Dienstag, Juli 05, 2016

GarantieHebelPlan '08 - Vorgehen gegen Mahnbescheide!

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Anleger der GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen erhaltene Mahnbescheide.  Immer mehr Anleger der Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG erhalten Mahnbescheide der Fondsgesellschaft. 


Bei der GarantieHebelPlan '08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG sollten nach dem Emissionsprospekt Investitionen in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds erfolgen. Den Anlegern wurden überdurchschnittliche Erträge versprochen, die nach den Darstellungen des Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.

Die Anleger haben sich an der Fondsgesellschaft in Form einer KG regelmäßig über eine Treuhänderin beteiligt. Die Einlage konnten die Anleger entweder sofort einzahlen oder in Form eines Ratensparplans über monatliche Raten. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

"Den von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anlegern war bei Zeichnung der Beteiligung leider meist nicht bewusst, dass sie nach handelsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich vom ersten Tag in voller Höhe der Zeichnungssumme haften. Viele Anleger haben daher aus Unkenntnis über die rechtliche Lage die monatlichen Überweisungen an GarantieHebelPlan 08 eingestellt, nachdem sich negative Pressemitteilungen über die wirtschaftliche Entwicklung von GarantieHebelPlan 08 gemehrt hatten" so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch. "Viele dieser Anleger haben inzwischen Mahnbescheide erhalten, gegen die wir für sie vorgehen."

Was können Sie tun, wenn Sie nun auch einen Mahnbescheid erhalten?

Wir empfehlen, unverzüglich anwaltlichen Rat aufzusuchen, sobald Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sogenannter "Vollstreckungsbescheid") gegen die Anleger, aus dem ohne Weiteres vollstreckt werden kann.

"Rechtlicher Rat sollte hier sofort eingeholt werden, da Anleger sonst Gefahr laufen, dass ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie ergeht," so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. Aus einem solchen Vollstreckungsbescheid kann sofort die Zwangsvollstreckung gegen die Anleger eingeleitet werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben die  Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan '08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan '08 geschlossen werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=d7a9317dec2edda62c3d15f115bbaf40

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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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