Was mit dem Kursverfall und einer geplanten Laufzeitverlängerung der German Pellets-Anleihe begann, beschäftigt immer mehr die Staatsanwaltschaft. Inzwischen wird wegen des Verdachts auf Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Untreue und Bankrott ermittelt.
Ebenfalls ins Visier der Ermittler ist der Wirtschaftsprüfer
der German Pellets GmbH geraten. Es besteht der Verdacht auf Beihilfe zur
Steuerhinterziehung.
Über zwei verbundene Gesellschaften in Italien und Dänemark
soll der Chef der German Pellets Erträge im zweistelligen Millionenbereich
generiert haben ohne die fällige Umsatz- und Kapitalertragssteuer abzuführen,
berichtet das Handelsblatt. Die Staatsanwaltschaft hat diese Angaben bislang
nicht bestätigt. „Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, tun sich
immer mehr Abgründe rund um die German Pellets GmbH und ihre verantwortlichen
Personen auf. Vor diesem Hintergrund kann man zunächst froh sein, dass das
Gericht die Insolvenz in Eigenverwaltung abgelehnt hat“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler.
Für die Anleger ist das jedoch nur ein schwacher Trost. Für
sie haben sich die schlechten Nachrichten weiter gehäuft. So wurden Ende
Februar auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über
- die
German Pellets Sachsen GmbH,
- die
German Pellets Genussrechte GmbH,
- die
German Pellets Beteiligungs GmbH
- und
die German Pellets Supply GmbH
eröffnet.
Am 11. März reihten sich auch noch
- die
German Pellets Horse Pellets GmbH
- und
die German Pellets Trading GmbH
in die Liste der Insolvenzen ein.
Noch schwerwiegender für die Anleger dürften die
Insolvenzmeldungen aus den USA sein. Wie „Die Zeit“ berichtet wurde auch
Tochterfirma German Pellets Louisiana und für die konzernnahe Louisiana Pellets
im Februar Insolvenz angemeldet. Damit dürfte auch Geld deutscher Anleger, dass
in diese Firmen geflossen ist, verbrannt sein.
Über Anleihen und Genussrechte der German Pellets GmbH haben
die Anleger rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte verloren sein.
Denn bisher ist die vorläufige Insolvenzverwalterin noch auf keine
nennenswerten Beträge gestoßen. Offenbar wollen nun windige Investoren von der
Notlage der Anleger profitieren und geben ein Übernahmeangebot für die Anleihe
2014/19 ab. „Das Angebot beträgt gerade mal 0,7 Prozent des Nominalwerts. Es
ist kaum der Rede wert und liegt sogar noch unter dem ohnehin schon niedrigen
Kurs der Anleihe. Auch wenn die Lage schwierig ist, sollten die Anleger sich genau
überlegen, ob Sie dieses - dubios erscheinende Angebot - wirklich annehmen
wollen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hitzler. Denn in einem
Insolvenzverfahren wäre für die Anleger wahrscheinlich immer noch mehr drin.
„Derzeit können zwar noch keine seriösen Aussagen zur Insolvenzquote getroffen
werden. Aber mehr als 0,7 Prozent dürften es schon sein“, sagt Rechtsanwalt
Hitzler.
Allerdings sollten die Anleger ihre Hoffnungen auch nicht
ausschließlich auf ein mögliches Insolvenzverfahren setzen, sondern auch
Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese können sich gegen die
Unternehmensverantwortlichen z.B. wegen Prospektfehlern als auch gegen die
Vermittler richten, falls sie im Beratungsgespräch nicht ausführlich über die
Risiken der Geldanlage informiert haben.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German
Pellets Anleihe können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
brüllhitz
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler
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Dieser Text gibt den
Beitrag vom 22.03.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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