Die Anleger der Captura GmbH müssen die nächste bittere Pille schlucken. Für sie wird im Insolvenzverfahren vermutlich nichts zu holen zu sein. Der Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Kurz vor Weihnachten gab es die nächste Hiobsbotschaft für
die Anleger der Captura GmbH. Nachdem das Amtsgericht München am 17. Dezember
2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hatte (Az.: 1507 IN 2731/15), teilte der
Insolvenzverwalter am 21. Dezember mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
"Das heißt, dass die Anleger im Insolvenzverfahren vermutlich nicht einen
Euro sehen werden", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr.
Perabo-Schmidt. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen beim
Insolvenzverwalter bis zum 15. Februar 2016 anmelden.
Der Fall der Captura GmbH sei ein weiteres Beispiel dafür,
dass Investitionen in Immobilien keineswegs sichere Geldanlagen in
"Betongold" seien, so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt. So konnten
sich Anleger über Nachrangdarlehen an der Captura GmbH beteiligen, die die
Anlegergelder wiederum in verschiedene Immobilienprojekte investierte. Doch
statt der erhofften Renditen steht für die Anleger nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens und der Masseunzulänglichkeit nun der Totalverlust ihres
eingesetzten Kapitals im Raum. Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt empfiehlt daher,
auch weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
"Es war ohnehin nicht davon auszugehen, dass
ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger
vollständig zu bedienen, besonders nicht die nachrangigen Forderungen. Insofern
hat sich für die Anleger nicht so viel geändert. Sie müssen auf anderem Wege
versuchen, ihre Verluste zu minimieren, z.B. durch die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen", so Dr. Perabo-Schmidt. Anspruchsgegner können
nicht nur die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch die Anageberater sein.
In den Beratungsgesprächen hätten sie die Anleger auch umfassend über die Risiken
informieren sowie die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist
dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht
werden. "Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss aber im
Einzelfall geklärt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage oder um die Abwehr scheinbar unberechtigter Forderungen
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Captura GmbH.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 13.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp
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