Mittwoch, Juli 06, 2016

MITTELSTANDSANLEIHEN: KTG Agrar SE stellt Insolvenzantrag in Eigenverwaltung

Unter dem vielversprechenden Börsensegment ,,Mittelstandsanleihen" werden Anleihen mit teilweise verlockend hohen Zinsen gehandelt, z.T. auch von namhaften Unternehmen. Nunmehr hat auch die KTG Agrar SE beim Amtsgericht Hamburg den Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt.  Der Hamburger Anwalt Stefan Denkhaus wurde vom Gericht als Sachwalter für die Sanierung bestellt. Die Tochtergesellschaften der KTG Agrar SE sind den Angaben zufolge von dem Antrag nicht betroffen.


KTG Agrar will durch den Schritt „eine zukunftsfähige Restrukturierung zur Fortführung der Unternehmensgruppe“ erzielen, bei der die Gläubiger eng eingebunden werden sollen, so KTG Agrar. Entsprechend werde man in den nächsten Monaten einen Restrukturierungsplan erarbeiten und einen Chief Restructuring Officer in den Vorstand berufen.

„Bis zum 6. Juli hätte die KTG Agrar SE die Zinsen für die Unternehmensanleihe Biowertpapier II zahlen müssen. Danach hätten die Anleger die Möglichkeit zur Kündigung gehabt. Jetzt geht es für die Anleger noch um viel mehr als die Zinsen. Ihre gesamte Investition ist gefährdet. Das betrifft auch die Anleger der zweiten Anleihe Biowertpapier III“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ob die Insolvenz in Eigenverwaltung der richtige Weg ist, ist für den erfahrenen Rechtsanwalt zweifelhaft: „Zwar sitzt jetzt auch ein vorläufiger Sachwalter am Tisch. Aber im Grunde bleiben die gleichen Verantwortlichen am Steuer, die den Karren schon in den Dreck gefahren haben. Und die haben in den vergangenen Tagen viel Vertrauen verspielt.“

Zwei Anleihen hat die KTG Agrar SE mit einem Volumen von 250 Millionen bzw. 92 Millionen Euro begeben. Das Geld der Anleger steht nach dem Insolvenzantrag im Feuer. Die Kurse für die Schuldverschreibungen sind ohnehin im Keller. Gleiches gilt für die Aktien des Agrarunternehmens.

Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa mit Anbauflächen in Deutschland, Litauen und Rumänien. Im Jahr 2011 platzierte das Hamburger Unternehmen die Anleihe KTG Biowertpapier II (ISIN DE000A1H3VN9). Die Inhaber-Teilschuldverschreibung hat bei einem Volumen von 250 Millionen Euro und einem jährlichen Zinssatz von 7,125 Prozent eine Laufzeit bis zum 5. Juni 2017. Die jährlichen Zinsen sind jeweils am 6. Juni fällig. Im Jahr 2014 begab das Unternehmen die Anleihe KTG Biowertpapier III (ISIN DE000A11QGQ1) mit einem Volumen von 92 Millionen Euro, einer fünfjährigen Laufzeit und einem Zinssatz von 7,25 Prozent p.a. Die Anleihe ist im Oktober 2019 zur Rückzahlung fällig, die Zinsen müssen jeweils zum 15. Oktober geleistet werden.

Als Anleger muss man sich stets fragen, warum bietet mir ein Unternehmen hohe Zinsen, wenn der allgemeine Marktzins viel niedriger ist. Allein die Differenz muss stutzig machen.  Trotz der Risiken hat das Segment der Mittelstandsanleihen seit der Finanzkrise erheblich an Bedeutung gewonnen. In Zeiten wo das Sparbuch kaum Zinsen abwirft und Aktien als zu Risikobehaftet gelten, schien es für die Anleger attraktiv ihr Geld in namhafte Unternehmen zu stecken, welche auch noch hohe Zinsen versprachen.

Für Sachkundige ist klar, dass das Segment ,,Mittelstandsanleihe" zu sehr mit dem in Deutschland starken Mittelstand assoziiert wird. Dies ist jedoch kaum der Fall, vielmehr handelt es sich oftmals um Unternehmen mit schwacher Bonität, welche von Banken keine Fremdmittel bekommen. Dort wo die Banken das Risiko scheuen, übernehmen dann oft unbedarfte Privatanleger dieses, ohne das Risiko genau einschätzen zu können.

Aber auch wenn der Fall eingetreten ist, dass die gezeichnete Anlage notleidend geworden ist, sollte man die Flinte nicht direkt ins Korn werfen. Vielmehr besteht oftmals die Möglichkeit beteiligte Banken oder den Vorstand direkt in die Haftung zu nehmen, nämlich dann wenn die Angaben im Prospekt oder in einer Beratung, gegen besseres Wissen, zu optimistisch angegeben wurden.  Hier lohnt es sich durchaus den Sachverhalt von einem Experten eingehend prüfen zu lassen.

„Für die Anleger gilt es nun zu handeln und die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Die Erfahrung zeigt: Bei einer Restrukturierung eines Unternehmens sind in der Regel auch tiefe Einschnitte für die Anleger geplant. Anders ausgedrückt: Finanzielle Verluste drohen. Das gilt auch, wenn ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte. Daher sollte nun geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz aus Prospekthaftung oder fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden können“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Sie möchten eine Bearbeitung auf Erfolgsbasis ohne eigenes finanzielles Risiko?
Wenn Sie glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, sollten Sie die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und gegebenenfalls die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte in die Wege leiten. Die mit dem BSZ e.V. verbundenen Prozessfinanzierer finanzieren Fördermitgliedern des BSZ e.V. auf Wunsch die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen Ihnen als Fördermitglied keine Kosten! Die enge Kooperation mit Fachanwälten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten. Im positiven Fall werden sämtliche Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare. Sie haben nicht das geringste finanzielle Risiko. Für einen einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst bestimmen können beantragen Sie via Online-Formular den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

 Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Keine Kommentare: