Mittwoch, Januar 13, 2016

Captura GmbH: Für die Anleger gibt es im Insolvenzverfahren vermutlich nichts zu holen

Die Anleger der Captura GmbH müssen die nächste bittere Pille schlucken. Für sie wird im Insolvenzverfahren vermutlich nichts zu holen zu sein. Der Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit angezeigt.


Kurz vor Weihnachten gab es die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger der Captura GmbH. Nachdem das Amtsgericht München am 17. Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hatte (Az.: 1507 IN 2731/15), teilte der Insolvenzverwalter am 21. Dezember mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. "Das heißt, dass die Anleger im Insolvenzverfahren vermutlich nicht einen Euro sehen werden", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 15. Februar 2016 anmelden.

Der Fall der Captura GmbH sei ein weiteres Beispiel dafür, dass Investitionen in Immobilien keineswegs sichere Geldanlagen in "Betongold" seien, so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt. So konnten sich Anleger über Nachrangdarlehen an der Captura GmbH beteiligen, die die Anlegergelder wiederum in verschiedene Immobilienprojekte investierte. Doch statt der erhofften Renditen steht für die Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Masseunzulänglichkeit nun der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals im Raum. Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt empfiehlt daher, auch weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

"Es war ohnehin nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu bedienen, besonders nicht die nachrangigen Forderungen. Insofern hat sich für die Anleger nicht so viel geändert. Sie müssen auf anderem Wege versuchen, ihre Verluste zu minimieren, z.B. durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen", so Dr. Perabo-Schmidt. Anspruchsgegner können nicht nur die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch die Anageberater sein. In den Beratungsgesprächen hätten sie die Anleger auch umfassend über die Risiken informieren sowie die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. "Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss aber im Einzelfall geklärt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage oder um die Abwehr scheinbar unberechtigter Forderungen geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Captura GmbH.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

cp

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