Samstag, Juli 02, 2016

MBB CLEAN ENERGY AG: ANLEGER ERHÄLT GELD ZURÜCK

Anleger des Wind- und Solarinvestors MBB Clean Energy AG warten immer noch auf die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nachdem das vorläufige Insolvenzverfahren bereits im letzten Jahr angeordnet wurde.


Dennoch bestehen nach Auffassung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte realistische Aussichten dafür, dass die Anleiheinhaber die für ihre Wertpapiere gezahlten Beträge wiedersehen, wie auch der erste Erfolg zeigt. Denn neben MBB kommen auch weitere Schuldner, insbesondere Banken, in Betracht.

„Das gilt zumindest für bestimmte Fallkonstellationen, die nach der hiesigen Erfahrung allerdings die Regel bilden.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Die Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl von Anleihegläubiger der MBB gegen unterschiedliche Anspruchsgegner.

„Der erste Anleger erhielt vor kurzem nach Klageeinreichung seine gesamte Investitionssumme von einer beteiligten Bank erstattet. Mittlerweile sind bereits einige Klageverfahren gegen beteiligte Banken eingeleitet worden. Auch das Landgericht München I hatte in einem gegen MBB gerichteten Klageverfahren unsere Auffassung jedenfalls im Ansatz bestätigt.“ Braun rechnet noch in diesem Jahr mit weiteren positiven Ergebnissen. Er hatte bereits letztes Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass er durchaus optimistisch ist, dass die Anleger im Ergebnis keinen vollständigen Zahlungsausfall erleiden müssen.

Der BSZ e.V. rät betroffenen Anlegern deshalb, sich der Interessengemeinschaft MBB CLEAN ENERGY AG anzuschließen und  einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt die juristischen Möglichkeiten für eine Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB CLEAN ENERGY AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB CLEAN ENERGY AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun

cllbbrau

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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