Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB haben Anleger auf den Gesellschafterversammlungen zur POC Growth 4 und Oikos vertreten. Auch hier steht ein Totalverlustrisiko zu befürchten.
Nun dürfte auch für die Beteiligungen POC Growth 4 GmbH
& Co. KG sowie POC Oikos GmbH & Co. KG nach den
Gesellschafterversammlungen am 17.06.2016 feststehen, dass die Anleger einen
Totalverlust erleiden.
Bereits im März 2016 wurde den Anlegern der Vorgängerfonds
POC Eins, POC Zwei, POC Growth, POC Growth 2, POC Growth 3 und POC Natural Gas
eröffnet, dass über das Vermögen der kanadischen Objektgesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Darüber hinaus wurde den Anlegern
mitgeteilt, dass die Ausschüttungen, die sie im Jahr 2013 erhalten haben, nach
vorläufiger Einschätzung des Steuerberaters nicht von Gewinn gedeckt waren.
Bei den Versammlungen am 17.06.2016 erfuhren die Anleger
weiter, dass anscheinend noch immer kaum Informationen aus Kanada nach Deutschland
gelangen. So konnte die Geschäftsführung nicht einmal die Frage beantworten, an
welchen Fördergebieten in Kanada die Fonds gegenwärtig noch beteiligt sind.
Aufgrund des gegenwärtigen Kenntnisstandes steht für die
Anleger auch bei POC Growth 4 und Oikos zu befürchten, dass sie einen
Totalverlust mit ihrem eingesetzten Kapital erleiden.
Welche Möglichkeiten
haben Anleger nun, den Schaden aus ihrer Beteiligung zu begrenzen?
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden
muss, dass sämtliche Fondsgesellschaften kein Kapital mehr auszahlen können,
bleiben im Grunde nur noch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der
POC und/oder gegen die Anlageberater. Schadensersatzansprüche können sich
hierbei insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach gefestigter
Rechtsprechung zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen und damit
Schadensersatzansprüche begründen können.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine
Vielzahl von Anlegern der diversen POC-Beteiligungen bei der Prüfung ihrer
rechtlichen Möglichkeiten. Auch haben die Rechtsanwälte bereits für Mandanten Klagen
gegen die Initiatoren und/oder die jeweiligen Berater eingereicht.
Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass das Landgericht
Berlin zwischenzeitlich in einem von CLLB geführten Prozess mitgeteilt hat,
dass die Aufklärung im Emissionsprospekt nach vorläufiger Rechtsansicht
unzureichend sein dürfte.
Bereits Anfang des Jahres teilte auch das Kammergericht
Berlin, das für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Prozessen gegen die
Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen Hinweis die Auffassung
der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte , dass Prospektfehler vorliegen könnten.
„Wir halten die Schadensersatzklagen zum gegenwärtigen
Zeitpunkt für das effektivste Mittel, um den wirtschaftlichen Schaden der
Anleger zumindest begrenzen zu können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Rechtsanwältin
Aylin Pratsch von CLLB Rechtsanwälte.
Die Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern, die
sich unzureichend im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an POC aufgeklärt
fühlen, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC bzw. gegen die
Anlageberater prüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbprat
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Bildquelle: © Olaf Schneider / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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