Samstag, Oktober 22, 2016

Bei Kapitalanlageverlusten, stellt sich die Frage: Wer hat das Geld jetzt? Welcher Finanz-Kasper hat die Finger im Spiel.

Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt?  Was ist mit dem Geld geschehen? Wohl gemerkt, wir sprechen nicht über Buchgeld, sondern über real eingezahlte Euros. Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?



Bei Kapitalanlagen die plötzlich einen fulminanten Sturzflug hinlegen oder sich gar in Luft auflösen liefern die allseits bestens bekannten „Finanzexperten“, je nach Interessenlage, die unterschiedlichsten Erklärungen. Für den Anleger selbst, bleibt es in der Regel aber ein ungelöstes Rätsel und ein realer Verlust seiner Ersparnisse.  

Es stellt sich auch kaum ein Anleger die Frage, ob  ihm bei der Anlageberatung durch die „Anlagelyrik“ bestens geschulter Finanzverkäufer, nicht schon damals die objektive Wahrnehmung auf die Risiken der Anlage wissentlich und absichtlich vernebelt wurde. 

Diejenigen, die jetzt über das Geld verfügen, beherrschen bestens die Vernebelungstaktik wie Geld verschwindet ohne Spuren zu hinterlassen. Meist verschwindet es erst einmal in einer riesigen im Handel nicht erhältlichen Waschmaschine. 

Die Anleger haben zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinitiatoren  ist es zu schmutzigem Geld geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identäten verschleiert.

Das Geld um welches die Anleger betrogen wurden, findet sich dann auf dem Bankkonto irgend eines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen  genau so.

Man schätzt, dass das Geldwäschevolumen in Deutschland bei 100 Milliarden Euro jährlich liegt!  Wobei die Geldwäsche bei Kapitalanlagen bisher kaum in das Visier der Ermittler geraten zu sein scheint.

Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit Rückzahlungsaufforderungen  eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend.

Auf jeden Fall melden sich bei den geschädigten Anlegern die allseits bestens bekannten Rechtsanwaltskanzleien, die sofort wissen, was passiert ist und wie man das verlorene Geld wiederbeschaffen kann. Meistens sind diese ungerufenen Helfer, Meister des Marketing aber kaum Experten im aufstöbern von verloren gegangenem Anlegergeld.       

Für die Suche nach dem verlorenen Anlegergeldern heißt das: Die Millionen Euro die jetzt für die Anleger verloren sind, haben damals die Verkäufer der Geldanlage erhalten, die Erlöse haben sich längst all jene aufgeteilt, die an der  Kapitalanlage mit profitiert haben: die Banken (deren Angestellte und die Aktionäre) Anlageberater, Anwälte, auch der Staat über die Steuern auf die Gewinne sowie im nächsten Schritt all jene, bei denen die Beteiligten Gehalt und Boni ausgegeben haben: Sportwagenhersteller, Restaurants, Bars, Supermärkte, Immobilienhändler und viele mehr. Allesamt Unbeteiligte, die sich kaum als Geldvernichter fühlen.

Sie haben Geld angelegt und die vertraglich garantierten Zahlungen bleiben aus?

Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt und die Rückzahlung erfolgt nicht?. Sie haben Geld angelegt oder verliehen und die Rückzahlung kommt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Ihre Ansprüche werden nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt?

Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“ können jetzt  auf Erfolgsbasis Ihre ausstehenden Gelder einziehen lassen.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., der EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Ab sofort können Fördermitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“  ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen. Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einem aktuellen Urteil (IX ZR 280/14) entschieden, dass der  Schuldner auch in einfach gelagerten Fällen die dem Gläubiger entstandenen Verzugskosten  zu tragen hat!!

Danach soll auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung einer offenen Forderung zweckmäßig und erforderlich sein. Gleiches dürfte auch für Inkasso-Institute gelten, zumindest soweit deren Kosten das Honorar eines Rechtsanwalts nicht übersteigen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung betont, dass es der Schuldner allein in der Hand habe, sich vertragstreu zu verhalten und auf diese Weise den materiellen Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers gar nicht erst zur Entstehung gelangen zu lassen. Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof auch damit die bisher bestehenden Unsicherheiten zu Lasten des Gläubigers beseitigt.

Vereinfacht ausgedrückt: Sie als Gläubiger haben nunmehr im Falle des Verzuges durch den Schuldner das Recht, sich rechtlicher und fachlicher Hilfe zu bedienen, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.

Ablauf des  Einzugsverfahrens für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“

Sie reichen Ihre den Zahlungsanspruch begründenden Unterlagen  per E-Mail, Fax oder Post für eine unverbindliche und unentgeltliche Prüfung bei einem der Ihnen benannten  BSZ e.V. Vertrauensanwälte ein.

Der Anwalt Prüft ob der Verzugsfall eingetreten ist. Wenn ja, wird das Inkassoverfahren eingeleitet. Priorität hat hierbei immer eine einvernehmliche und möglichst zügige außergerichtliche Einigung.

Bei Einwendungen des Schuldners werden diese vom Anwalt in verständlicher Weise zusammengefasst und zusammen mit einer Handlungsempfehlung an Sie gesandt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug anschließen..

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.


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