Treibt die KTG Agrar SE nicht noch kurzfristig das Geld für die ausstehende Zinszahlung auf, können die Anleihe-Anleger von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Laut Vertragsbedingungen sind sie zur Kündigung berechtigt,
wenn die Zinsen nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit gezahlt werden. Die
Fälligkeit war am 6. Juni.
Zweimal hat das Hamburger Agrarunternehmen die Zinszahlung
verschoben. Spätestens zur Jahreshauptversammlung am 30. Juni sollten die
Zinsen auf den Konten der Anleger eingegangen sein. Die Versammlung wurde
kurzfristig und u.a. mit der merkwürdigen Begründung der einsetzenden Erntezeit
abgesagt. Seitdem hängen die Anleger in der Luft. Die KTG Agrar SE, nach
eigenen Angaben einer der führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa,
hielt es offenbar nicht für nötig einen neuen Termin für die Zinszahlung zu
benennen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler: "Das
Vorgehen der KTG Agrar SE ist schon sehr ungewöhnlich. In vergleichbaren Fällen
bitten Unternehmen, die ihre Anleihe nicht bedienen können, um eine Stundung
der Zinsen oder planen eine Änderung der Anleihekonditionen, bis die
wirtschaftliche Situation wieder besser ist. Hier passiert nichts von alledem,
obwohl sogar die Insolvenz drohen kann, wenn die Anleger aufgrund ihres
Kündigungsrechts die Anleihe fällig stellen."
Denn wenn die Anleger am 6. Juli ihr Recht zur
außerordentlichen Kündigung der 2011 begebenen Anleihe (ISIN DE000A1H3VN9)
wahrnehmen, lässt sich eine Insolvenz der KTG Agrar SE wohl nicht mehr
ausschließen. Dann sind nicht "nur" die Zinsen, sondern die
Rückzahlung der Anleihe fällig. Und die hat immerhin ein Emissionsvolumen von
250 Millionen Euro.
Betroffen von einer Insolvenz wären aber auch die Aktionäre
und die Anleger der zweiten Anleihe (ISIN DE000A11QGQ1). Diese wurde 2014 mit
einer fünfjährigen Laufzeit und einem Volumen von 92 Millionen Euro begeben.
Die Zinsen wären im Oktober fällig. Bei einer Insolvenz kann den Anlegern der
Totalverlust ihrer Investition drohen. Die Kurse für die Anleihen und die
Aktien sind ohnehin schon abgestürzt. "Anleger sollten ihre rechtlichen
Möglichkeiten genau prüfen lassen. Neben der außerordentlichen Kündigung könnte
auch die Möglichkeit bestehen, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen,
falls schon in den Emissionsprospekten Fehler vorliegen oder die Anlageberatung
fehlerhaft war und die Risiken nicht umfassend erläutert wurden", so
Rechtsanwalt Hitzler.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft KTG Agrar SE kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler
brüllhitz
Sie möchten eine
Bearbeitung auf Erfolgsbasis ohne eigenes finanzielles Risiko?
Wenn Sie glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, sollten Sie die Prüfung von
Schadensersatzansprüchen und gegebenenfalls die Durchführung erster
außergerichtlicher Schritte in die Wege leiten. Die mit dem BSZ e.V.
verbundenen Prozessfinanzierer finanzieren Fördermitgliedern des BSZ e.V. auf
Wunsch die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche.
Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen Ihnen als
Fördermitglied keine Kosten! Die enge Kooperation mit Fachanwälten ermöglicht
es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die
Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten. Im positiven
Fall werden sämtliche Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere
Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare. Sie haben nicht das
geringste finanzielle Risiko. Für einen einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst
bestimmen können beantragen Sie via Online-Formular den Beitritt zu der BSZ
e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“.
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen