Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab
Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im
Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für
Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer
komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu beinahe täglich über den Fall P&R
Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors
den aktuellen Bericht vom 18. 04.2018 auf investmentcheck wieder:
P&R-Insolvenzverwalter
wirft dramatische Fragen auf. Erste traurige Wahrheiten
Eine erste Wasserstandsmeldung der
P&R-Insolvenzverwalter zeigt, dass dort Land unter herrscht. Wichtige Daten
sind in den Systemen nicht vorhanden. „Sie müssen teilweise in aufwändiger
Kleinarbeit ermittelt werden“, schreiben die Insolvenzverwalter der Kanzlei
Jaffé in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus steht aber noch vieles mehr
darin, das die 51.000 Investoren der drei insolventen P&R-Gesellschaften
nicht gerade beruhigen dürfte.
Chaos.
Die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter haben viel zu tun
und versuchen offenbar schon fast verzweifelt, eine Bestandsaufnahme
vorzunehmen: „Alle Beteiligten kooperieren, aber es hat sich gezeigt, dass
viele aus Sicht der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die deutschen
Gesellschaften wichtigen Daten in den Systemen in der benötigten Form nicht
vorhanden sind.“ Sie sprechen sogar davon, dass für das enorme Datenvolumen
Hochleistungsrechner notwendig sind. Wohl auch deshalb bitten sie die
Investoren schon fast mantraartig um Geduld: „Daher werde die Bestandaufnahme
und Analyse der Zahlen angesichts der großen Zahl an Containern und der
rechtlichen Komplexität der bestehenden Lieferungs- und Leistungsbeziehungen
zwischen den einzelnen Gesellschaften noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“
Eigentumsfrage.
Ganz zentral wird zukünftig sein, ob die Anleger wirksam
Eigentum an den Containern erworben haben oder nicht. Deshalb versuchen
offenbar viele der überwiegend älteren Investoren (54,5 Prozent sind über 60
Jahre alt und mehr als ein Drittel sogar über 70 Jahre) ihr bisheriges
Versäumnis nachzuholen, ein Eigentumszertifikat mit Nennung der
Containernummern anzufordern. Über 90 Prozent haben das nicht getan, was
zusätzlich die Frage der Vertriebsverantwortung aufwirft. Konkret schreibt die
Kanzlei Jaffé, „diesen Verträgen wurden bei den drei insolventen Gesellschaften
auch keine individuellen Containernummern zugeordnet, so dass solche auch nicht
mitgeteilt werden können. Auch lassen sich damit Mieteinnahmen in den
allermeisten Fällen den Anlegern nicht konkret zuordnen.“ Weiterhin will Dr.
Michael Jaffé damit beruhigen, dass Ansprüche trotzdem angemeldet werden
können. Doch genau das dürfte eigentlich nicht notwendig sein, wenn der Container
einem Anleger wirklich gehört.
Schneeballsystem.
Noch schlimmer werden die zwischen den Zeilen ausgedrückten
Sorgen bezüglich der Frage, wie viele Container es eigentlich noch gibt. Jaffé
spricht von erheblichen Werten, die die vorhandenen Container darstellen,
schränkt aber ein, was das umgerechnet auf die Investitionsbeträge bedeutet:
„Zugleich zeigen die ersten Zahlen, dass trotz fallender Weltmarktpreise in den
Jahren 2012 bis 2016, vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert
wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen
Rückzahlungen in diesen Jahren an die Anleger darzustellen. Auch in Folge
dieser Entwicklung decken die heutigen Mieteinnahmen aus der Containerflotte
die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr, was zur Insolvenz
führte. Die Einzelheiten dazu müssen noch aufgearbeitet werden.“ Mieten, die
aus Verkäufen bezahlt wurden, sprechen nicht für ein nachhaltiges
Geschäftsmodell. Außerdem musste gerade in den schwachen Marktphasen deutlich
mehr Container verkauft werden als von Anleger zurückkamen, um die Ansprüche
daraus zu bedienen. Doch wessen Container waren das?
Loipfinger’s Meinung.
Die Pressemeldung der vorläufigen Insolvenzverwalter wirft
ganz dramatische Fragen auf. Für die Anleger bedeutet das nichts Gutes, wenn
ihre Vermögenswerte in die Insolvenzmasse fließen, statt als echtes Eigentum
außen vor zu bleiben. Und wenn die von P&R zur Zahlung von Mieten und
Rückzahlungen verkauften Container auch anderen Anlegern gehörten, als den
begünstigten Investoren, dann wird es noch spannend, wie viele Container es
überhaupt noch gibt.
Weitere Informationen.
Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die
Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017, 8. März, 19. März und
26. März 2018 nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.
Quelle: investmentcheck http://www.investmentcheck.de
Link zu diesem Beitrag: http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3723
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen
Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen,
den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
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BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
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