Es ist wie ein déjà-vu – vor etwa 2 Jahren tauchte im Fall
der insolventen MAGELLAN Maritime Services GmbH die Frage auf, ob die
Investoren denn nun tatsächlich Eigentümer der dortigen Container geworden
wären. Genau dieser Punkt scheint im Falle der P&R-Unternehmensgruppe
ebenfalls diskussionswürdig.
Was heißt das jetzt für die Investoren der insolventen
Gesellschaften und der bisher nicht insolventen Gesellschaft und worum geht es
eigentlich?
Ein Gezerre um das
Eigentum an den Containern?
Im Kern werden hierzu zwei unterschiedliche Thesen
vertreten. Auf der einen Seite wird vertreten, seien die Investoren nicht
Eigentümer der Container, sondern die jeweilige Gesellschaft der P&R-Unternehmensgruppe.
Die andere Ansicht stellt ausschließlich auf die vertraglichen Regelungen ab
und leitet damit eine Eigentümerstellung der Investoren ab. Was ist nun
richtig?
Lehren aus dem Fall
Magellan
Das wird in der letzten Konsequenz ein Gericht klären
müssen, wenn man denn diese Klärung tatsächlich herbeiführen will. Auch hier
hilft ein Blick in die Vergangenheit: Bei der Insolvenz der MAGELLAN Maritime
Services GmbH wurden nach der Kenntnis der hier berichtenden BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei nach 5 Gutachten dazu von mit der Materie vertrauten
Experten erstellt (darunter 3 Gutachten von Professoren).
Das Ergebnis?
Die Gutachten kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dem
Insolvenzverwalter der dortigen Gesellschaft blieb damit nichts anderes übrig,
als den sichersten Weg zu wählen und die Container bei der Insolvenzmasse zu
halten, mit anderen Worten, das Eigentum bei der insolventen Gesellschaft und
nicht bei den Investoren zu sehen.
Ein Sturm der Entrüstung brach los und es war sogar von der
Absetzung des Insolvenzverwalters die Rede. Aber der Sturm legte sich auch
schnell wieder, denn im Ergebnis kam es darauf überhaupt nicht an. Auch der
Insolvenzverwalter wurde nicht abgesetzt.
Eine einfache Lösung
ist denkbar
Wie war das möglich? Letztlich hat der Insolvenzverwalter
die Investoren über die Veräußerung der Container abstimmen lassen und die
Mehrheit stimmte zu. So konnte der Insolvenzverwalter die Container veräußern,
unabhängig davon ob sie nun der insolventen Gesellschaft oder den Investoren
gehörten – sie hatten schließlich zugestimmt.
Auch in der Summe der Höhe der angemeldeten Forderung machte
diese Frage aufgrund der Besonderheiten des Insolvenzrechtes keinen großen
Unterscheid. Im Ergebnis bekamen die weit überwiegende Anzahl der Investoren
einen erheblichen Teil ihres investierten Geldes zurück und jedenfalls nach
Kenntnis der Anwälte ist niemand gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter
deswegen vorgegangen. Jede langwierige gerichtliche Klärung hätte der
Verwertung der Masse geschadet, da die Container immer mehr an Wert verloren
hätten.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit
einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich
diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur
Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen
Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen,
den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
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die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
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