Montag, März 21, 2016

Widerruf von bereits abbezahlten Darlehen.

Widerrufsjoker:  Altverträge können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.


 „Altverträge sind nicht nur die Darlehensverträge, die jetzt noch laufen und abbezahlt werden oder Kreditverträge, die bereits unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst wurden. Altverträge sind auch die Immobilienfinanzierungen, die seit 2002 abgeschlossen und inzwischen vollständig abbezahlt wurden. Auch diese Verträge können unter Umständen noch widerrufen werden“, sagt  BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Und auch für die Verbraucher, die ihre Darlehen bereits abgezahlt haben, kann der Widerruf durchaus lohnenswert sein. „Denn heute ist ein vergleichbarer Kredit zu wesentlich günstigeren Konditionen zu haben als noch vor zehn, zwölf oder mehr Jahren“, so Rechtsanwalt Kanz.

Die Voraussetzungen für den Widerruf sind die gleichen wie bei noch laufenden Darlehensverträgen: Hat die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Kredit in vielen Fällen auch heute noch widerrufen werden, da dann die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde. Bei Immobiliendarlehen haben die Kreditinstitute zwischen 2002 und 2010 vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Häufig reichen schon geringe Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung aus, um einen Widerruf durchsetzen zu können. „Den Argumenten der Banken wie Verwirkung des Widerrufsrechts oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts haben verschiedene Gerichte inzwischen den Boden entzogen“, sagt Rechtsanwalt Kanz. Daher stünden die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf in vielen Fällen gut.

Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  ist man darüber erstaunt wie wenige Kunden sich die wirklich kundenfreundliche Rechtsprechung der Gerichte zu Nutze machen und ihre teilweise erheblichen Rückforderungsansprüche bei ihrer Bank nicht geltend machen. Das betrifft nicht nur den Einsatz des  Widerrufsjokers auch bei bereits getilgten Darlehen, sondern auch die Rückforderung von Gebühren und Verwaltungskosten der Förderbanken bei bankseitig gekündigten Immobiliendarlehen. Ganz zu schweigen von zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsentgelten, zu hohen Verzugszinsen, falsch berechneten Vorfälligkeitsentschädigungen.  Die Kunden welche Ihr Darlehen bereits zurückgezahlt haben, wissen vielleicht nicht, dass sie mit einem Widerruf den Kredit  rückabwickeln lassen können. Hier kann es um beträchtliche Summen aus Zinskosten und eventuell geleisteter Vorfälligkeitsentschädigung gehen.

Angesichts des nahenden Endes des „ewigen“ Widerrufsrechts muss allerdings damit gerechnet werden, dass die Banken oder Sparkassen aufgrund der hohen Summen sowie der Anzahl der betroffenen Verbraucher und es somit um sehr viel Geld geht, einen Widerruf nicht so einfach akzeptieren werden. Davon sollten sich die Verbraucher aber nicht einschüchtern lassen, sondern ihr Widerrufsrecht ausüben so lange es noch möglich ist,

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben Erfahrungen mit vielen Banken und helfen Ihnen weiter! Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
cp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

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