Widerrufsjoker: Altverträge können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.
„Altverträge sind
nicht nur die Darlehensverträge, die jetzt noch laufen und abbezahlt werden
oder Kreditverträge, die bereits unter Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst wurden. Altverträge sind auch die
Immobilienfinanzierungen, die seit 2002 abgeschlossen und inzwischen
vollständig abbezahlt wurden. Auch diese Verträge können unter Umständen noch
widerrufen werden“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Und auch für die Verbraucher, die ihre Darlehen bereits
abgezahlt haben, kann der Widerruf durchaus lohnenswert sein. „Denn heute ist
ein vergleichbarer Kredit zu wesentlich günstigeren Konditionen zu haben als
noch vor zehn, zwölf oder mehr Jahren“, so Rechtsanwalt Kanz.
Die Voraussetzungen für den Widerruf sind die gleichen wie
bei noch laufenden Darlehensverträgen: Hat die Bank oder Sparkasse eine
fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Kredit in vielen Fällen auch
heute noch widerrufen werden, da dann die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt
wurde. Bei Immobiliendarlehen haben die Kreditinstitute zwischen 2002 und 2010
vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Häufig reichen schon geringe
Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung aus, um einen Widerruf
durchsetzen zu können. „Den Argumenten der Banken wie Verwirkung des
Widerrufsrechts oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts haben
verschiedene Gerichte inzwischen den Boden entzogen“, sagt Rechtsanwalt Kanz.
Daher stünden die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf in vielen Fällen
gut.
Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. ist man darüber erstaunt wie wenige
Kunden sich die wirklich kundenfreundliche Rechtsprechung der Gerichte zu Nutze
machen und ihre teilweise erheblichen Rückforderungsansprüche bei ihrer Bank
nicht geltend machen. Das betrifft nicht nur den Einsatz des Widerrufsjokers auch bei bereits getilgten
Darlehen, sondern auch die Rückforderung von Gebühren und Verwaltungskosten der
Förderbanken bei bankseitig gekündigten Immobiliendarlehen. Ganz zu schweigen
von zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsentgelten, zu hohen Verzugszinsen, falsch
berechneten Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Kunden welche Ihr Darlehen bereits
zurückgezahlt haben, wissen vielleicht nicht, dass sie mit einem Widerruf den
Kredit rückabwickeln lassen können. Hier
kann es um beträchtliche Summen aus Zinskosten und eventuell geleisteter
Vorfälligkeitsentschädigung gehen.
Angesichts des nahenden Endes des „ewigen“ Widerrufsrechts muss
allerdings damit gerechnet werden, dass die Banken oder Sparkassen aufgrund der
hohen Summen sowie der Anzahl der betroffenen Verbraucher und es somit um sehr
viel Geld geht, einen Widerruf nicht so einfach akzeptieren werden. Davon
sollten sich die Verbraucher aber nicht einschüchtern lassen, sondern ihr
Widerrufsrecht ausüben so lange es noch möglich ist,
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht haben Erfahrungen mit vielen Banken und helfen Ihnen
weiter! Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die
Widerrufsbelehrung.
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Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
cp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
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