Mittwoch, März 23, 2016

''ERSTE-HILFE-STATION FÜR GESCHÄDIGTE KAPITALANLEGER'' – Ansturm betroffener Anleger!

Der BSZ® e.V. hatte am 21.03.2016 berichtet, dass er  für geschädigte Kapitalanlegerleger die kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterherwerfen wollen in Kooperation mit Rechtsanwälten und Finanzierungspartnern  eine  "Erste-Hilfe-Station für geschädigte Kapitalanleger" -  eingerichtet hat.  


Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - erlitten hat oder  befürchtet, kann als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ erste außergerichtliche  Schritte ohne eigenes Kostenrisiko veranlassen.

Wir wussten zwar, dass viele geschädigte Anleger aus Angst vor hohen Kosten den Weg zum Anwalt oder gar zum Gericht scheuen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Mit einem solchen Ansturm hatten wir dennoch nicht gerechnet. Seit dieser Nachricht stehen bei dem BSZ e.V. die Telefone nicht mehr still und massenweise E-Mails treffen ein. 

Die eingereichten Fälle werden ausschließlich von hoch spezialisierten BSZ Vertrauensanwälten für Bank und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht bearbeitet.

Es wird in jedem Fall vor Einleitung weiterer Schritte genau geprüft wie die jeweilige Beweislage ist. Im Einzelfall kann die zunächst außergerichtliche Geltendmachung von unverjährten Forderungen durchaus sinnvoll und lohnend sein. Dabei gilt jedoch immer die Abwägung zu treffen ob nicht, sofern die formalen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ein Widerruf deutlich einfacher und schneller sowie meist sehr viel kostengünstiger als ein vielleicht in Erwägung gezogener  Schadenersatzprozess durchgesetzt werden kann. Man hätte dann zumindest den berühmten Spatz in der Hand.

Das zwischen Banken, Versicherungen  so wie  Anlagegesellschaften  und den Anlegern meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Anleger hier durch die Inanspruchnahme einer auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen, welche im Idealfall , der hier gegeben ist, mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert.

So gewährleisten die BSZ e.V.  Interessengemeinschaften durch die Vielzahl  betroffener Anleger und hoch spezialisierter Vertrauensanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass Falschberatung, versteckte Provisionen und Kosten , Veruntreuungen und sonstige zivil- und  strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und offengelegt werden.

Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und mitunter jahrelang dauern können, wissen die Meisten. Aus diesem Grunde verzichten viele Anleger ohne Rechtsschutzversicherung, oder wenn diese die Deckungszusage nicht erteil hat, auf weitere juristische Schritte. Dies vor allem auch, weil die Anleger selbst, ihre Erfolgsausichten nicht realistisch beurteilen können.

Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ bleiben die Geschädigten in dem hier besprochenen Rahmen von jeglichen Kosten verschont. Konnten aber vielleicht bereits durch die außergerichtlichen Bemühungen der Anwälte den Vorgang erfolgreich abschließen. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen der Rechtsanwälte ohne Erfolg, sind dem Auftraggeber ebenfalls keine Kosten entstanden. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. 

Betroffene Anleger welche dieses Angebot wahrnehmen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern. Der Förderbeitrag ist einmalig und wird von Ihnen selbst bestimmt, er sollte aber 75.- Euro nicht unterschreiten.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


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