Sonntag, April 15, 2018

BSZ® e.V. feiert Geburtstag! 20 Jahre aktiver Anlegerschutz! An Geburtstagen macht man Geschenke, besonders an Runden.

Am 15.4.1998 wurde der BSZ e.V. in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Dieburg eingetragen.  „Wir können also an diesem Sonntag 20 Jahre BSZ e.V. feiern“, freut sich Vereinsvorstand Horst Roosen.

Der BSZ e.V. trägt seit nunmehr 20 Jahren mit seiner Tätigkeit und Berichterstattung zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland  bei.


Der BSZ e.V. ist seit 1998 die Stimme der Kleinanleger und vertritt deren Interessen durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit und durch praktische Hilfe über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Kleinanleger haben nicht wie die Big-Player am Finanzmarkt, die Möglichkeit den Markt und die Aktienkurse zu beeinflussen und benötigen daher tatkräftige Unterstützung. 

Kleinanleger verlieren jedes Jahr durch miese Finanzprodukte, falsche oder unvollständige Anlageberatung und schlussendlich in vielen Fällen auch noch in der juristischen Aufarbeitung Milliarden von Euro.

Die Bürger sind angehalten für Ihr Alter vor zu sorgen, da die staatliche Rente keinen ausreichenden Lebensunterhalt mehr garantieren kann. Aber die vom Staat geförderten Anlagemodelle wie z. B. die Riester-Rente erfüllen  die Erwartungen bei weitem nicht. Lediglich für die Finanzvertriebe war und ist die Riester-Rente ein super Geschäft.  

Die Angst vor Altersarmut treibt die Bürger in teilweise abenteuerliche Finanzprodukte.

Auch bei den Finanzinstituten scheint der Profit wichtiger, als die für den jeweiligen Kunden maßgeschneiderte passende Kapitalanlage zu erarbeiten. Die enge Verflechtung zwischen Politik und Finanzindustrie scheint die Ursache dafür zu sein, dass es keinen angemessenen Anlegerschutz in Deutschland gibt. Nach jeder größeren spektakulären Anlagenpleite beschwört die Politik zwar stets die Priorität des Anlegerschutzes aber die Realität zeigt ein anderes Bild. Jedes Jahr verlieren Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro aufgrund eines weit verbreiteten Fehlverhaltens der Finanzanbieter.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.

Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft.  Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen.

Dass ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen.  Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!

Der BSZ® konnte schon viele Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. „Kapitalanlegerecho“www.kapitalanleger-echo.de   und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.de   und www.rechtsboerse.de   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! Der BSZ® ist somit auch einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Der BSZ vermittelt den Kontakt mit  hochspezialisierten Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wie eine aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz den Anlegerschutz aushebelt und dem BSZ e.V. in finanzielle Bedrängnis bringt.

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.

Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!  Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

  • Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.


Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder Edelmetallhändler“  zu finden.

Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

Verschiedene Quellen berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V.

Der Abmahnanwalt tippt die Adresse des Abzumahnenden in seinen PC, lässt eine als Formbrief gespeicherte Abmahnung  ausdrucken – und dazu eine Gebührenrechnung für diesen Brief oft weit über Tausend Euro. Völlig legal, denn Anwaltsgebühren berechnen sich nicht nach Aufwand, sondern nach Streitwert und der wird in Abmahnsachen  oft mit mehr als 100 000.- Euro angesetzt.

Die beteiligten Rechtsanwälte weisen die Unterstellung, dass Sie Gebühren mit ihrem Mandanten teilen, empört zurück, denn dies wäre eine massive Standeswidrigkeit.

  • Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn  Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt.

Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.

Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen.

Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.

Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell.

Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.

So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!

  • Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die all zu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient.

Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

  • Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

 „Der Verbraucher schließt definitionsgemäß uns alle ein. Sie sind die größte Wirtschaftsgruppe, die von fast allen öffentlichen und privaten wirtschaftlichen Entscheidungen betroffen ist, doch sind sie die einzige wichtige Gruppe, deren Ansichten oft nicht gehört werden." (John F. Kennedy)

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewßtsein e.V. macht zu seinem runden Geburtstag auch auf die   Spannungen in der Gesellschaft, wachsende soziale Ungleichheit, steigenden Populismus und Nationalismus in der Politik und den technologische Wandel welcher zu einer erheblichen Unsicherheit in der Bevölkerung beiträgt aufmerksam.   

  • „Egoismus, Gier, Gleichgültigkeit und Unwissenheit das ist der Humus auf dem Ungleichheit prächtig gedeiht, der wir unbedingt wieder mit mehr Dialog und Solidarität begegnen sollten“ sagt Horst Roosen.

Der kreative Kreislauf des Geldes stellt das Wohlergehen und die Gesundheit  der Gesellschaft insbesondere durch verstärkte Investitionen in Umweltprodukte in den Fokus seiner Bemühungen.  

An Geburtstagen gibt es Geschenke, besonders an Runden.

Der BSZ® e.V. nimmt keine steuerlichen Privilegien in Anspruch, er nimmt keine Steuergelder entgegen und er kassiert keine Provisionen, aus diesem Grunde  ist er zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Geburtstagsgabe“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

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Sie können unter dem Stichwort "Geburtstagsgabe" auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

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Telefon: 06071-9816810

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten, seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


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