Freitag, Juni 02, 2017

NAM NIEDERSÄCHSICHE ALGEN MANUFAKTUR GMBH: Anleger haben die NAM über Rechtsanwälte zur Rückzahlung aufgefordert.

Noch immer warten Anleger vergeblich auf Rückzahlung ihrer Kaufpreise, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Angebot der NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH als Einlagengeschäft bewertet und am 13. Januar 2017 den weiteren Vertrieb untersagt sowie die unverzügliche Rückabwicklung alle Geschäfte angeordnet hatte.

Eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mit Sitz in Berlin und Hamburg hatte die NAM für diverse Anleger zur Rückzahlung aufgefordert, aber noch keine Auszahlung erhalten; Weiterungen wie Klageerhebung bleiben vorbehalten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weisen darauf hin, dass auch Ansprüche gegen die Vermittler und Berater dieser Kapitalanlage geprüft werden können. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt führt hierzu aus: „Anlageberater schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung; in Fällen, in denen dies nicht der Fall war, können erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden.“

Diverse Anleger schildern der Kanzlei inzwischen, dass ihnen die Anlage bei NAM als sichere und ökologisch sinnvolle Anlage geschildert wurde, die sogar zur Altersvorsorge geeignet sein soll. Dies war jedoch nach Ansicht der Anwälte nicht der Fall.

Damit liegen einige Ansatzpunkte für eine Prüfung vor, ob die Berater/Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht werden können.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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