Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko! Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.
Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich oft als
Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds,
Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien
zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden
Milliardenbeträge versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.
Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in
der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich und von Banken angebotenen
Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge
handele. Diese Annahme wird oft durch werbende Äußerungen die Sicherheit
suggerieren sollen, durch versprochene renditeträchtige Rentenzahlungen, durch
die zugrunde liegenden Verkaufsprospekte und einer auf diesen Erklärungen
aufbauenden Anlagestimmung geweckt. Viele Initiatoren werben in Zeitungen und
Zeitschriften mit Verkaufsflyern und Inseraten unter anderem auch mit dem
Hinweis auf namhafte Politiker und Wirtschaftsprüfergutachten um das Vertrauen
der Anleger.
Die Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater ihre
Empfehlungen gleich aus der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach allen
Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung
mehr Erfolg haben müssten. Es gibt Berater die Produkte empfehlen, die
dem überwiegenden Teil ihrer Klienten
statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.
Verantwortlich für das miese Ergebnis ist in vielen Fällen
der Erfolgsdruck unter dem die Berater stehen und auch der Tatsache geschuldet,
dass die angebotenen Produkte einfach nur mies sind, oder so kompliziert
gestrickt wurden, dass sie keiner mehr
versteht. Jahr für Jahr werden Anleger in Deutschland bei dem Versuch sich eine
sichere Altersvorsorge aufzubauen regelrecht ausgenommen bis zur bitteren
Pleite.
Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum
Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds
generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung
überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds
als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen
teilweise von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete mit seiner
Rechtsprechung bereits vor einiger Zeit Banken, Sparkassen, Volksbanken und
Anlageberater zu einer umfassenden Risikoaufklärung. Daraus abgeleitet müssen
Berater vor einer Anlageempfehlung, in einen Schiffsfonds zu investieren, genau
prüfen, ob die Anlage in einen Schiffsfonds mit den Anlagezielen des Bankkunden
überhaupt vereinbar ist. Es kommt also auf das Risiko an, welches der Kunde
bereit ist einzugehen. Weiter müssen die Anlageberater ihren Kunden ausführlich
über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Es
handelt sich dabei um das Pflichtenpaar der Anlageberater, welches mit
anlagegerechter und anlegergerechter Beratung umschrieben wird.
Der Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. bleibt deshalb bei seiner Einschätzung, dass die
teilweise Existenz vernichtenden Pleiteskandale die Kleinanleger hinnehmen
müssen, das Paradebeispiel einer Kombination aus bewusster Falschberatung des
eigenen Profits wegen, Aufsichtsversagen und dem Bruch staatlicher
Schutzversprechungen – gerade auch im Hinblick auf die Forderung zur privaten
Altersvorsorge - gegenüber den
Kapitalanlegern in Deutschland darstellt. Aber was soll man auch von einer
Regierung erwarten, die ihren Bürgern mit Sprüchen wie „die Rente ist
sicher“ finanzielle Sicherheit im Alter
vorgaukelt, sich dann aber mit der Finanzindustrie verbündet und Ihren Bürgern
Anlagemodelle wie z. B. die Riesterente zumutet.
Und als wäre die aktuelle Bankenkrise für die Finanzaufsicht
nicht Lehrstück genug gewesen, wird hier weiter bei der Misswirtschaft
zugesehen und nicht auf ein Umdenken gegenüber den geschädigten Kapitalanlegern
gesetzt.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten
Anleger wehren. Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird
sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch
gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch
nehmen.
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Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch
die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - erlitten hat oder befürchtet, kann als Fördermitglied der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ erste außergerichtliche Schritte ohne eigenes Kostenrisiko
veranlassen.
Das zwischen Banken, Versicherungen so wie
Anlagegesellschaften und den
Anlegern meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Anleger hier
durch die Inanspruchnahme einer auf die Vertretung von Anleger- und
Verbraucherinteressen spezialisierten Kanzlei ausgleichen, welche im Idealfall
, der hier gegeben ist, mit einem Initiator von Interessengemeinschaften
geschädigter Kapitalanleger kooperiert.
Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne
eigenes finanzielles Risiko“ bleiben die Geschädigten von jeglichen Kosten
verschont. Konnten aber vielleicht bereits durch die außergerichtlichen
Bemühungen der Anwälte den Vorgang erfolgreich abschließen. Bleiben die
außergerichtlichen Bemühungen der Rechtsanwälte ohne Erfolg, sind dem
Auftraggeber ebenfalls keine Kosten entstanden. Der Auftraggeber erhält in
diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden
könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Betroffene Anleger welche dieses Angebot wahrnehmen möchten,
können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern. Der
Förderbeitrag ist einmalig und wird von Ihnen selbst bestimmt, er sollte aber
75.- Euro nicht unterschreiten.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne
eigenes finanzielles Risiko“ können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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