Wird ein Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die kann gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase üppig ausfallen. Durch den Widerruf eines Immobiliendarlehens kann die Vorfälligkeitsentschädigung aber ggf. zurückgeholt werden.
Die niedrigen Zinsen sind für die Verbraucher
erfreulich, wenn sie ein Darlehen aufnehmen möchten. Sie sind allerdings extrem
unerfreulich, wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird und die Bank ihre
Vorfälligkeitsentschädigung für den entgangenen Zinsgewinn verlangt. Wie sich
die Höhe des Vorfälligkeitsentgelts in den vergangenen zehn Jahren verändert
hat, zeigt die Stiftung Warentest anhand eines Immobilienkredits über 200.000
Euro mit einer zehnjährigen Zinsbindung und 2 Prozent Tilgung auf. Wurde dieses
Darlehen nach fünf Jahren vorzeitig zurückgezahlt, wurden rund 15.000 Euro
Vorfälligkeitsentschädigung fällig, 2016 ist mehr als doppelt so viel zu
zahlen. Der Berechnung nach würden dann ca. 34.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung
fällig.
Viel Geld, um ein Darlehen vorzeitig
zurückzuzahlen. Die Alternative kann der Widerruf der Immobilienfinanzierung
sein. „Bei einem erfolgreichen Widerruf kann die Vorfälligkeitsentschädigung
nicht von der Bank zurückverlangt werden, da dann der Darlehensvertrag
rückabgewickelt wird“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Voraussetzung
für einen Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung
verwendet hat. Das ist z. B. dann der Fall, wenn sie in der Belehrung nicht die
richtigen Pflichtangaben aufgeführt hat, was durchaus häufiger der Fall ist.
Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und der Widerruf kann auch
noch Jahre später erfolgen.
Bei Immobiliendarlehen, die zwischen November
2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, musste der Widerruf allerdings
spätestens bis zum 21. Juni 2016 erklärt werden. Bei Darlehen ab dem 11. Juni
2010 gilt weiterhin das „ewige“ Widerrufsrecht im Fall einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung. „Wurden die Altverträge fristgerecht widerrufen und die
Bank hat den Widerruf nicht akzeptiert, bestehen gute Chancen, den Widerruf
durchzusetzen. Der BGH hat sich in seiner aktuellen Rechtsprechung klar
aufseiten der Verbraucher positioniert, sodass die Banken kaum noch Argumente
haben, einen Widerruf abzulehnen“, so Rechtsanwältin Gaber.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.10.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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