Freitag, September 16, 2016

9000 Investoren haben beim insolventen Container-Unternehmen Magellan ca. 350 Millionen Euro im Feuer stehen.

Was vielen Anlegern als gutes und lukratives Geschäft angedient wurde, könnte sich schlussendlich als Ponzisystem entpuppen. 




Das Angebot: Container kaufen und von Magellan an Reedereien vermieten lassen und dafür laufend Mietzahlungen kassieren. Mindestens 6% Rendite wurde versprochen. Risiko: Null, da Magellan versprach nach Vertragsende die Container zurückzukaufen.   Insider zweifeln mittlerweile daran, dass Magellan zu irgendeinem Zeitpunkt über ein tragfähiges Geschäftskonzept  verfügte. 

Mit der Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH erlebt der graue Kapitalmarkt seinen nächsten Massenschadensfall. Das Geld von rund 9000 Anlegern, die in die Seecontainer investiert haben, steht auf dem Spiel. Insgesamt geht es um ca. 350 Millionen Euro.

Der Containermarkt gilt nach dem Boom seit einigen Jahren als äußerst schwierig. Es wurden zu viele Container gebaut und nachdem der Welthandel durch die große Vertrauenskrise 2008/ 2009 schrumpfte, sanken die Mietpreise für Container auf bestimmten Strecken, vor allem von Europa nach Asien, ins Bodenlose. Genau wie bei den Schiffsfonds haben Anleger in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nicht erfüllt haben, müssen viele Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Insolvenzverwalter Borchardt ließ mittlerweile verlauten, dass die vereinnahmten Containermieten geringer seien, als die Mieten, die den Investoren gegenüber garantiert wurden. Wenn man dem folgt, dann hätte Magellan seinen Verpflichtungen eigentlich nur durch das Anwerben neuer Investoren erfüllen können. Also das klassische Strickmuster eines Schneeballsystems.

Wer nun gedacht hat, dass der Insolvenzverwalter die vereinnahmten  Containermieten nun zügig an die Investoren, also die Eigentümer der Container weiterleitet, erlebt die nächste Überraschung. Mittels eines in Auftrag gegebenen Gutachtens sollte die Frage geklärt werden inwiefern die Anleger direkten Anspruch auf Mietzahlungen haben. Das Ergebnis ist bekannt: Mietzahlungen an die Eigentümer der Container  werden zur  Zeit nicht durchgeführt.

Die Mieten für die Magellan-Container fließen zwar – aber nicht auf das Konto der Anleger, sondern auf das der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. „Die Anleger werden als Eigentümer der Container quasi ausgebootet“, sagt ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte in einem Rundschreiben mit, dass die Mietzahlungen der Reedereien für die Container geleistet oder angewiesen wurden. Allerdings habe ein rechtliches Gutachten ergeben, dass die Mietzahlungen der Reedereien nicht den Anlegern als Eigentümer der Container direkt zustehen, sondern der Magellan Maritime Services GmbH. Die Konten der Gesellschaft sind durch die Insolvenz allerdings gesperrt, so dass die Mieten nicht an die Anleger ausgezahlt werden könnten. Da die Anleger mit rund 90 Prozent ohnehin den größten Teil der Gläubiger stellten, mache es aber auch kaum einen Unterschied auf welchem Konto die Mieten nun landen, heißt es weiter in dem Schreiben.

Dem widerspricht ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt energisch: „Die Mieten werden nun Teil der Insolvenzmasse, die an alle Gläubiger gleichmäßig verteilt wird. Also auch an Gläubiger, die nicht in die Container investiert haben. Von der Insolvenzmasse werden aber nicht nur die Forderungen der Gläubiger bestritten, sondern z.B. auch die Verfahrenskosten oder die des Insolvenzverwalters. Es ist allerdings nicht einzusehen, dass die Anleger quasi durch die Hintertür an diesen Kosten beteiligt werden sollen.“

Laut dem Gutachten hätte die Magellan Maritime Services die Mietforderungen bei Vertragsabschluss nicht rechtswirksam an die Investoren abgetreten und sei daher auch der Inhaber der Mietforderungen. Diese Ansicht ist durchaus umstritten.

