachten sind, haben
wir in einem gesonderten Artikel, den Sie hier
finden, bereits dargestellt. http://bit.ly/2H00Vuz
Hier kommt es nun auf
den jeweiligen Einzelfall an.
Geht man davon aus, dass eine Anlageberatung zu einem ersten
Investment bei P&R auch mitursächlich für eine weitere Investition nach
erfolgreichem Auslaufen der ersten Investition ist, ohne dass der Anlageberater
gesondert belehrt hat, kann diese erste Beratung für den jetzt drohenden
Verlust mitursächlich sein.
Damit kommt dem Zeitpunkt der ersten Beratung erhebliche
Bedeutung zu, auch wenn diese z.B. länger als 3 Jahre aber noch keine 10 Jahre
zurückliegt.
Ein Beispiel:
Der Anleger kauft nach Beratung durch den Anlageberater am
30.06.2008 (Datum des Kaufvertrages) seine ersten Container. Auf Risiken hatte
der Berater nicht hingewiesen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von 5 Jahren,
sodass die Container im Jahre 2013 von P&R „zurückgekauft“ wurden. Der
Anleger hat sich aber dafür entschieden, den Betrag wieder in den Kauf von
Containern zu investieren. Zwar hat der Berater nicht nochmals beraten, aber es
war hier z.B. die gleiche Gesellschaft, bei der erneut investiert werden sollte.
Also kauft er am 01.11.2013 erneut Container. Der Vertrag hat ebenfalls eine
Laufzeit von 5 Jahren.
Da der Kaufvertrag noch nicht ausgelaufen ist und der
Anleger seinen Rückkaufvertrag noch nicht abgeschlossen hat, ist er unmittelbar
von der jetzt eingetretenen Insolvenz der drei P&R-Gesellschaften
betroffen.
Genau in diesem Fall kann die 10jährige Verjährungsfrist
relevant werden. Tatsächlich ist aus der ersten Beratung kein Schaden
entstanden, denn der Vertrag wurde ja erfolgreich abgewickelt. Allerdings droht
aus der zweiten Beteiligung ein Schaden, sodass hier gehandelt werden muss.
Wenn man nämlich die Beratung zum ersten Kaufvertrag als mitursächlich für die
zweite Investition ansieht, dann kommt es möglicherweise auf genau diese
Beratung an.
Es ist also nicht
auszuschließen, dass sich die Gegenseite in einem gerichtlichen Verfahren unter
anderem darauf berufen wird, dass der Anspruch zum 30.06.2018 verjährt ist.
Eine nach diesem Zeitpunkt eingereichte Klage birgt also ein
Risiko, das sich durch rechtzeitige verjährungshemmende Maßnahmen verhindern
lässt. Anleger sollten dieses Risiko nicht eingehen und ihre Beteiligung auf
dieses Risiko prüfen lasse
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit
einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich
diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur
Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen
Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen,
den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V.
nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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