Freitag, April 13, 2018

P&R Gesellschaften: Wie ist das mit dem Eigentum an den Containern….

Es ist wie ein déjà-vu – vor etwa 2 Jahren tauchte im Fall der insolventen MAGELLAN Maritime Services GmbH die Frage auf, ob die Investoren denn nun tatsächlich Eigentümer der dortigen Container geworden wären. Genau dieser Punkt scheint im Falle der P&R-Unternehmensgruppe ebenfalls diskussionswürdig.

Was heißt das jetzt für die Investoren der insolventen Gesellschaften und der bisher nicht insolventen Gesellschaft und worum geht es eigentlich?

Ein Gezerre um das Eigentum an den Containern?

Im Kern werden hierzu zwei unterschiedliche Thesen vertreten. Auf der einen Seite wird vertreten, seien die Investoren nicht Eigentümer der Container, sondern die jeweilige Gesellschaft der P&R-Unternehmensgruppe. Die andere Ansicht stellt ausschließlich auf die vertraglichen Regelungen ab und leitet damit eine Eigentümerstellung der Investoren ab. Was ist nun richtig?

Lehren aus dem Fall Magellan

Das wird in der letzten Konsequenz ein Gericht klären müssen, wenn man denn diese Klärung tatsächlich herbeiführen will. Auch hier hilft ein Blick in die Vergangenheit: Bei der Insolvenz der MAGELLAN Maritime Services GmbH wurden nach der Kenntnis der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei nach 5 Gutachten dazu von mit der Materie vertrauten Experten erstellt (darunter 3 Gutachten von Professoren).

Das Ergebnis?

Die Gutachten kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dem Insolvenzverwalter der dortigen Gesellschaft blieb damit nichts anderes übrig, als den sichersten Weg zu wählen und die Container bei der Insolvenzmasse zu halten, mit anderen Worten, das Eigentum bei der insolventen Gesellschaft und nicht bei den Investoren zu sehen.

Ein Sturm der Entrüstung brach los und es war sogar von der Absetzung des Insolvenzverwalters die Rede. Aber der Sturm legte sich auch schnell wieder, denn im Ergebnis kam es darauf überhaupt nicht an. Auch der Insolvenzverwalter wurde nicht abgesetzt.

Eine einfache Lösung ist denkbar

Wie war das möglich? Letztlich hat der Insolvenzverwalter die Investoren über die Veräußerung der Container abstimmen lassen und die Mehrheit stimmte zu. So konnte der Insolvenzverwalter die Container veräußern, unabhängig davon ob sie nun der insolventen Gesellschaft oder den Investoren gehörten – sie hatten schließlich zugestimmt.

Auch in der Summe der Höhe der angemeldeten Forderung machte diese Frage aufgrund der Besonderheiten des Insolvenzrechtes keinen großen Unterscheid. Im Ergebnis bekamen die weit überwiegende Anzahl der Investoren einen erheblichen Teil ihres investierten Geldes zurück und jedenfalls nach Kenntnis der Anwälte ist niemand gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter deswegen vorgegangen. Jede langwierige gerichtliche Klärung hätte der Verwertung der Masse geschadet, da die Container immer mehr an Wert verloren hätten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

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