„Deutsche Autofahrer sind keine Kunden zweiter Klasse. Das muss auch VW akzeptieren!“ BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller will die deutschen VW-Kunden, die durch die Abgasmanipulationen geschädigt wurden, nicht im Regen oder besser in den Auspuffgasen stehen lassen.
Auch gut neun Monate nach dem Bekanntwerden des
Abgasskandals ist für VW-Fahrer in Deutschland noch nicht viel passiert. Die
Umrüstungen der manipulierten Diesel-Fahrzeuge geht nur mühsam voran,
Entschädigungen will der Konzern an seine deutschen Kunden offenbar nicht
zahlen. Anders in den USA. Nachdem sich Volkswagen und die Behörden auf einen
Kompromiss geeinigt haben, können die VW-Fahrer in den USA auf satte
Entschädigungen hoffen oder ihr Fahrzeug zurückgeben. Bis zu zehn Milliarden
Dollar sollen die VW-Kunden in den Vereinigten Staaten erhalten. Dabei können
sie wählen, ob sie ihren Wage zurückgeben oder reparieren lassen wollen.
Außerdem sollen sie je nach Alter des Autos eine Entschädigung zwischen 5000
und 10.000 US-Dollar erhalten.
„Deutsche Kunden sind von VW genauso durch die manipulierten
Abgaswerte hinters Licht geführt worden, wie in den USA. Vorstandschef Müller
redet vom verlorenen Vertrauen der Menschen in den Staaten. Und was ist mit den
Menschen hier, die im Vertrauen auf die angegebenen Abgaswerte sich zum Kauf
eines VW entschieden haben? Ist ihr Vertrauen dem Konzern weniger wert oder
werden sie einfach nur als Kunden als zweiter Klasse betrachtet? Es kann nicht
sein, dass die Kunden in den USA – berechtigterweise - entschädigt werden und
in Deutschland und Europa nicht. Sie haben den gleichen Schaden erlitten“, sagt
Rechtanwalt Cäsar-Preller.
Es spielt keine Rolle, ob ein VW-Fahrzeug mit manipulierten
Abgaswerten durch Amerika rollt oder auf Europas Straßen fährt. Der Schaden ist
für die Kunden der Gleiche. Niedrigerer Wiederverkaufswert, steigende
Betriebskosten und ggf. Leistungseinbußen. „Abgaswerte dürfen in Deutschland
ebenso wenig manipuliert werden wie in den USA. Daher dürfte sich VW gegenüber
seinen betroffenen Kunden auch hier schadensersatzpflichtig gemacht haben. Die
Kunden sollten ihr Recht auch einfordern“, so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.
Wie bleibt man als
VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und
kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?
Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene
und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf
Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch
Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein
Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung
ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber
auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main,
Wiesbaden, Heidelberg, Stuttgart und München.
Der BSZ e.V. bündelt dabei die Ansprüche von Geschädigten,
um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre
aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle
Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und
Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die
Öffentlichkeit über die Interessengemeinschaft, Entwicklungen und deren Folgen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
cp
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
+ www.sammelklagen.de
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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