Mittwoch, Januar 06, 2016

POC Energy Solutions GmbH: Im März 2016 finden ordentliche Gesellschafterversammlungen statt

Für die Fonds der POC Energy Solutions GmbH, die über die COGI LP investiert haben, finden im März 2016 ordentliche Gesellschafterversammlungen statt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen die persönliche Teilnahme oder das Erteilen einer Vollmacht.


08. März 2016: POC Eins GmbH & Co. KG und POC Zwei GmbH & Co. KG

09. März 2016: POC Growth GmbH & Co. KG und POC Growth 2. GmbH & Co. KG

10. März 2016: POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG

Die detaillierten Einladungen zu den ordentlichen Gesellschafterversammlungen sollen laut Geschäftsführung zeitnah an die Gesellschafter verschickt werden!

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft können bereits jetzt eine Vollmacht zur Vertretung auf den Gesellschafterversammlungen an die sie  vertretende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erteilen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens werden die Anleger, wie bereits in der Vergangenheit, aktiv unterstützen! Bei Erteilung einer Vollmacht entstehen keine Kosten.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 06.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft  POC Energy Solutions GmbH.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Direkter Link zum Kontaktformular:

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