Donnerstag, Juni 23, 2016

Dubai Fonds KG: Aufklärungspflichtige Provisionen von 15%

Anleger der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG nicht aufgeklärt über die für die Einwerbung des Kommanditkapitals anfallenden Kosten.


Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde von betroffenen Anlegern der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG berichtet, dass seitens des konkret tätig gewordenen Anlageberaters keine Aufklärung darüber erfolgte, dass 15 % des nominal eingeworbenen Kommanditkapitals als Provisionen für den Vertrieb flossen. Hierüber hätte aufgeklärt werden müssen, da eine derart hohe Provision nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Gefährdung der Rentierlichkeit der Anlage darstellen kann.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt wegen dieses Problemkreises bereits eine Vielzahl von Anlegern und ist seit über 10 Jahren insbesondere im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz erklärt: „Wir raten allen betroffenen Anlegern, die sich falsch beraten oder falsch aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor einer Investition in die Beteiligung nicht über bestehende Risiken aufgeklärt wurden.“

Neben einer vom freien Anlageberater geschuldeten Aufklärung über Provisionen ab einer Größenordnung von 15 % ist der Anleger insbesondere über mögliche Verlustrisiken und den Umstand der fehlenden Veräußerbarkeit von Beteiligungen aufzuklären, bevor er sich hieran beteiligt. Lässt sich eine fehlerhafte Aufklärung auch nur in einem Punkt feststellen, so besteht ein Schadensersatzanspruch gerichtet auf Ersatz der tatsächlich eingetretenen Schadens.

Dies bedeutet: Der Anleger ist so zu stellen, als hätte er sich an dem Anlagemodell nicht beteiligt. Er erhält unter Abzug etwaiger Vorteile wie Ausschüttungen das investierte Kapital zuzüglich Agio zurück und überträgt im Gegenzug die Beteiligung an den Anlageberater.

Anleger sollten nicht lange zögern und rasch eine Prüfung etwaiger Ansprüche in Auftrag geben. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai Fonds KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai Fonds KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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