Dienstag, Februar 16, 2016

Widerrufsjoker vor dem aus - Sachverständigenanhörung zum Widerruf abgeschlossen

Verschiedene Sachverständige haben in der Sachverständigenanhörung vor dem Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 15. Februar 2016 in einer mehrstündigen Sitzung ihre Stellungnahme abgegeben.

Dabei wurden von Verbraucheranwälten folgende Standpunkte deutlich gemacht:

1. Eine gesetzliche Regelung für ein Erlöschen des Widerrufsrechts ist nicht erforderlich. Die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken konnten und können auch weiterhin nachbelehren, wodurch das Widerrufsrecht einen Monat nach Nachbelehrung erlischt.

2. Es wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Rückwirkung der geplanten Regelung gemacht.

3. Die Änderung des Widerrufsrechts ist zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht nicht erforderlich.

4. Die geplante kurze Übergangsfrist von lediglich drei Monaten kann zu derzeit noch schwer absehbaren Folgen führen.

Die anwesenden Abgeordneten hatten zahlreiche Fragen an die anwesenden Sachverständigen.

Die Verabschiedung des Gesetzes ist bereits für Donnerstag, 18. Februar geplant. Wir hoffen, dass die Bundestagsabgeordneten und insbesondere die Mitglieder der Regierungsfraktionen trotz dieser ungewöhnlich kurzen Zeitspanne Gelegenheit haben werden, sich mit der geplanten Gesetzesinitiative vertieft auseinanderzusetzen.

Geplant ist nunmehr, das Widerrufsrecht für Altverträge (Verträge, die zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossen worden sind), 21. Juni 2016 erlöschen zu lassen.

Da bereits jetzt absehbar ist, dass diese zeitliche Verkürzung des Verbraucherrechts auf Widerruf zu einem stark erhöhten Beratungsbedarf bei den Verbrauchern und Verbraucheranwälten führen wird, empfiehlt es sich, die Widerrufsbelehrung im Vertrag schon weit vor diesem Termin prüfen zu lassen.

Ist der Widerruf erst einmal erklärt, können die sich daraus ergebenden Ansprüche des Verbrauchers auch noch nach dem 21. Juni 2016 durchgesetzt werden.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

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