Am 15.4.1998 wurde der BSZ e.V. in das Vereinsregister bei
dem Amtsgericht Dieburg eingetragen. „Wir können also an diesem Sonntag
20 Jahre BSZ e.V. feiern“, freut sich Vereinsvorstand Horst Roosen.
Der BSZ e.V. trägt
seit nunmehr 20 Jahren mit seiner Tätigkeit und Berichterstattung zur
Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei.
Der BSZ e.V. ist seit 1998 die Stimme der Kleinanleger und
vertritt deren Interessen durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit und durch
praktische Hilfe über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Kleinanleger haben
nicht wie die Big-Player am Finanzmarkt, die Möglichkeit den Markt und die
Aktienkurse zu beeinflussen und benötigen daher tatkräftige
Unterstützung.
Kleinanleger verlieren jedes Jahr durch miese Finanzprodukte, falsche oder unvollständige Anlageberatung und schlussendlich in vielen Fällen auch noch in der juristischen Aufarbeitung Milliarden von Euro.
Die Bürger sind angehalten für Ihr Alter vor zu sorgen, da
die staatliche Rente keinen ausreichenden Lebensunterhalt mehr garantieren
kann. Aber die vom Staat geförderten Anlagemodelle wie z. B. die Riester-Rente
erfüllen die Erwartungen bei weitem nicht. Lediglich für die
Finanzvertriebe war und ist die Riester-Rente ein super Geschäft.
Die Angst vor
Altersarmut treibt die Bürger in teilweise abenteuerliche Finanzprodukte.
Auch bei den Finanzinstituten scheint der Profit wichtiger,
als die für den jeweiligen Kunden maßgeschneiderte passende Kapitalanlage zu
erarbeiten. Die enge Verflechtung zwischen Politik und Finanzindustrie scheint
die Ursache dafür zu sein, dass es keinen angemessenen Anlegerschutz in
Deutschland gibt. Nach jeder größeren spektakulären Anlagenpleite beschwört die
Politik zwar stets die Priorität des Anlegerschutzes aber die Realität zeigt
ein anderes Bild. Jedes Jahr verlieren Deutsche Kleinanleger Milliarden von
Euro aufgrund eines weit verbreiteten Fehlverhaltens der Finanzanbieter.
Hinter der
Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken
und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere,
risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr
Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder
Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in
die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich
vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften
und Banken.
Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen
Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten
Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch
diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft. Es ist
lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt
hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre,
dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.
Den ausgebeuteten
Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem
„Schlechten Geld“ hinterher zu werfen.
Dass ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den
Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen. Dass die
Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken
wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem
reiner Unfug!
Der BSZ® konnte schon viele Anleger vor betrügerischen oder
unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit
des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich
später als absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern
abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im
Bereich Anlegerschutz verweisen.
Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von
Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte
wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger
alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien
zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des
Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V.
zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und
Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in
etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter
Beweis gestellt.
Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. „Kapitalanlegerecho“www.kapitalanleger-echo.de und
auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.de und www.rechtsboerse.de neue
Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den
Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand
gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der
in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und
seinesgleichen sucht!! Der BSZ® ist somit auch einer der „aktivsten“ Vereine im
Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle
verpflichtet.
Der BSZ vermittelt den Kontakt mit hochspezialisierten
Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen
kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe
Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer
Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu
komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Wie eine aus dem Ruder
gelaufene Paralleljustiz den Anlegerschutz aushebelt und dem BSZ e.V. in
finanzielle Bedrängnis bringt.
Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird
durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal
fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.
Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang
im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg
so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt
sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger
geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.
Aktiver wirkungsvoller
Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit
ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.
Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind
die Finanzgangster die das besorgen!
Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert
werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise
verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den
Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht
wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
- Nur
mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den
Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen
geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche
zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über
Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über
anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung
zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit
Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt,
dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt.
Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ®
e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder
Edelmetallhändler“ zu finden.
Viele Abmahnungen
dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von
Gebühren.
