Mit dem Landgericht Lüneburg hat ein weiteres deutsches
Landgericht für Aufregung im VW-Lager gesorgt: Die Richter verurteilten einen
VW-Händler, einen 2013 als Neuwagen gekauften VW Passat 1,6 TDI zurückzunehmen
und den Kaufpreis gegen Verrechnung der bisherigen Nutzung zu erstatten.
Gleichzeitig wurde der mit dem Geschäft verbundene Finanzierungsvertrag
aufgehoben.
Die für das BSZ e.V. Netzwerk VW-Abgasskandal tätigen
kompetenten Wirtschaftskanzleien vertreten betroffene VW-Fahrer deutschlandweit
bei der Sicherung ihrer Rechte. Die Anwälte erkennen im aktuellen Urteil ein
wichtiges Detail: "Das Urteil erfolgte nicht, weil die Nachbesserung
keinen mängelfreien Status herstellen konnte, sondern weil sich VW nicht in der
Lage sieht, die Rückrufaktion überhaupt innerhalb der gesetzlichen Frist
durchzuführen!"
Der Autobesitzer hatte zeitnah nach Bekanntwerden des
Diesel-Skandals den Händler zur Rücknahme aufgefordert und hat bis heute keinen
Termin für die Fahrzeugvorstellung in der Werkstatt bekommen. BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Cäsar-Preller: "Es
kommt langsam der Zeitaspekt in die Diskussion und es ist immer noch nicht
abzusehen, wann VW die großen Serien in die Werkstatt zurückrufen darf!"
Im vorliegenden Fall war die vom Gesetzgeber vorgeschriebene
zweimonatige Frist zur Nachbesserung nach Firstsetzung nicht eingehalten
worden, daher entschied das Landgericht Lüneburg zugunsten des Klägers. Eine Verzögerung der Nachbesserung dürfe sich
keinesfalls zu Ungunsten des Besitzers auswirken, auch wenn VW eventuell daran
schuldlos ist, weil die KBA-Freigabe für die geplanten Maßnahmen noch nicht
erfolgte.
Die Landgerichte München und Passau hatten bereits ähnlich
verbraucherfreundlich entschieden. Die Rechtsanwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW
Abgas-Skandal empfehlen, nicht mehr abzuwarten. Denn ist VW in der Lage,
innerhalb der zwei Monate nach Eingang des Rückgabewunsches nachzubessern, dann
sieht die Rechtslage wieder ganz anders aus.
Wie bleibt man als
VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und
kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?
Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene
und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf
Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch
Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein
Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung
ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber
auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main,
Wiesbaden, Heidelberg, Stuttgart und München.
Der BSZ e.V. bündelt dabei die Ansprüche von Geschädigten,
um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene
Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle
Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und
Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die
Öffentlichkeit über die Interessengemeinschaft, Entwicklungen und deren Folgen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
+ www.sammelklagen.de
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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