Dienstag, März 22, 2016

German Pellets GmbH wird zum Fall für die Staatsanwaltschaft – Möglichkeiten der Anleger

Was mit dem Kursverfall und einer geplanten Laufzeitverlängerung der German Pellets-Anleihe begann, beschäftigt immer mehr die Staatsanwaltschaft. Inzwischen wird wegen des Verdachts auf Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Untreue und Bankrott ermittelt.


Ebenfalls ins Visier der Ermittler ist der Wirtschaftsprüfer der German Pellets GmbH geraten. Es besteht der Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Über zwei verbundene Gesellschaften in Italien und Dänemark soll der Chef der German Pellets Erträge im zweistelligen Millionenbereich generiert haben ohne die fällige Umsatz- und Kapitalertragssteuer abzuführen, berichtet das Handelsblatt. Die Staatsanwaltschaft hat diese Angaben bislang nicht bestätigt. „Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, tun sich immer mehr Abgründe rund um die German Pellets GmbH und ihre verantwortlichen Personen auf. Vor diesem Hintergrund kann man zunächst froh sein, dass das Gericht die Insolvenz in Eigenverwaltung abgelehnt hat“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler.

Für die Anleger ist das jedoch nur ein schwacher Trost. Für sie haben sich die schlechten Nachrichten weiter gehäuft. So wurden Ende Februar auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über

  • die German Pellets Sachsen GmbH,
  • die German Pellets Genussrechte GmbH,
  • die German Pellets Beteiligungs GmbH
  • und die German Pellets Supply GmbH

eröffnet.

Am 11. März reihten sich auch noch

  • die German Pellets Horse Pellets GmbH
  • und die German Pellets Trading GmbH

in die Liste der Insolvenzen ein.

Noch schwerwiegender für die Anleger dürften die Insolvenzmeldungen aus den USA sein. Wie „Die Zeit“ berichtet wurde auch Tochterfirma German Pellets Louisiana und für die konzernnahe Louisiana Pellets im Februar Insolvenz angemeldet. Damit dürfte auch Geld deutscher Anleger, dass in diese Firmen geflossen ist, verbrannt sein.

Über Anleihen und Genussrechte der German Pellets GmbH haben die Anleger rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte verloren sein. Denn bisher ist die vorläufige Insolvenzverwalterin noch auf keine nennenswerten Beträge gestoßen. Offenbar wollen nun windige Investoren von der Notlage der Anleger profitieren und geben ein Übernahmeangebot für die Anleihe 2014/19 ab. „Das Angebot beträgt gerade mal 0,7 Prozent des Nominalwerts. Es ist kaum der Rede wert und liegt sogar noch unter dem ohnehin schon niedrigen Kurs der Anleihe. Auch wenn die Lage schwierig ist, sollten die Anleger sich genau überlegen, ob Sie dieses - dubios erscheinende Angebot - wirklich annehmen wollen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hitzler. Denn in einem Insolvenzverfahren wäre für die Anleger wahrscheinlich immer noch mehr drin. „Derzeit können zwar noch keine seriösen Aussagen zur Insolvenzquote getroffen werden. Aber mehr als 0,7 Prozent dürften es schon sein“, sagt Rechtsanwalt Hitzler.

Allerdings sollten die Anleger ihre Hoffnungen auch nicht ausschließlich auf ein mögliches Insolvenzverfahren setzen, sondern auch Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese können sich gegen die Unternehmensverantwortlichen z.B. wegen Prospektfehlern als auch gegen die Vermittler richten, falls sie im Beratungsgespräch nicht ausführlich über die Risiken der Geldanlage informiert haben.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

brüllhitz

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.03.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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