Donnerstag, Juni 30, 2016

Schiffsfonds: Ausbau des Panamakanals kann problematisch sein

Am 26. Juni wurde der erweiterte Panamakanal offiziell eröffnet. Wesentlich größere Transportschiffe können nun eine der weltweit wichtigsten Wasserstraßen nutzen. „Für die kleineren Panamax-Schiffe kann die neue Konkurrenz allerdings zum Problem werden.  Und damit auch für Schiffsfonds, die in Panamax-Schiffe investiert haben“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.


Der Panamakanal ist als Verbindung vom Atlantik zum Pazifik einer der wichtigsten Handelswege zu Wasser, da dadurch die weite Fahrt rund um das Kap Hoorn nicht nötig ist. Das Problem war nur, dass er für große Transportschiffe zu schmal und zu flach war. Dafür gab es dann die Schiffe der Panamax-Klasse. Mit weniger Tiefgang aber auch mit geringerer Ladekapazität konnten sie den Kanal passieren. Nach dem Ausbau bekommen die Panamax-Schiffe Konkurrenz. Nun können auch deutlich größere Frachter mit Platz für bis zu 14.000 Containern den Kanal passieren. Frachter der Panamax-Klasse hatten gerade einmal Platz für 5.000 Container.

Verschiedene Schiffsfonds haben bewusst in Panamax-Schiffe investiert. Geworben wurde u.a. damit, dass sie eben den Panama-Kanal durchqueren können. Seit der Finanzkrise 2008 sind ohnehin schon etliche Schiffsfonds in Schwierigkeiten geraten. Für Fonds, die in Schiffe der Panamax-Klasse investiert haben, könnte es nach der Eröffnung des ausgebauten Panamakanals noch schwieriger werden. „Allerdings kam der Ausbau nicht überraschend und die Pläne für die Erweiterung sind schon seit vielen Jahren bekannt. Das waren sie häufig auch schon als Schiffsfonds mit dem Argument beworben wurden, dass in Schiffe der Panamax-Klasse investiert wird“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Geraten die Schiffsfonds jetzt in Schwierigkeiten oder sind es schon seit Jahren, haben Anleger oft die Möglichkeit, noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Der Schlüssel dazu kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen. Schiffsfonds, unabhängig davon in welche Schiffe investiert wurden, wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. „Diese wurden allerdings häufig verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Und das, obwohl für die Anleger das Risiko des Totalverlusts besteht. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Schadensersatzansprüche begründen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Außerdem hätte die Bank auch ihre teilweisen hohen Provisionen für die Vermittlung nicht verschweigen dürfen. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offengelegt werden, da sie für die Anleger ein wertvoller Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

cp


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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