Etliche Verbraucher dürften ihr Immobiliendarlehen bei der
Wiesbadener Volksbank noch fristgerecht bis zum 21. Juni widerrufen haben und
warten nun auf eine Reaktion der Bank. "Ewig sollten die Verbraucher nicht
auf eine Antwort warten, sondern ggf. auch etwas Druck ausüben", sagt BSZ
e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber aus Wiesbaden.
Im Prinzip habe die Wiesbadener Volksbank jetzt nur drei
Möglichkeiten. Sie erkennt den Widerruf an und das Darlehen wird
rückabgewickelt, sie lehnt den Widerruf ab oder sie zeigt sich zumindest
gesprächsbereit. "Auf die erste Option sollten die Verbraucher nicht
unbedingt vertrauen. Bei der zweiten Variante sollten sich die Verbraucher
nicht abschrecken lassen, sondern ihr Widerrufsrecht durchsetzen", so
Rechtsanwältin Gaber. Denn die Rechtslage dürfte in den meisten Fällen
eindeutig und der Widerruf wirksam erfolgt sein.
Die Kanzlei hat für einen Mandanten bereits den Widerruf
eines Darlehensvertrags mit der Wiesbadener Volksbank aus dem Jahr 2007 am
Landgericht Wiesbaden erfolgreich durchgesetzt (Az.: 8 O 254/15). Das
Landgericht folgte der Argumentation, dass die verwendete Widerrufsbelehrung
der Volksbank fehlerhaft sei. Insbesondere seien die Angaben zum Beginn der
Widerrufsfrist nicht eindeutig. In der verwendeten Widerrufsbelehrung hieß es
u.a. "Sie können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen (einem Monat) ohne
Angaben von Gründen (.) widerrufen." Diese Formulierung sei für den
Verbraucher unklar und stelle eine Abweichung von der gültigen Musterbelehrung
dar, so das LG. Daher sei der Widerruf auch acht Jahre nach Abschluss des
Darlehensvertrags noch wirksam erfolgt.
"Schaltet die Bank auf stur, lässt sich der Widerruf
auch gerichtlich durchsetzen. Ebenso gut möglich ist aber, dass sich die Bank
gesprächsbereit zeigt und eine außergerichtliche Lösung gefunden werden
kann", so Rechtsanwältin Gaber. Sollte die Volksbank Wiesbaden gar nicht
auf den Widerruf reagieren, sollte ihr eine abgemessene Frist gesetzt werden.
Rechtsanwältin Gaber: "Dann sollte der Widerruf mit allen Mitteln
durchgesetzt werden."
Für die Prüfung von
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.06.2016 wieder.
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