Geschlossene Ökofonds erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.
80.000 Anleger investieren in Windkraft & Co.
Laut Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen haben
2015 rund 80.000 Anleger Investitionen in Anlagen zur Gewinnung und Speicherung
erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Wasser- und
Gezeitenkraftwerke getätigt. Das verwaltete Investmentvermögen liegt bei knapp
9 Mrd. Euro und verteilt sich auf 174 geschlossene Fonds.
Die Projekte werden zumeist mit Krediten und mit Anlegergeld
finanziert. Sobald bei den Anlegern genügend Eigenkapital eingesammelt worden
ist, wird der Fonds geschlossen. Anschließend werden keine neuen Anleger mehr
aufgenommen. Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10
Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur
geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen
für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.
Spektakuläre Pleiten
Die Praxis sieht aber häufig anders aus: Dort waren
spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an der
Tagesordnung. So haben Anleger des Emissionshauses EECH in Hamburg erfahren
müssen, wie bei ihren als „sichere und lukrative Investition“ beworbenen Windkraft-
und Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle von „sonnigen Zinsen zwischen 7
und 10 Prozent“ bescherte ihnen die Pleite des Unternehmens satte Verluste.
Ähnliches erlebten die Anleihegläubiger des schwäbischen Unternehmens
Windreich. Dem Windparkentwickler ging im September 2013 das Geld aus. Zuvor
hatte das Unternehmen bei Anlegern 120 Mio. Euro eingesammelt. Im Mai 2014
wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ökostromproduzenten Prokon
eröffnet. 74.000 Anleger hatten Prokon rund 1,4 Milliarden Euro in Form von
Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Den Anlegern versprach das
Unternehmen hohe Renditen bis zu acht Prozent.
Prüfung von Haftungsansprüchen
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele
Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in
diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet
verlangen können. Wenn Sie von den Erfahrungen der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei von Buttlar bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds
profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten,
können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Grüne Geldanlagen“
anschließen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Grüne Geldanlagen“
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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