Für die Fonds der POC Energy Solutions GmbH, die über die COGI LP investiert haben, finden im März 2016 ordentliche Gesellschafterversammlungen statt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen die persönliche Teilnahme oder das Erteilen einer Vollmacht.
08. März 2016: POC Eins GmbH & Co. KG und POC Zwei GmbH
& Co. KG
09. März 2016: POC Growth GmbH & Co. KG und POC Growth
2. GmbH & Co. KG
10. März 2016: POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC
Natural Gas 1 GmbH & Co. KG
Die detaillierten Einladungen zu den ordentlichen
Gesellschafterversammlungen sollen laut Geschäftsführung zeitnah an die
Gesellschafter verschickt werden!
Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft können
bereits jetzt eine Vollmacht zur Vertretung auf den Gesellschafterversammlungen
an die sie vertretende BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei erteilen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei
Steffens werden die Anleger, wie bereits in der Vergangenheit, aktiv
unterstützen! Bei Erteilung einer Vollmacht entstehen keine Kosten.
Dieser Beitrag gibt
die Sach- und Rechtslage zum 06.01.2016 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft POC Energy
Solutions GmbH.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Direkter Link zum Kontaktformular:
steff
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
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unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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