In fast regelmäßigen Abständen erscheinen in Wirtschaftsblättern und großen Tageszeitungen Beiträge die sich mit der Arbeit von Anlegerschutzanwälten und Anlegerschutzvereinen befassen. Jetzt wieder am 17. März 2016 in der Frankfurter Rundschau. „GRAUER KAPITALMARKT - Anwälte als Abzocker- Die Politik muss ein Schlupfloch stopfen.
Der Autor dieses Beitrags, Wirtschafts-Kolumnist Wolf
Brandes stellt fest, dass die Pleiten am Grauen Kapitalmarkt kein Ende nehmen
und die Anleger große Summen mit unrentablen oder unseriösen Investments in
Genussrechte, Beteiligungen, Direktinvestments und weitere Anlagemöglichkeiten
verlieren.
Statt den Sumpf des Grauen Kapitalmarkts an den Pranger zu
stellen, wird aber ein seit Jahren eingeübtes Ritual wiederholt, denn
Wiederholung macht Meinung!
http://bit.ly/1XJNGzN
Der arme Anleger klammert sich an jeden Strohalm in der
Hoffnung, doch noch einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Angegriffen werden
dann die Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine die mit den betroffenen
Anlegern via Mailing Kontakt aufnehmen. Die Verbraucher würden dann oft übersehen,
dass sie mit dem Formular eine Vollmacht geben und die Kanzlei beauftragen,
tätig zu werden und abzukassieren. Wenige Tage nach Rücksendung der Antwort
würden nutzlose Formbriefe, die sich nur im Namen der Geschädigten
unterscheiden, in die Welt geschickt. Praktisch gleichzeitig bekämen die
Geschädigten die Rechnung für die Anwaltsgebühren über mehrere hundert Euro. Es
würde sogar Fälle geben, in denen die Kosten höher sein sollen als das verloren
gegangene Geld.
Wem hilft eine solche Berichterstattung und was hat der
Autor dieses Beitrags für ein Bild von Rechtsanwälten die ja immerhin ein Organ
der öffentlichen Rechtspflege sind, fragt man sich bei dem BSZ e.V. Die
Finanzunternehmen freuen sich natürlich, wenn die geprellten Anleger die Füße
still halten. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. vertreten durch seinen Vorstand Horst
Roosen stellt fest, dass vor allem die
Macher der Massenmedien sich zunehmend scheuen, das kriminelle Abkassieren der
Finanzbranche bei Kleinanlegern auch nur zu erwähnen, um ja nicht als
“wirtschaftsfeindlich” oder gar “rechtspopulistisch” zu erscheinen. So hat sich
nach unserer Wahrnehmung eine überwiegend unkritische Haltung gegenüber der in
den letzten Jahrzehnten praktizierten Anlegerschutzpolitik durchgesetzt.
Sind die Schreiben von eigens installierten
Aktionsbündnissen an Kapitalanleger noch
als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen und der offensichtliche
Versuch, Geschädigte einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen,
schreiben diese nunmehr immer öfter selbst die Geschädigten an, auch soweit sie
bereits rechtsanwaltlich vertreten sind. Weiterhin ist aber oft unbekannt, wie
die zahlreichen Adressen Geschädigter in deren Hände gelangt sind.
Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos
zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger,
handelt es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den
Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist
unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den
Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur
angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge
und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben
abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden
erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die manchmal
bewusste Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der
Regel wird niemand Schaden erleiden, der
solche „Informationsrundschreiben“
unbeachtet lässt sagt Horst Roosen vom BSZ e.V. Man kann diese Post
nahtlos einreihen in die sonst noch im Briefkasten vorzufindenden Werbeschreiben. Einige
Empfänger befassen sich damit, andere wiederum öffnen direkt die blaue Tonne.
Unhaltbar und politisch unverantwortlich ist allerdings,
dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer' Finanzmarkt und ein fast
unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen. Daran haben bis heute
alle gesetzgeberischen Maßnahmen nichts geändert. Exemplarisch für die enorme
strukturelle Schieflage zwischen Grauem und halbwegs geregeltem Kapitalmarkt
steht zum Beispiel der Fall Prokon.
Bei dem BSZ e.V. hält man nichts davon jede Geld- und
Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft zu regulieren. Die Sparer werden auf
der einen Seite ständig damit konfrontiert Vorsorge für das Alter zu treffen.
Auf der anderen Seite hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Zins auf 0%
Prozent gesenkt. Mit Zinsen können die Sparer in absehbarer Zeit also nicht
rechnen. Die Bringschuld für die Anleger liegt hier eindeutig bei der
Regierung. „Die Rente ist sicher!“ „Jeder kann mit Riester vorsorgen“! Alles
Seifenblasen!! Wo sind die mutigen
Journalisten die dafür sorgen, dass die Verstrickung von Finanzunternehmen und
Politik an die Öffentlichkeit kommt?
Im Gegensatz zu einigen Verbraucherschützern glaubt man bei
dem BSZ e.V. nicht, dass die miese Zinssituation für Anleger ein Anreiz
darstellt ihr Geld in spekulative Anlagen zu stecken.
Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen
und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den
eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen
Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft
von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser
katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen
Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Ein besserer Verbraucherschutz, davon ist man bei dem BSZ e.V.
überzeugt, ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote
zu erreichen. Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten seit über 17 Jahren bereits praktiziert. Der BSZ® e.V.
ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und
Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten
www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite
www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge
zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten
somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen
sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter
den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten
Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die
Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden der
Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut gefüllt, so
dass man sich teure Anwälte leisten kann.
Für den BSZ e.V. stellt sich die spannende Frag:" Kann
man Anleger tatsächlich vor Kapitalverlust schützen?"
Jeder möchte bei seiner Geldanlage selbstverständlich die
höchstmögliche Rendite bei Ausschluss aller Risiken erzielen, sonst bleibt es
unterm Kopfkissen. Jedoch und das wird meist ausgeblendet, ist dies ein
höchstgefährliches Unterfangen. Es kann gestohlen werden, es kann bei einem
Brand vernichtet werden. Räuber können es bei einem Überfall erbeuten. Und was
ganz sicher ist es verzehrt sich selbst, Jahr für Jahr ist der Batzen weniger
wert. Also doch Risiko!
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen
"Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet
man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen
legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat
der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat. Da kommen die
Geldanlageangebote "garantiert ohne Risiko" doch gerade recht. Kann das stimmen? Mit dem Geld der Investoren
soll ja ein noch größerer Vermögenswert geschaffen werden. Aus diesem neuen
Vermögenswert soll das investierte Kapital und der Gewinnanteil zurückbezahlt
werden. Egal wie das Investment genannt wird, egal was der Anlageberater
verspricht, das Grundmuster bleibt immer das gleiche. Mit dem Geld der
Investoren wird versucht neues Vermögen aufzubauen und diese Aktivität kann nicht ohne Risiko
durchgeführt werden.
Das Risiko kann darin liegen, dass die versprochene Rendite
wesentlich niedriger ausfällt. Es kann aber auch sein, dass das gesamte
eingesetzte Kapital verloren geht. Es kann sogar sein, dass Nachschüsse zu
erbringen sind oder der Fiskus auch noch Ansprüche anmeldet. Es kann aber auch
sein, dass man von seiner Hausbank zu einer fragwürdigen Investition gedrängt
wird.
Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds
als sehr lukratives und sicheres
Investment dargestellt. Die Bankberater sind damit immer noch auf
Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den
Markt gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht
mit den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde
geschaffen. Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer
Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem
Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt
gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von
anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie
eine wirtschaftliche Chance gehabt habe.
Aus Geld Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit
vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit
komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen
beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung
ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist
freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an,
Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!
Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern
können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen
können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater
noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite!
Mit diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort
"sicher" im Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an
die Frau und den Mann gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis
nach einfachen Regeln und Sicherheit.
Der Anleger hinterfragt in der Regel auch nicht mit welchem
Geld die Anbieter denn eigentlich ihre aufwendigen und kostenintensiven
Werbeaktionen zur Neukundengewinnung finanzieren. Wenn in einem Fußballstadion
die gesamte Bandenwerbung von einem einzigen Anbieter belegt wird - aus welcher
Kasse wird das wohl bezahlt. Die Überschwemmung Deutscher Briefkästen mit
Prokon Werbebriefen und Prospekten wurde auch nicht aus der Portokasse
finanziert.
Ein wirksamer Schutz für Anleger wäre die Sammelklage. Jetzt
ist es doch so, wenn von einer Anlagepleite 50 000 Anleger betroffen sind,
müssen alle Anleger einzeln ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Wenn
Anbieter windiger Kapitalanlagen von vornherein befürchten müssen, dass sie mit
einer Sammelklage überzogen werden könnten, würde so manches Angebot vom Markt
verschwinden oder gar nicht erst angeboten werden. Und die betroffenen Anleger
müssten finanziell nicht Kopf und Kragen riskieren um zu ihrem Recht zu kommen.
So lange aber die Anleger mehr Zeit in die Planung
ihres Urlaubs oder in einen Autokauf
investieren als für ihre Kapitalanlage, wird es immer wieder zu sogenannten
Anlageskandalen kommen. Jeder Anleger
hat die Anlage die er verdient!
Da jede Kapitalanlage mit Risiken behaftet ist, sollte der
Anleger für sich alleine klären, ob er das Risiko tragen möchte, ob das Risiko
vermeidbar oder zu minimieren ist. Er sollte bei seinen Überlegungen stets
daran denken, dass auch sogenannte seriöse Anbieter in der Vergangenheit durch zügellose Skrupellosigkeit und Betrug
aufgefallen sein könnten. Man sollte nie
vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen
Unterstützung durch Prominente aus
Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt
abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger.
Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben,
haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht.
Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der
Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Als Anleger sollte man sich
nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier
im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der
beste Schutz: Misstrauen!
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen
Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen
technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele
Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen
haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch
reduziert. Wenn es jedoch darum geht
sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man
rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden
könnte, berichtet der BSZ® Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der heiße Anlagetipp aus dem
Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über die einmalige Gelegenheit sein Geld zu
vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis
reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.
Auch der Philosoph
Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das
Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das,
um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar
Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,
kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine
ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und
seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen
Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien
empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche
Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage
gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft
beizutreten.
Fazit:
Ein wehrhafter Anleger ist der beste Anlegerschutz und ein
engagierter Anlegerschutzanwalt ist kein Abzocker sondern der tatkräftige
Helfer seines Mandanten.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage
gescheitert was nun? können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=680c29f328af2795ac5cf08590591382
Bildquelle: © Stephanie Hoefschlaeger / pixelio.de
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.03.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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