Viele betroffene MMS-Anleger teilen dem BSZ e.V. Ihre Meinung mit.
Nachfolgend einige Beiträge die uns erreichten:

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„ Im Verwaltungsvertrag ist festgeschrieben Zitat: „Der Investor beauftragt MMS…. Mit der Vermietung der Container.    ….MMS zieht die Mieten für den Investor ein.“ „Damit hat MMS m.E. eine treuhänderische Tätigkeit übernommen. Die dem Investor garantierten Mietanteile hatten somit im normalen Geschäftsgang der MMS nichts zu suchen, sondern hätten gesondert bis zur Auszahlung an den Investor aufbewahrt werden müssen. Im vorliegenden Fall ist somit von strafrechtlich zu würdigender schwerer Untreue und Unterschlagung auszugehen.“

„Jedem Investor ist die Reederei zu benennen, die seine Container gemietet hat. Der Vorbehalt der den Reedereien zugesicherten Vertraulichkeit ist mit der entstandenen Situation entfallen.“

„Im Insolvenzverfahren ist darauf zu dringen, dass die Mietforderungen der Investoren vorrangig bedient werden, da es sich hierbei um treuhänderisch verwaltete Gelder handelt, die außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs der MMS zu verwahren sind.“ „Sehr wichtig: Die Verwaltung der Container ist in eine gesonderte Gesellschaft auszugliedern“

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„Insolvenzverfahren MMS · AG Hamburg Az. 67c IN 237/16 · Verwaltungsvertrag 79560 ·
Statement zu meiner Rechtsauffassung:  Pacta sunt servanda (Red. Verträge sind einzuhalten)
Zitat aus dem Verwaltungsvertrag: MMS zieht die Mieten für den Investor ein. 1. MMS ist nicht etwa Mieter der Investoren-Container, sondern vielmehr Makler i. S. Vermietung an diverse Reedereien sowie Dienstleister i.S. hiermit zusammenhängender Verwaltungstätigkeit. Für letzteres steht MMS der über die Mietgarantie hinaus gehende Anteil an den Mieten als Honorar zu. Lediglich letzterer durfte in die originäre Geschäftstätigkeit der MMS einfließen. 2. Damit hat MMS eindeutig eine treuhänderische Tätigkeit übernommen. Bei den den Investoren zugesagten Mietanteilen handelt es sich somit eindeutig um Treuhandvermögen, das zu den vereinbarten Terminen an die Eigentümer auszuzahlen war und nicht für die originäre Geschäftstätigkeit der MMS Verwendung finden durfte. Insofern widerspreche ich dem von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 02.06.2016 angesprochenen - mir jedoch nicht in Textform vorliegenden - Gutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Zivilrechtlich haben die Eigentümer der von MMS im Rahmen der Verwaltungstätigkeit an Reedereien vermieteten Container unbeschränkten Anspruch auf Auszahlung der gesamten garantierten Mietanteile. Strafrechtlich ergibt sich aus dem Geschäftsgebaren der MMS u. a. der Verdacht der Untreue und Veruntreuung, des Betruges, Unterschlagung ... Ich behalte mir vor, sollte mein Anspruch auf Auszahlung meines Eigentums an den von den Reedereien gezahlten Mieten nicht in voller Höhe befriedigt werden, den Vorgang der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Prüfung und ggf. Anklageerhebung gegen die verantwortlichen Vertreter der MMS vorzulegen. Sollte der Insolvenzverwalter das Treuhandvermögen (= Eigentum der Container-Investoren) der Insolvenzmasse zuschlagen, behalte ich mir vor, auch dies dem Insolvenzgericht sowie der Staatsanwaltschaft wegen Vermutung der Unterschlagung zur Prüfung und Beurteilung vorlegen.“

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„Nachstehend bringe ich meine Vorstellungen, die ich in der Gläubigerversammlung vertreten würde, zum Ausdruck. Zur Situation: Das von Ihnen ins Feld geführte Gutachten bezügl. der Rechtssituation der Investoren ist in meinen Augen fragwürdig. Weder der Kaufvertrag noch der Verwaltungsvertrag lassen auch nur im entferntesten anklingen, dass MMS Mieter der Investoren-Container sei. Es wird im Verwaltungsvertrag vielmehr klar zum Ausdruck gebracht, dass MMS im Auftrag des Investors handelt, also quasi eine treuhänderische Makler- und Inkassotätigkeit ausübt. Die Mieteinkünfte bzw. der Anteil der Investoren hieran hätten auf separatem Treuhandkonto verwaltet werden müssen und nicht in den Handelsbereich der MMS eingebracht werden dürfen. So gesehen hat MMS seine treuhänderische Funktion missbraucht. Auch die Begründungen für die Insolvenz sind wenig glaubwürdig. Große Mitbewerber der MMS am Markt können lt. Umfrage nicht bestätigen, dass es Zahlungs- oder Vertragsschwierigkeiten mit den Reedereien gäbe. MMS hat behauptet, diese Schwierigkeiten bezögen sich insbesondere auf fernöstliche Reedereien, was von den Mitbewerbern klar verneint wird. Der Gläubigerausschuß wurde offensichtlich willkürlich ausgewählt. Ich kann nicht feststellen, dass den Investoren hier ein Wahl gelassen wäre... Der Ausfall der Mietzahlungen ist für mich sehr schmerzlich, da sie der benötigten Aufstockung meiner Rente dienen sollen. Aus diesem Grunde bin ich auch nicht bereit, auf Ansprüche aus den Mieten seit dem 01.01.2016 zu verzichten.“

