Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt? Was ist mit dem Geld geschehen? Wohl gemerkt, wir sprechen nicht über Buchgeld, sondern über real eingezahlte Euros. Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?
Bei Kapitalanlagen die plötzlich einen
fulminanten Sturzflug hinlegen oder sich gar in Luft auflösen liefern die
allseits bestens bekannten „Finanzexperten“, je nach Interessenlage, die unterschiedlichsten
Erklärungen. Für den Anleger selbst, bleibt es in der Regel aber ein ungelöstes
Rätsel und ein realer Verlust seiner Ersparnisse.
Es stellt sich auch kaum ein Anleger die
Frage, ob ihm bei der Anlageberatung
durch die „Anlagelyrik“ bestens geschulter Finanzverkäufer, nicht schon damals
die objektive Wahrnehmung auf die Risiken der Anlage wissentlich und
absichtlich vernebelt wurde.
Diejenigen, die jetzt über das Geld verfügen,
beherrschen bestens die Vernebelungstaktik wie Geld verschwindet ohne Spuren zu
hinterlassen. Meist verschwindet es erst einmal in einer riesigen im Handel
nicht erhältlichen Waschmaschine.
Die Anleger haben zwar sauberes Geld
einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinitiatoren ist es zu schmutzigem Geld geworden. Um
dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf
einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das.
Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter
Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen
und falschen Identäten verschleiert.
Das Geld um welches die Anleger betrogen
wurden, findet sich dann auf dem Bankkonto irgend eines seriösen Deutschen
Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so
nicht sein, passiert aber in vielen Fällen
genau so.
Man schätzt, dass das Geldwäschevolumen in
Deutschland bei 100 Milliarden Euro jährlich liegt! Wobei die Geldwäsche bei Kapitalanlagen bisher
kaum in das Visier der Ermittler geraten zu sein scheint.
Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann
es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen
oder mit Rückzahlungsaufforderungen
eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten
Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen
geltend.
Auf jeden Fall melden sich bei den
geschädigten Anlegern die allseits bestens bekannten Rechtsanwaltskanzleien,
die sofort wissen, was passiert ist und wie man das verlorene Geld
wiederbeschaffen kann. Meistens sind diese ungerufenen Helfer, Meister des
Marketing aber kaum Experten im aufstöbern von verloren gegangenem
Anlegergeld.
Für die Suche nach dem verlorenen
Anlegergeldern heißt das: Die Millionen Euro die jetzt für die Anleger verloren
sind, haben damals die Verkäufer der Geldanlage erhalten, die Erlöse haben sich
längst all jene aufgeteilt, die an der Kapitalanlage
mit profitiert haben: die Banken (deren Angestellte und die Aktionäre) Anlageberater,
Anwälte, auch der Staat über die Steuern auf die Gewinne sowie im nächsten
Schritt all jene, bei denen die Beteiligten Gehalt und Boni ausgegeben haben:
Sportwagenhersteller, Restaurants, Bars, Supermärkte, Immobilienhändler und
viele mehr. Allesamt Unbeteiligte, die sich kaum als Geldvernichter fühlen.
Sie haben Geld angelegt und die vertraglich
garantierten Zahlungen bleiben aus?
Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt und
die Rückzahlung erfolgt nicht?. Sie haben Geld angelegt oder verliehen und die Rückzahlung
kommt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Ihre Ansprüche werden nicht zum
Fälligkeitsdatum bezahlt?
Mitglieder der „BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Forderungseinzug“ können jetzt auf Erfolgsbasis Ihre ausstehenden Gelder
einziehen lassen.
Möglich macht das die Kooperation zwischen
dem BSZ e.V., der EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten
für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Ab sofort können Fördermitglieder der „BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“
ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen. Der
Bundesgerichtshof hat jüngst in einem aktuellen Urteil (IX ZR 280/14)
entschieden, dass der Schuldner auch in
einfach gelagerten Fällen die dem Gläubiger entstandenen Verzugskosten zu tragen hat!!
Danach soll auch in rechtlich einfach
gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung einer
offenen Forderung zweckmäßig und erforderlich sein. Gleiches dürfte auch für
Inkasso-Institute gelten, zumindest soweit deren Kosten das Honorar eines
Rechtsanwalts nicht übersteigen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner
Entscheidung betont, dass es der Schuldner allein in der Hand habe, sich
vertragstreu zu verhalten und auf diese Weise den materiellen
Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers gar nicht erst zur Entstehung gelangen
zu lassen. Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof auch damit die bisher
bestehenden Unsicherheiten zu Lasten des Gläubigers beseitigt.
Vereinfacht ausgedrückt: Sie als Gläubiger
haben nunmehr im Falle des Verzuges durch den Schuldner das Recht, sich
rechtlicher und fachlicher Hilfe zu bedienen, um Ihrer Forderung Nachdruck zu
verleihen.
Ablauf des
Einzugsverfahrens für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Forderungseinzug“
Sie reichen Ihre den Zahlungsanspruch
begründenden Unterlagen per E-Mail, Fax
oder Post für eine unverbindliche und unentgeltliche Prüfung bei einem der
Ihnen benannten BSZ e.V.
Vertrauensanwälte ein.
Der Anwalt Prüft ob der Verzugsfall
eingetreten ist. Wenn ja, wird das Inkassoverfahren eingeleitet. Priorität hat
hierbei immer eine einvernehmliche und möglichst zügige außergerichtliche
Einigung.
Bei Einwendungen des Schuldners werden diese
vom Anwalt in verständlicher Weise zusammengefasst und zusammen mit einer
Handlungsempfehlung an Sie gesandt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Forderungseinzug anschließen..
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Forderungseinzug kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
ex
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt
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und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für
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geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine
entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz
betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht
berücksichtigt.
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