Freitag, Juli 01, 2016

Dieselskandal: VW geht zurück zum Händler

Mit dem Landgericht Lüneburg hat ein weiteres deutsches Landgericht für Aufregung im VW-Lager gesorgt: Die Richter verurteilten einen VW-Händler, einen 2013 als Neuwagen gekauften VW Passat 1,6 TDI zurückzunehmen und den Kaufpreis gegen Verrechnung der bisherigen Nutzung zu erstatten. Gleichzeitig wurde der mit dem Geschäft verbundene Finanzierungsvertrag aufgehoben.

Die für das BSZ e.V. Netzwerk VW-Abgasskandal tätigen kompetenten Wirtschaftskanzleien vertreten betroffene VW-Fahrer deutschlandweit bei der Sicherung ihrer Rechte. Die Anwälte erkennen im aktuellen Urteil ein wichtiges Detail: "Das Urteil erfolgte nicht, weil die Nachbesserung keinen mängelfreien Status herstellen konnte, sondern weil sich VW nicht in der Lage sieht, die Rückrufaktion überhaupt innerhalb der gesetzlichen Frist durchzuführen!" 

Der Autobesitzer hatte zeitnah nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals den Händler zur Rücknahme aufgefordert und hat bis heute keinen Termin für die Fahrzeugvorstellung in der Werkstatt bekommen. BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Cäsar-Preller: "Es kommt langsam der Zeitaspekt in die Diskussion und es ist immer noch nicht abzusehen, wann VW die großen Serien in die Werkstatt zurückrufen darf!"

Im vorliegenden Fall war die vom Gesetzgeber vorgeschriebene zweimonatige Frist zur Nachbesserung nach Firstsetzung nicht eingehalten worden, daher entschied das Landgericht Lüneburg zugunsten des Klägers.  Eine Verzögerung der Nachbesserung dürfe sich keinesfalls zu Ungunsten des Besitzers auswirken, auch wenn VW eventuell daran schuldlos ist, weil die KBA-Freigabe für die geplanten Maßnahmen noch nicht erfolgte.

Die Landgerichte München und Passau hatten bereits ähnlich verbraucherfreundlich entschieden. Die Rechtsanwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW Abgas-Skandal empfehlen, nicht mehr abzuwarten. Denn ist VW in der Lage, innerhalb der zwei Monate nach Eingang des Rückgabewunsches nachzubessern, dann sieht die Rechtslage wieder ganz anders aus.

Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Heidelberg, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Ansprüche von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Interessengemeinschaft, Entwicklungen und deren Folgen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Bernd Kasper / www.pixelio.de


Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Keine Kommentare: