Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) vertreten durch den Vorstand Horst Roosen und der Deutscher Arbeitgeber Verband e.V. (Wiesbaden) vertreten durch seinen Präsidenten Herrn Peter Schmidt, haben heute bei dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege mit folgendem Schreiben beantragt den Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ unter Denkmalschutz zu stellen.
An
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
c/o Herrn Direktor und Landesarchäologe Prof. Dr.Franz
Schopper
OT Wünsdorf
Wünsdorfer Platz 4-5
15806 Zossen
Antrag auf
Unterschutzstellung des BER Flughafen Berlin Brandenburg
Der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy
Brandt“ (IATA: BER, ICAO: EDDB; englisch Berlin-Brandenburg International) ist
ein seit 2006 in Bau befindlicher, an der südlichen Stadtgrenze Berlins im
brandenburgischen Schönefeld gelegener internationaler
Verkehrsflughafen. Er trägt den Beinamen »Willy Brandt« und soll durch die
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), an der die
Länder Berlin undBrandenburg zu je 37 Prozent und der Bund zu 26
Prozent beteiligt sind, mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren pro
Jahr betrieben werden. Er soll die derzeitigen
Flughäfen Schönefeld (dessen Gelände er teilweise umfasst) und Tegel
ersetzen. Der erste Spatenstich für diese momentan größte Flughafenbaustelle
Europas und eines der größten in Bau befindlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte
Deutschlands erfolgte am 5. September 2006.
Beobachter sehen zahlreiche schwerwiegende Fehler bei
Planung und Bau. Die Baukosten wurden ursprünglich auf eine Milliarde Euro
veranschlagt. Im Juli 2015 näherten sich die Prognosen der Marke von sechs
Milliarden Euro. Der Flugbetrieb sollte planmäßig im Oktober 2011 starten – der
Termin wurde jedoch mehrfach verschoben.
Beim Spatenstich am 5. September 2006 sagte Herr
Wowereit: „Wir werden beweisen, dass drei öffentliche Eigentümer so ein Projekt
bauen können“.
Heute wissen wir: Für einen Alleingang fehlt dem
Personal der Flughafen-Gesellschaft der Sachverstand.
Das Land Brandenburg besitzt einen reichen Schatz
an Bau- und Gartendenkmalen, die von holländischer, italienischer und
französischer Baukunst beeinflusst wurden. Bedeutende Architekten und
Baumeister wie Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff, Karl Friedrich Schinkel,
Erich Mendelsohn, Bruno Taut oder die Gartenkünstler Peter Josef Lenné und Fürst
Pückler haben die Bau- und Gartenkultur Brandenburgs europaweit bekannt
gemacht.
Die Bauherren des BER haben die deutsche Ingenieurskunst mit
dem BER nicht nur europaweit, sondern weltweit bekannt gemacht.
Der BSZ e.V. und der deutsche Arbeitgeberverband DAV
beantragen hiermit die Unterschutzstellung des BER. Wir denken, dass der
BER den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Denkmalschutz und
Denkmalpflege nach dem seit 2004 novellierten Denkmalschutzgesetz in vollem
Umfang entspricht.
Wir sehen alle Voraussetzungen dafür erfüllt, dass der
BER unter Denkmalschutz gestellt wird.
Die Denkmaleignung ist schon alleine dadurch gegeben, dass
es sich um ein einmaliges Bauwerk handelt.
Die Denkmalfähigkeit ergibt sich aus den
verkehrsbaulichen und verkehrspolitischen Gründen
Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am
Erhalt eines Zustands, der nachfolgenden Generationen dokumentiert, wohin
falsche politische Entscheidungen, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler,
Pfusch, Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz
führen.
Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann bekanntlich die
Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer
Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein
lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten.
Insofern ist BER weithin sichtbares Musterbeispiel vom
Wandel einer Epoche, in der auf solide Bauweise, Zuverlässigkeit und
Sparsamkeit Wert gelegt wurde, zu einer Zeit, in der Verschwendung, Prunksucht
und Überheblichkeit vorherrschen. Insofern ist die Lage vergleichbar mit der in
der Endphase des alten Roms. Auch dort drücken sich Verfallszustände in den
Baudenkmälern aus.
Wirt erwarten, dass Sie das Erlaubnisverfahren nach § 19 des
BbgDSchG für eine Erlaubnis nach $ 9 in Gang setzen.
Mit freundlichem Gruß
Horst Roosen
Vorstand
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. E.V.
Peter Schmidt
Präsident Deutscher Arbeitgeberverband DAV
Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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