Bei vielen Banken und Sparkassen stapeln sich noch die
Widerrufe von Immobiliendarlehen. „Verbraucher
sollten aber nicht ewig auf eine Antwort warten, sondern ihren Widerruf jetzt
auch durchsetzen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.
Tausende von Verbrauchern haben vermutlich noch den
Widerrufsjoker gezogen und ihr zwischen 2002 und 2010 geschlossenes
Immobiliendarlehen noch rechtzeitig zum 21. Juni widerrufen. Für sie geht es
nun darum, den Widerruf auch gegenüber der Bank durchzusetzen. „Es ist nicht
davon auszugehen, dass die Banken die Widerrufe nun nach dem Ablauf der
Widerrufsfrist klaglos akzeptieren werden. Ebenso wenig sollten Verbraucher
aber auch die Ablehnung eines Widerrufs akzeptieren, sondern ihr Recht auch
durchsetzen, wenn die Voraussetzungen für den Widerruf gegeben sind“, so
Rechtsanwalt Bernhardt.
Die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig. Hat die
Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, ist der Widerruf auch
wirksam erfolgt. Denn den Argumenten der Banken wie treuwidrige Ausübung oder
Verwirkung des Widerrufsrechts haben verschiedene Oberlandesgerichte längst den
Boden entzogen. Sie können sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn
sie die jeweils gültige Musterbelehrung inhaltlich überarbeitet haben. „Das
bedeutet aber nicht, dass die Banken nicht weiter versuchen werden, mit ihren
Argumenten gegenüber den Verbrauchern durchzukommen. Mit anwaltlicher Beratung
kann den Banken dann aber auf Augenhöhe begegnet und oft auch eine
außergerichtliche Einigung erreicht werden. Denn auf Gerichtsverhandlungen
werden die meisten Banken es vermutlich nicht mehr ankommen lassen. Notfalls
kann die Wirksamkeit des Widerrufs natürlich auch vor Gericht erzwungen
werden“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Sollten die Banken gar nicht auf den Widerruf reagieren und
auf Zeit spielen, sollte ihnen eine Frist gesetzt werden. Rechtsanwalt
Bernhardt: „Die Zinsen sind jetzt historisch niedrig. Um davon zu profitieren,
sollten Verbraucher den Widerruf jetzt auch zügig durchsetzen.“
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Darlehenswiderrufen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaf Darlehenswiderruf anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich mittels
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angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © Thomas Max Müller / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.06.2016 wieder.
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