Der BSZ® e.V. hält anwaltliche Internetwerbung für ein
durchaus geeignetes Mittel geschädigten Anlegern, die Entscheidung zu
erleichtern, wen sie denn schlussendlich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen
beauftragen möchten.
Abgelehnt werden vom BSZ e.V. jene Rechtsanwälte, die
„Interessengemeinschaften“, „Opfervereine“ und „Anlegerschutz-Gemeinschaften“
pauschal als dubios abstempeln und immer wieder den Versuch starten, mit
nebulösen Verdächtigungen die Betroffenen zu diskreditieren. Auch muss man sich
fragen, was solche Anwälte eigentlich von ihren Kollegen halten. Wer anwaltlich noch nicht vertreten ist,
sollte sich gut überlegen, ob er mit einer solchen Kanzlei Kontakt aufnehmen
möchte.
Es sind gerade auch oft diese Kanzleien die bei größeren
Schadensfällen Betroffene gerne zu „einer wichtigen Informationsveranstaltung“
einladen. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer
"wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von Geschädigten,
handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes
als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten.
Es ist unwahrscheinlich, dass die dabei in den Vordergrund
gestellten Informationen den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten und Mitgliedern nicht
schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber
hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich
erschöpfend vor großem Publikum in einer Abendveranstaltung abhandeln lassen.
Die besorgte Nachfrage von Mitgliedern, wer bei Verhinderung den Termin
wahrnehmen könne, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung
dieser Informationsveranstaltungen: Niemand wird Schaden erleiden, der einer
solchen Werbeveranstaltung fernbleibt.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
veröffentlicht seit 20 Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.eu , www.rechtsboerse.de
Berichte und Meldungen von
Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von
Quellen hilft dem Verbraucher seine
Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen.
Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für
eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.
Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch
von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern
von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr
hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen
werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit.
Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.
Der BSZ e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von
Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes
Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden.
Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen
werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit
allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen
der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.
Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die
Prävention gegen zweifelhafte Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter
Anlegern, die Unterstützung und die
Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung
von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte,
werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften
wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.
Die von dem BSZ® e.V. initiierten
Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von
niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus der einmaligen Beitrittsgebühr
ihrer Mitglieder. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier
eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit
zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen
seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der
Vorschriften und Gesetze schützt.
Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe
so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.
Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und
Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland
sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der
anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen
des Kapitalmarktes. Viele dieser
Kanzleien nehmen eine
Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
ein.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie
das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen
für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten
der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen