Schlechte Nachrichten für Anleger der Photon Power AG. Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger!
Am 22.12.2015 wurde vom Amtsgericht Aachen das vorläufige
Insolvenzverfahren unter dem Az. 92 IN 299/15 eröffnet. Durch die Insolvenz
droht Anlegern hoher Schaden, der bis zum Totalverlust reichen könnte.
„In einiger Zeit werden Anleger vermutlich dazu aufgefordert
werden, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, dann sollten die
Forderungen unbedingt angemeldet werden, um zu versuchen, noch einen Teil des
Geldes zurück zu erhalten“, so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.
„Allerdings müssen sich Anleger wohl auf hohe Verluste
einstellen, so dass nach anderen Möglichkeiten der Schadenskompensation gesucht
werden sollte,“ so Dr. Späth.
„Hier sollten z.B. vor allem Ansprüche aus Prospekthaftung
im engeren Sinne gegen die Prospekt-Verantwortlichen geprüft werden, denn bei
einem fehlerhaften Prospekt haften diese persönlich mit ihrem Privatvermögen.
In diversen Fällen bestehen auch sog. „Directors- and
Officers-Versicherungen, auf die zugegriffen werden kann,“ so Dr. Späth.
Sollte der Anleger die Anlage über einen Vermittler
vermittelt bekommen haben, so wäre ebenfalls die Vermittlerhaftung zu prüfen,
denn der Vermittler schuldet eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Betroffene Anleger der „Photon Power AG“ können sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft „Photon Power“ anschließen. Der BSZ e.V. bündelt
die Interessen der Geschädigten und konnte mit der Kanzlei Dr. Späth &
Partner mbB eine äußerst erfahrene Kanzlei für die Zusammenarbeit gewinnen, die
schon seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig
ist und seitdem tausende Anleger von insolventen Mittelstandsanleihen, wie im
gegenwärtigen Fall, erfolgreich vertreten konnte.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 15.01.2016
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Photon
Power AG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Direkter Link zum Kontaktformular:
drspä
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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