Donnerstag, März 24, 2016

Auf dem Prüfstand: Kapitalanlageverluste von Kleinanlegern

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko! Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen. 


Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich oft als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.

Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich und von Banken angebotenen Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele. Diese Annahme wird oft durch werbende Äußerungen die Sicherheit suggerieren sollen, durch versprochene renditeträchtige Rentenzahlungen, durch die zugrunde liegenden Verkaufsprospekte und einer auf diesen Erklärungen aufbauenden Anlagestimmung geweckt. Viele Initiatoren werben in Zeitungen und Zeitschriften mit Verkaufsflyern und Inseraten unter anderem auch mit dem Hinweis auf namhafte Politiker und Wirtschaftsprüfergutachten um das Vertrauen der Anleger.

Die Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater ihre Empfehlungen gleich aus der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung  mehr Erfolg haben müssten. Es gibt Berater die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden Teil ihrer  Klienten statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.

Verantwortlich für das miese Ergebnis ist in vielen Fällen der Erfolgsdruck unter dem die Berater stehen und auch der Tatsache geschuldet, dass die angebotenen Produkte einfach nur mies sind, oder so kompliziert gestrickt wurden,  dass sie keiner mehr versteht. Jahr für Jahr werden Anleger in Deutschland bei dem Versuch sich eine sichere Altersvorsorge aufzubauen regelrecht ausgenommen bis zur bitteren Pleite.

Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen teilweise von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete mit seiner Rechtsprechung bereits vor einiger Zeit Banken, Sparkassen, Volksbanken und Anlageberater zu einer umfassenden Risikoaufklärung. Daraus abgeleitet müssen Berater vor einer Anlageempfehlung, in einen Schiffsfonds zu investieren, genau prüfen, ob die Anlage in einen Schiffsfonds mit den Anlagezielen des Bankkunden überhaupt vereinbar ist. Es kommt also auf das Risiko an, welches der Kunde bereit ist einzugehen. Weiter müssen die Anlageberater ihren Kunden ausführlich über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Es handelt sich dabei um das Pflichtenpaar der Anlageberater, welches mit anlagegerechter und anlegergerechter Beratung umschrieben wird.

Der Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bleibt deshalb bei seiner Einschätzung, dass die teilweise Existenz vernichtenden  Pleiteskandale die Kleinanleger hinnehmen müssen, das Paradebeispiel einer Kombination aus bewusster Falschberatung des eigenen Profits wegen, Aufsichtsversagen und dem Bruch staatlicher Schutzversprechungen – gerade auch im Hinblick auf die Forderung zur privaten Altersvorsorge -  gegenüber den Kapitalanlegern in Deutschland darstellt. Aber was soll man auch von einer Regierung erwarten, die ihren Bürgern mit Sprüchen wie „die Rente ist sicher“  finanzielle Sicherheit im Alter vorgaukelt, sich dann aber mit der Finanzindustrie verbündet und Ihren Bürgern Anlagemodelle wie z. B. die Riesterente zumutet.

Und als wäre die aktuelle Bankenkrise für die Finanzaufsicht nicht Lehrstück genug gewesen, wird hier weiter bei der Misswirtschaft zugesehen und nicht auf ein Umdenken gegenüber den geschädigten Kapitalanlegern gesetzt.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.


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Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - erlitten hat oder  befürchtet, kann als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ erste außergerichtliche  Schritte ohne eigenes Kostenrisiko veranlassen.

Das zwischen Banken, Versicherungen  so wie  Anlagegesellschaften  und den Anlegern meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Anleger hier durch die Inanspruchnahme einer auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierten Kanzlei ausgleichen, welche im Idealfall , der hier gegeben ist, mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert.

Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ bleiben die Geschädigten von jeglichen Kosten verschont. Konnten aber vielleicht bereits durch die außergerichtlichen Bemühungen der Anwälte den Vorgang erfolgreich abschließen. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen der Rechtsanwälte ohne Erfolg, sind dem Auftraggeber ebenfalls keine Kosten entstanden. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Betroffene Anleger welche dieses Angebot wahrnehmen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern. Der Förderbeitrag ist einmalig und wird von Ihnen selbst bestimmt, er sollte aber 75.- Euro nicht unterschreiten.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:


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