Der BSZ® e.V. hatte am 21.03.2016 berichtet, dass er für geschädigte Kapitalanlegerleger die kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterherwerfen wollen in Kooperation mit Rechtsanwälten und Finanzierungspartnern eine "Erste-Hilfe-Station für geschädigte Kapitalanleger" - eingerichtet hat.
Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch
die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - erlitten hat oder befürchtet, kann als Fördermitglied der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ erste
außergerichtliche Schritte ohne eigenes
Kostenrisiko veranlassen.
Wir wussten zwar, dass viele geschädigte Anleger aus Angst
vor hohen Kosten den Weg zum Anwalt oder gar zum Gericht scheuen, sagt Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Mit einem
solchen Ansturm hatten wir dennoch nicht gerechnet. Seit dieser Nachricht
stehen bei dem BSZ e.V. die Telefone nicht mehr still und massenweise E-Mails
treffen ein.
Die eingereichten Fälle werden ausschließlich von hoch
spezialisierten BSZ Vertrauensanwälten für Bank und Kapitalmarktrecht und
Steuerrecht bearbeitet.
Es wird in jedem Fall vor Einleitung weiterer Schritte genau
geprüft wie die jeweilige Beweislage ist. Im Einzelfall kann die zunächst
außergerichtliche Geltendmachung von unverjährten Forderungen durchaus sinnvoll
und lohnend sein. Dabei gilt jedoch immer die Abwägung zu treffen ob nicht,
sofern die formalen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ein Widerruf deutlich
einfacher und schneller sowie meist sehr viel kostengünstiger als ein
vielleicht in Erwägung gezogener Schadenersatzprozess durchgesetzt werden kann.
Man hätte dann zumindest den berühmten Spatz in der Hand.
Das zwischen Banken, Versicherungen so wie
Anlagegesellschaften und den
Anlegern meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Anleger hier
durch die Inanspruchnahme einer auf die Vertretung von Anleger- und
Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen, welche im Idealfall ,
der hier gegeben ist, mit einem Initiator von Interessengemeinschaften
geschädigter Kapitalanleger kooperiert.
So gewährleisten die BSZ e.V. Interessengemeinschaften durch die
Vielzahl betroffener Anleger und hoch
spezialisierter Vertrauensanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass Falschberatung,
versteckte Provisionen und Kosten , Veruntreuungen und sonstige zivil- und strafrechtlich relevante Tatbestände
zuverlässig erkannt und offengelegt werden.
Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten
und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und mitunter jahrelang
dauern können, wissen die Meisten. Aus diesem Grunde verzichten viele Anleger
ohne Rechtsschutzversicherung, oder wenn diese die Deckungszusage nicht erteil
hat, auf weitere juristische Schritte. Dies vor allem auch, weil die Anleger
selbst, ihre Erfolgsausichten nicht realistisch beurteilen können.
Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne
eigenes finanzielles Risiko“ bleiben die Geschädigten in dem hier besprochenen
Rahmen von jeglichen Kosten verschont. Konnten aber vielleicht bereits durch
die außergerichtlichen Bemühungen der Anwälte den Vorgang erfolgreich
abschließen. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen der Rechtsanwälte ohne
Erfolg, sind dem Auftraggeber ebenfalls keine Kosten entstanden. Der
Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Betroffene Anleger welche dieses Angebot wahrnehmen möchten,
können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern. Der
Förderbeitrag ist einmalig und wird von Ihnen selbst bestimmt, er sollte aber
75.- Euro nicht unterschreiten.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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