Anleger der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG nicht aufgeklärt über die für die Einwerbung des Kommanditkapitals anfallenden Kosten.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde
von betroffenen Anlegern der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII.
Dubai Fonds KG berichtet, dass seitens des konkret tätig gewordenen
Anlageberaters keine Aufklärung darüber erfolgte, dass 15 % des nominal
eingeworbenen Kommanditkapitals als Provisionen für den Vertrieb flossen.
Hierüber hätte aufgeklärt werden müssen, da eine derart hohe Provision nach der
ständigen Rechtsprechung des BGH eine Gefährdung der Rentierlichkeit der Anlage
darstellen kann.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt wegen dieses
Problemkreises bereits eine Vielzahl von Anlegern und ist seit über 10 Jahren
insbesondere im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Linz erklärt: „Wir raten allen betroffenen Anlegern, die
sich falsch beraten oder falsch aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von
einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor einer
Investition in die Beteiligung nicht über bestehende Risiken aufgeklärt
wurden.“
Neben einer vom freien Anlageberater geschuldeten Aufklärung
über Provisionen ab einer Größenordnung von 15 % ist der Anleger insbesondere
über mögliche Verlustrisiken und den Umstand der fehlenden Veräußerbarkeit von
Beteiligungen aufzuklären, bevor er sich hieran beteiligt. Lässt sich eine
fehlerhafte Aufklärung auch nur in einem Punkt feststellen, so besteht ein
Schadensersatzanspruch gerichtet auf Ersatz der tatsächlich eingetretenen Schadens.
Dies bedeutet: Der Anleger ist so zu stellen, als hätte er
sich an dem Anlagemodell nicht beteiligt. Er erhält unter Abzug etwaiger
Vorteile wie Ausschüttungen das investierte Kapital zuzüglich Agio zurück und
überträgt im Gegenzug die Beteiligung an den Anlageberater.
Anleger sollten nicht lange zögern und rasch eine Prüfung
etwaiger Ansprüche in Auftrag geben. Verfügt ein Anleger über eine
Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines
entsprechenden Vorgehens.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai Fonds KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Dubai Fonds KG kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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