Für Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG gibt es zurzeit
keine guten Nachrichten: Im Insolvenzverfahren wird die Insolvenzquote wohl
leider niedrig ausfallen, wohl eher im unteren einstelligen Bereich. Eine große
Enttäuschung für viele Anleger, denen die Anlage bei Lignum oftmals als sehr
sichere Anlage verkauft wurde.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte möchten daher darauf
hinweisen, dass in diversen Fällen gegen die Vermittler der Lignum-Anlage
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, denn in Fällen, in denen
die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, was immer im Einzelfall
geprüft werden muss, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche
gegen die Vermittler geltend machen.
Einige BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte konnten hierbei in diversen Fällen bereits
Ansatzpunkte für eine Falschberatung finden. In vielen Fällen wurden Anleger
von den Vermittlern der Lignum-Anlage mit einem angeblichen Sicherheitenkonzept
geworben, das bei Problemen eingreifen sollte und die Anleger so vor hohen
Verlusten schützen sollte. Dabei gibt es erhebliche Zweifel, ob das
Sicherheitenkonzept wirksam eingreifen konnte, denn diverse Besonderheiten in
Bulgarien wurden teilweise nach Ansicht einer Berliner BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei nicht ausreichend beachtet.
Auch wurde vielen Anlegern, wie diese Anwälte herausfinden konnten, die Anlage vermittelt,
als sich der Holzpreis auf einem Höchststand befand und es wurde mit stetig
steigenden Holzpreisen kalkuliert, was ebenfalls Zweifel an der Plausibilität
des Geschäftsmodells wecken musste.
Teilweise wurde auch z. B. auf Wechselkursrisiken oder die
bisher fehlende Erfahrung des Anbieters Lignum nicht ausreichend
berücksichtigt.
Anleger haben also in vielen Fällen, was immer im Einzelfall
geprüft werden muss, diverse Ansatzpunkte, um gegen die Vermittler
Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Gegen einige Vermittler hatte
die Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bereits erste Klagen eingereicht, z.
B. vor den Landgerichten Berlin, Stuttgart und Neuruppin.
Dabei sollten betroffene Lignum-Anleger auch
berücksichtigen, dass in diversen Fällen Verjährung einzutreten droht, und zwar
aufgrund der Vorschriften §§ 195, 199 BGB.
Anleger sollten daher nach Ansicht der Rechtsanwälte prüfen,
ob sie ihren Schaden nicht von den jeweiligen Vermittlern ersetzt bekommen
können.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur
Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte willkommen!
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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