Dienstag, Mai 30, 2017

LOMBARDIUM/ERSTE ODERFELDER: ANLEGER GEHEN GEGEN VERMITTLER VOR!

Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet, das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.

Inzwischen hat auch die Lombardium Hamburg GmbH & CO. KG ein Insolvenzverfahren beantragt.

Von den angelegten Geldern ist aber wohl nicht allzu viel übrig, da die Pfänder nicht werthaltig sind, sodass allein über das Insolvenzverfahren wohl nur ein kleiner Teil der Anlegergelder zurückfließen wird, und zwar wohl nur im einstelligen Prozentbereich.

Dies ist für die Anleger sehr enttäuschend; ihnen wurde die Anlage bei Lombard Classic 2 und 3 oftmals als sehr sicher und werthaltig dargestellt. Viele Anleger suchen daher nun nach anderen Möglichkeiten der Schadenskompensation. Hierbei geraten die jeweiligen Vermittler der Anlage oftmals in den Fokus, denn diese schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte war die Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, sodass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermittler geltend machen können.

In vielen Fällen haben die Vermittler die Anlage beim Lombard Classic 2 und 3 deutlich positiver dargestellt, als es tatsächlich der Fall war, und diverse Risiken oftmals nicht dargestellt. Z. B. wurde auf die erheblichen Risiken der Pfandanlage oftmals nicht hinreichend hingewiesen.

Eine Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat daher auch die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.

Teilweise sind die Vermittler auch haftpflichtversichert, sodass für Anleger in diversen Fällen die reelle Chance besteht, den Schaden über die Haftpflichtversicherung des Vermittlers abzuwickeln. Doch es ist Eile geboten, denn bei der Vollstreckung gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder/Lombardium anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder/Lombardium kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

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