Donnerstag, Juni 30, 2016

DARLEHEN FRISTGERECHT WIDERRUFEN? WIDERRUF JETZT DURCHSETZEN!

Bei vielen Banken und Sparkassen stapeln sich noch die Widerrufe von Immobiliendarlehen.  „Verbraucher sollten aber nicht ewig auf eine Antwort warten, sondern ihren Widerruf jetzt auch durchsetzen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Tausende von Verbrauchern haben vermutlich noch den Widerrufsjoker gezogen und ihr zwischen 2002 und 2010 geschlossenes Immobiliendarlehen noch rechtzeitig zum 21. Juni widerrufen. Für sie geht es nun darum, den Widerruf auch gegenüber der Bank durchzusetzen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass die Banken die Widerrufe nun nach dem Ablauf der Widerrufsfrist klaglos akzeptieren werden. Ebenso wenig sollten Verbraucher aber auch die Ablehnung eines Widerrufs akzeptieren, sondern ihr Recht auch durchsetzen, wenn die Voraussetzungen für den Widerruf gegeben sind“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig. Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, ist der Widerruf auch wirksam erfolgt. Denn den Argumenten der Banken wie treuwidrige Ausübung oder Verwirkung des Widerrufsrechts haben verschiedene Oberlandesgerichte längst den Boden entzogen. Sie können sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn sie die jeweils gültige Musterbelehrung inhaltlich überarbeitet haben. „Das bedeutet aber nicht, dass die Banken nicht weiter versuchen werden, mit ihren Argumenten gegenüber den Verbrauchern durchzukommen. Mit anwaltlicher Beratung kann den Banken dann aber auf Augenhöhe begegnet und oft auch eine außergerichtliche Einigung erreicht werden. Denn auf Gerichtsverhandlungen werden die meisten Banken es vermutlich nicht mehr ankommen lassen. Notfalls kann die Wirksamkeit des Widerrufs natürlich auch vor Gericht erzwungen werden“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Sollten die Banken gar nicht auf den Widerruf reagieren und auf Zeit spielen, sollte ihnen eine Frist gesetzt werden. Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Zinsen sind jetzt historisch niedrig. Um davon zu profitieren, sollten Verbraucher den Widerruf jetzt auch zügig durchsetzen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Darlehenswiderrufen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaf Darlehenswiderruf anschließen.

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cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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