Verschiedene Sachverständige haben in der
Sachverständigenanhörung vor dem Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz des
Deutschen Bundestages am 15. Februar 2016 in einer mehrstündigen Sitzung ihre
Stellungnahme abgegeben.
Dabei wurden von Verbraucheranwälten folgende Standpunkte
deutlich gemacht:
1. Eine gesetzliche Regelung für ein Erlöschen des Widerrufsrechts
ist nicht erforderlich. Die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken
konnten und können auch weiterhin nachbelehren, wodurch das Widerrufsrecht
einen Monat nach Nachbelehrung erlischt.
2. Es wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen
der Rückwirkung der geplanten Regelung gemacht.
3. Die Änderung des Widerrufsrechts ist zur Umsetzung der
EU-Richtlinie in nationales Recht nicht erforderlich.
4. Die geplante kurze Übergangsfrist von lediglich drei
Monaten kann zu derzeit noch schwer absehbaren Folgen führen.
Die anwesenden Abgeordneten hatten zahlreiche Fragen an die
anwesenden Sachverständigen.
Die Verabschiedung des Gesetzes ist bereits für Donnerstag,
18. Februar geplant. Wir hoffen, dass die Bundestagsabgeordneten und
insbesondere die Mitglieder der Regierungsfraktionen trotz dieser ungewöhnlich
kurzen Zeitspanne Gelegenheit haben werden, sich mit der geplanten Gesetzesinitiative
vertieft auseinanderzusetzen.
Geplant ist nunmehr, das Widerrufsrecht für Altverträge
(Verträge, die zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossen worden
sind), 21. Juni 2016 erlöschen zu lassen.
Da bereits jetzt absehbar ist, dass diese zeitliche
Verkürzung des Verbraucherrechts auf Widerruf zu einem stark erhöhten
Beratungsbedarf bei den Verbrauchern und Verbraucheranwälten führen wird,
empfiehlt es sich, die Widerrufsbelehrung im Vertrag schon weit vor diesem
Termin prüfen zu lassen.
Ist der Widerruf erst einmal erklärt, können die sich daraus
ergebenden Ansprüche des Verbrauchers auch noch nach dem 21. Juni 2016
durchgesetzt werden.
Die
Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf
bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine
umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher
Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur
Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
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Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
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unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
steff
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