Sie kennen das: Sie sitzen im Beratungszimmer einer Bank und
merken anfangs nicht, dass der Anlageberater Sie über den Tisch zieht. Erst viel
später bemerken Sie die Falschberatung. Sie gehen zurück und reklamieren. Doch der
Anlageberater weigert sich die Täuschung zuzugeben.
Sie drohen mit einer Anzeige und Klage. Doch seien Sie
ehrlich: wie oft ziehen Sie den Rechtsweg tatsächlich in Betracht? Die Aussicht
auf langwierige und risikoreiche Prozesse schreckt häufig Geschädigte ab, ihr
Recht geltend zu machen. Auch bei hohen Schadenssummen schrecken oftmals
Geschädigte davor zurück, ihr Recht einzufordern und nehmen den Schaden einfach
hin.
Gerade in der Finanz- und Versicherungsbranche ist die Zahl
geschädigter Anleger, die aus Furcht vor riskanten Gerichtsverfahren gegen
renommierte Unternehmen den doch meist beträchtlichen finanziellen Schaden
einfach hinnehmen, hoch.
Doch das muss nicht
sein: Die Lösung heißt Prozesskostenfinanzierung!
Die fiesen Machenschaften der Banken und Versicherungen
Vor allem Versicherungen und Banken führen
Kapitalmarktanleger immer häufiger aufs Glatteis, wodurch diese erheblichen
finanziellen Schaden erleiden.
Da vor etwa 15 Jahren Banken und Versicherungen vermehrt
damit begonnen haben, alternative Finanzierungsmodelle und intransparente
Anlageprodukte anzubieten, geraten vor allem Kapitalmarktanleger wie
Versicherungs- und Kreditnehmer häufig unverschuldet in derartige Situationen.
Den Kunden wird durch geschickte Verkaufsgespräche
vorgegaukelt, dass sie mit diesen in Wahrheit sehr riskanten Anlageprodukten
auf der sicheren Seite wären und mehr Gewinn erzielen könnten. Jedoch stellt
sich oftmals nach dem Vertragsabschluss alsbald heraus, dass statt hoher
Renditen satte Verluste eingefahren werden. Grund dafür: Viele Anlageprodukte,
insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung, sind für
Versicherungsnehmer nur wenig transparent. Häufig wissen sie nicht, wann und
wofür die eigene Prämie im Detail verwendet wird. Kaskadenartige Gebühren und
Provisions- und Kostenstrukturen der Versicherungen und Banken machen es
beinahe unmöglich die Renditenversprechungen zu realisieren.
Versuchen geschädigte Kapitalmarktanleger dann ihre
Rechtsansprüche durchzusetzen, müssen sie mit einem hohen Kostenrisiko rechnen,
was im schlechtesten Fall zum finanziellen Bankrott führen kann. Diese Aussicht
schüchtert viele Geschädigte ein, so dass sie den finanziellen Schaden einfach
hinnehmen. Doch das muss nicht sein. Hilfe bieten hier seriöse Prozesskostenfinanzierer.
Wann macht
Prozesskostenfinanzierung Sinn?
Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern,
die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder keine Rechtsschutzversicherung
haben, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles
Risiko.
Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das
Kostenrisiko an die Prozessfinanzierungsgesellschaft ab und im Gegenzug
beteiligen sie diese zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall.
Bei der Wahl des richtigen Prozessfinanzierers kommt es vor
allem auf zwei Kriterien an:
Zum einen ist die Einschaltung eines
Prozesskostenfinanzierers erst ab einer bestimmten Höhe der Gesamtschadenssumme
empfehlenswert. Viele größere Prozesskostenfinanzierer werden erst ab einem
Streitwert von mindestens 100.000 Euro oder mehr tätig.
Zum anderen sind viele Prozesskostenfinanzierer auf
bestimmte Branchen spezialisiert.
Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozessfinanzierungsgesellschaft ist vor allem als Spezialist für geschädigte
Kapitalmarktanleger tätig. Das Kerngeschäft der Gesellschaft umfasst die
Finanzierung von Schadenersatzprozessen. Derzeit unterstützt diese
Prozessfinanzierungsgesellschaft eine große Zahl Schadenersatz- und
Rechtsschutzdeckungsansprüche gegen Banken und Versicherungen.
Tipps, wie Sie sich vor finanziellen Schäden schützen können
Der BSZ e.V. rät: Augen auf beim Versicherungsabschluss!
Finanzberater sind dazu verpflichtet Interessenten vor Vertragsabschluss über
alle möglichen Risiken des Investments aufzuklären. Lassen Sie sich von Ihrem
Berater zum einen eine Aufstellung aller anfallenden Kosten geben. Bestehen Sie
zum anderen auf eine umfassende Kostenberechnung, die Ihren Anforderungen
entspricht. Das ist wohl der sicherste Weg um sich vor künftigen Schäden zu
schützen.
Viele Geschädigte können und wollen keine finanziellen
Risiken mehr auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um
ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor
zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige
Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in
aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der
Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Weg..
Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen
Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen.
Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits
durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur
Rechtsdurchsetzung.
Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer
finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche Rechtssuchender ab einem
Streitwert von 50 000.- Euro. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung
von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
Bevor eine Annahme eines Falles durch die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der
Gesellschaft eingehend geprüft. Entscheidet sich die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen, werden sämtlicher
Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-,
Gutachterkosten und sonstiger Honorare. Falls eine Prozessführung erforderlich
ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung
geschlossen.
Prinzipiell gilt: Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine Kosten an.
Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Finanzierungsgesellschaft!
Der Kunde hat nicht das geringste Risiko.
Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den
Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem
beigetriebenen Betrag.
Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer
Prozessfinanzierung anfragen:
"
Kapitalanlageverluste
"
Versicherungsstreitigkeiten
" Lebensversicherungen
"
Fondsverluste
"
Schadensersatz bei Personenschäden
"
Falschberatung durch Banken
" Fehlberatung
durch Rechtsanwälte
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den
letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Verttrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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