Diverse Anleger, die ihr Geld bei Onecoin angelegt hatten,
sind nach wie vor verunsichert und fragen sich, wie es jetzt weiter geht.
So war vor einiger Zeit bereits die deutsche Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen das Unternehmen IMS
International Marketing Services GmbH mit noch nicht bestandskräftigen
Verfügungen eingeschritten, das Gelder von OneCoin-Kunden angenommen und
weitergeleitet hatte
Auf Konten der IMS wurden dabei wohl laut Angaben der BaFin
ca. 29 Mio. € eingefroren. Bisher hat jedoch von den von Der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth &
Partner betreuten Kunden noch keiner Geld von IMS zurück erhalten. Die Anwälte werden
sich auch demnächst mit der BaFin in Verbindung setzen, um weitere
Informationen zu erhalten.
Auch teilen diverse Anleger mit, dass die Handelsplattform
xcoinx.com gegenwärtig mit der Meldung „under maintenance“ nicht oder nur
eingeschränkt erreichbar ist, und sogar der Handel mit Onecoins für einige Zeit
ausgesetzt worden sein soll, was ebenfalls für Verunsicherung sorgt.
So teilen inzwischen auch mehrere Kunden von onecoin mit,
dass die von ihnen angelegten Gelder, z.B. 1.000,- € inzwischen angeblich
über 10.000,- € wert sein sollen, sich der Wert also angeblich mehr als
verzehnfacht haben soll, was ihnen aber keinen Mehrwert bringt, weil der Handel
nun ausgesetzt wurde und somit die Onecoins von ihnen nicht verkauft werden
können.
Auch diese Kunden von Onecoin fragen sich nach ihren
rechtlichen Möglichkeiten.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Walter Späth hierzu: „Kunden, die der Anlage bei Onecoin nicht mehr
vertrauen, können alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, so auch z. B. die
vorläufige Sicherung der auf den von der BaFin eingefrorenen Konten
befindlichen Gelder.
Betroffene OneCoin/IMS-Kunden können sich der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Onecoin anschließen. Die mit dieser IG betraute Kanzlei
ist seit dem Jahr 2002 überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und
daher mit Fällen wie diesem sehr versiert.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur
Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte willkommen!
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.
So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Onecoin anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Onecoin kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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