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Zur Insolvenz: Die von den Reedereien gezahlten Mieteinkünfte sind Eigentum der Investoren, das bis zur jeweiligen Quartalsausschüttung von MMS treuhänderisch verwaltet wurde/hätte verwaltet werden müssen. Sie können keinesfalls Teil der Insolvenz des originären Geschäftsbetriebes der MMS sein und sind somit vorrangig vor der Insolvenzmasse auszuschütten. Zum künftigen Verlauf: Die für die offenkundig fehlerhafte oder fahrlässige Geschäftsführung verantwortlichen Personen sind durch ehrbare Kaufleute zu ersetzen. Auf keinen Fall dürfen sie weiterhin an treuhänderischen Verwaltungsvorgängen beteiligt werden. Die Verwaltung der Investoren-Container ist vom Handelsbereich der MMS abzuspalten und in einer gesonderten Gesellschaft aufzufangen. Dieser ist ein Beirat aus gewählten Investoren als Überwachungsorgan zur Seite zu stellen. Eine Neugestaltung der Verträge wird sich vermutlich nicht vermeiden lassen. In diesen könnte das Wechselkursrisiko auf alle Schultern verteilt werden, nämlich: Zu einem Stichtag wird die garantierte Miete in Euro als Basis für künftige Zahlungen festgestellt. Dieser wird der amtliche Wechselkurs zum Dollar desselben Tages gegenübergestellt. Am jeweiligen Quartalsletzten werden der aktuelle Wechselkurs festgestellt und hieraus analog die Mietwerte in Euro im Vergleich zum Ausgangskurs hiermit neu berechnet. Erscheint kompliziert, ist jedoch schon mit einer einfachen Tabellenkalkulation schnell zu bewerkstelligen. Dies würde auch die Verwaltungsgesellschaft bezüglich ihrer Eigeneinkünfte vom bisher alleinigen Wechselkursrisiko entlasten. Die Zahlungen aus den bis zur Neuordnung den Investoren in voller Höhe entstandenen und weiterhin entstehenden Ansprüche sind - soweit nicht vom Treuhandkonto gedeckt - vom Schuldigen, nämlich der MMS Handelsgesellschaft oder deren Nachfolger ggf. ratenweise zu erbringen. Die für das Desaster verantwortlichen Personen sind strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Auch zivilrechtliche Maßnahmen bezüglich Schadensersatz sind in Erwägung zu ziehen.

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Bis zum 18. Oktober können die Anleger der Magellan Maritime Services ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 1. September am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 237/16).

„Für die Anleger ist die Anmeldung der Forderungen ein erster wichtiger Schritt, den sie auf keinen Fall verpassen sollten. Es sollte aber auch nicht der einzige bleiben“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Denn wie sich aus diesen Ausführungen ergibt, gibt es noch viel Klärungsbedarf. Insbesondere die Aussagen des  Insolvenzverwalters., dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die Mieteinnahmen hätten und das Anzweifeln, ob die Anleger überhaupt zu Eigentümern der Container geworden seien, dürfte für jede Menge Sprengstoff bei der Gläubigerversammlung in Hamburg am 18. Oktober sorgen.  Es geht aber auch darum, ob der jetzige Insolvenzverwalter seine Arbeit fortführen oder ein anderer bestimmt werden soll. Anleger sollten daher den Termin der Gläubigerversammlung wahrnehmen oder sich vertreten lassen. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist der 30. November.

Magellan Investoren die Ihrer Stimme den notwendigen Nachdruck verleihen möchten, sollten ihre Interessen bündeln und sich in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services zusammenschließen.  So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit dieser Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

 BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu           

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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