Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG hatte am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet, das
Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre
Insolvenzverfahren eröffnet.
Inzwischen hat auch die Lombardium Hamburg GmbH & CO. KG
ein Insolvenzverfahren beantragt.
Von den angelegten Geldern ist aber wohl nicht allzu viel
übrig, da die Pfänder nicht werthaltig sind, sodass allein über das
Insolvenzverfahren wohl nur ein kleiner Teil der Anlegergelder zurückfließen
wird, und zwar wohl nur im einstelligen Prozentbereich.
Dies ist für die Anleger sehr enttäuschend; ihnen wurde die
Anlage bei Lombard Classic 2 und 3 oftmals als sehr sicher und werthaltig
dargestellt. Viele Anleger suchen daher nun nach anderen Möglichkeiten der
Schadenskompensation. Hierbei geraten die jeweiligen Vermittler der Anlage
oftmals in den Fokus, denn diese schulden eine anleger- und objektgerechte
Beratung.
Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte war die
Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und
objektgerecht, sodass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im
Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen
Berater/Vermittler geltend machen können.
In vielen Fällen haben die Vermittler die Anlage beim
Lombard Classic 2 und 3 deutlich positiver dargestellt, als es tatsächlich der
Fall war, und diverse Risiken oftmals nicht dargestellt. Z. B. wurde auf die
erheblichen Risiken der Pfandanlage oftmals nicht hinreichend hingewiesen.
Eine Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat daher auch
die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten
Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.
Teilweise sind die Vermittler auch haftpflichtversichert,
sodass für Anleger in diversen Fällen die reelle Chance besteht, den Schaden
über die Haftpflichtversicherung des Vermittlers abzuwickeln. Doch es ist Eile
geboten, denn bei der Vollstreckung gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur
Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte willkommen!
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder/Lombardium anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder/Lombardium kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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