Am 26. Juni wurde der erweiterte Panamakanal offiziell eröffnet. Wesentlich größere Transportschiffe können nun eine der weltweit wichtigsten Wasserstraßen nutzen. „Für die kleineren Panamax-Schiffe kann die neue Konkurrenz allerdings zum Problem werden. Und damit auch für Schiffsfonds, die in Panamax-Schiffe investiert haben“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.
Der Panamakanal ist als Verbindung vom Atlantik zum Pazifik
einer der wichtigsten Handelswege zu Wasser, da dadurch die weite Fahrt rund um
das Kap Hoorn nicht nötig ist. Das Problem war nur, dass er für große
Transportschiffe zu schmal und zu flach war. Dafür gab es dann die Schiffe der
Panamax-Klasse. Mit weniger Tiefgang aber auch mit geringerer Ladekapazität
konnten sie den Kanal passieren. Nach dem Ausbau bekommen die Panamax-Schiffe
Konkurrenz. Nun können auch deutlich größere Frachter mit Platz für bis zu
14.000 Containern den Kanal passieren. Frachter der Panamax-Klasse hatten
gerade einmal Platz für 5.000 Container.
Verschiedene Schiffsfonds haben bewusst in Panamax-Schiffe
investiert. Geworben wurde u.a. damit, dass sie eben den Panama-Kanal
durchqueren können. Seit der Finanzkrise 2008 sind ohnehin schon etliche
Schiffsfonds in Schwierigkeiten geraten. Für Fonds, die in Schiffe der
Panamax-Klasse investiert haben, könnte es nach der Eröffnung des ausgebauten
Panamakanals noch schwieriger werden. „Allerdings kam der Ausbau nicht
überraschend und die Pläne für die Erweiterung sind schon seit vielen Jahren
bekannt. Das waren sie häufig auch schon als Schiffsfonds mit dem Argument
beworben wurden, dass in Schiffe der Panamax-Klasse investiert wird“, sagt
Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Geraten die Schiffsfonds jetzt in
Schwierigkeiten oder sind es schon seit Jahren, haben Anleger oft die
Möglichkeit, noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Der Schlüssel dazu kann in einer fehlerhaften Anlageberatung
liegen. Schiffsfonds, unabhängig davon in welche Schiffe investiert wurden,
wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke
Kapitalanlagen dargestellt. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber
auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. „Diese wurden
allerdings häufig verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Und das, obwohl für
die Anleger das Risiko des Totalverlusts besteht. Eine fehlerhafte
Anlageberatung kann die Schadensersatzansprüche begründen“, erklärt der BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt.
Außerdem hätte die Bank auch ihre teilweisen hohen
Provisionen für die Vermittlung nicht verschweigen dürfen. Nach der
Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offengelegt werden, da sie
für die Anleger ein wertvoller Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken
sein können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=d7a9317dec2edda62c3d15f115bbaf40
Bildquelle: © Thomas Max Müller / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.06.2016 wieder.
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