Noch immer warten Anleger vergeblich auf Rückzahlung ihrer Kaufpreise,
nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Angebot der NAM
Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH als Einlagengeschäft bewertet und am
13. Januar 2017 den weiteren Vertrieb untersagt sowie die unverzügliche
Rückabwicklung alle Geschäfte angeordnet hatte.
Eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mit Sitz in Berlin und
Hamburg hatte die NAM für diverse Anleger zur Rückzahlung aufgefordert, aber
noch keine Auszahlung erhalten; Weiterungen wie Klageerhebung bleiben
vorbehalten.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weisen darauf hin, dass
auch Ansprüche gegen die Vermittler und Berater dieser Kapitalanlage geprüft
werden können. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt führt hierzu aus:
„Anlageberater schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung; in Fällen,
in denen dies nicht der Fall war, können erfolgreich Schadensersatzansprüche
gegen die jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden.“
Diverse Anleger schildern der Kanzlei inzwischen, dass ihnen
die Anlage bei NAM als sichere und ökologisch sinnvolle Anlage geschildert
wurde, die sogar zur Altersvorsorge geeignet sein soll. Dies war jedoch nach
Ansicht der Anwälte nicht der Fall.
Damit liegen einige Ansatzpunkte für eine Prüfung vor, ob
die Berater/Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht werden können.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur
GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail,
Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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