Verschiedene Quellen berichten dass in vielen Fällen den
Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der
Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber
also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der Kostenerstattungsanspruch
ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V.
Der Abmahnanwalt tippt die Adresse des Abzumahnenden in
seinen PC, lässt eine als Formbrief gespeicherte Abmahnung ausdrucken – und dazu eine Gebührenrechnung
für diesen Brief oft weit über Tausend Euro. Völlig legal, denn Anwaltsgebühren
berechnen sich nicht nach Aufwand, sondern nach Streitwert und der wird in
Abmahnsachen oft mit mehr als 100 000.-
Euro angesetzt.
Die beteiligten
Rechtsanwälte weisen die Unterstellung, dass Sie Gebühren mit ihrem Mandanten
teilen, empört zurück, denn dies wäre eine massive Standeswidrigkeit.
- Der
Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der
Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten
Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro
bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer
frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen
auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige
Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des
BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger
teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker
mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz
der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen
Kapitalanleger.“
Verweigert jemand die
Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen
ihn Klage erhoben oder eine einstweilige
Verfügung beantragt.
Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die
passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem
Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten
fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den
Abmahnungen erhöhten Nachdruck.
Damit ist das Geschäft
für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen.
Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von
Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen
Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen
wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist
dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000- Euro für jeden einzelnen
Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.
Ein
Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.
Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der
erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und
Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen
ein sorgenfreies Leben finanzieren.
Diese Abmahnpraxis ist
in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert
laufendes Geschäftsmodell.
Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die
gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt
sich.
Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere
Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig
zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar
auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.
So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an
Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können,
bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt
man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen
Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der
Dumme!
Es ist wichtig, dass
in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz
die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung
zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer Regierung
überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!
- Wenn
das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung
des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu
bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich
Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen,
dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die all
zu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann
dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner
mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren
konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen
Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich
fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt –
nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein
unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet
man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen
Kunden anbietet.
Wer sich ungerecht
behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines
Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet
und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient.
Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des
Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen
öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die
Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines
Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen
zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit
Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
- Diese
wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier
wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern
dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt
und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz
in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner
Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise,
die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Bei dem BSZ e.V.
findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene
Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung
zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße
Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit
zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich
Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann
gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu
verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen
keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von
den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
„Der Verbraucher schließt definitionsgemäß uns
alle ein. Sie sind die größte Wirtschaftsgruppe, die von fast allen
öffentlichen und privaten wirtschaftlichen Entscheidungen betroffen ist, doch
sind sie die einzige wichtige Gruppe, deren Ansichten oft nicht gehört
werden." (John F. Kennedy)
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewßtsein e.V. macht
zu seinem runden Geburtstag auch auf die Spannungen in der
Gesellschaft, wachsende soziale Ungleichheit, steigenden Populismus und
Nationalismus in der Politik und den technologische Wandel welcher zu einer
erheblichen Unsicherheit in der Bevölkerung beiträgt aufmerksam.
„Egoismus, Gier, Gleichgültigkeit und Unwissenheit das ist der Humus auf dem Ungleichheit prächtig gedeiht, der wir unbedingt wieder mit mehr Dialog und Solidarität begegnen sollten“ sagt Horst Roosen.
Der kreative Kreislauf des Geldes stellt das Wohlergehen und
die Gesundheit der Gesellschaft insbesondere durch verstärkte
Investitionen in Umweltprodukte in den Fokus seiner Bemühungen.
An Geburtstagen gibt
es Geschenke, besonders an Runden.
Der BSZ® e.V. nimmt keine steuerlichen Privilegien in
Anspruch, er nimmt keine Steuergelder entgegen und er kassiert keine
Provisionen, aus diesem Grunde ist er
zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte
und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen
dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung
unter dem Stichwort „Geburtstagsgabe“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button
verwenden.
Sie können unter dem Stichwort
"Geburtstagsgabe" auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Griß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Nachrichten, seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V.
sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet
jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V.
nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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