Montag, Dezember 14, 2015

Grüne Fonds: gutes Gewissen, grauenhafte Renditen

Geschlossene Ökofonds erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.


80.000 Anleger investieren in Windkraft & Co.

Laut Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen haben 2015 rund 80.000 Anleger Investitionen in Anlagen zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Wasser- und Gezeitenkraftwerke getätigt. Das verwaltete Investmentvermögen liegt bei knapp 9 Mrd. Euro und verteilt sich auf 174 geschlossene Fonds.

Die Projekte werden zumeist mit Krediten und mit Anlegergeld finanziert. Sobald bei den Anlegern genügend Eigenkapital eingesammelt worden ist, wird der Fonds geschlossen. Anschließend werden keine neuen Anleger mehr aufgenommen. Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.
Spektakuläre Pleiten

Die Praxis sieht aber häufig anders aus: Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an der Tagesordnung. So haben Anleger des Emissionshauses EECH in Hamburg erfahren müssen, wie bei ihren als „sichere und lukrative Investition“ beworbenen Windkraft- und Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle von „sonnigen Zinsen zwischen 7 und 10 Prozent“ bescherte ihnen die Pleite des Unternehmens satte Verluste. Ähnliches erlebten die Anleihegläubiger des schwäbischen Unternehmens Windreich. Dem Windparkentwickler ging im September 2013 das Geld aus. Zuvor hatte das Unternehmen bei Anlegern 120 Mio. Euro eingesammelt. Im Mai 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ökostromproduzenten Prokon eröffnet. 74.000 Anleger hatten Prokon rund 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Den Anlegern versprach das Unternehmen hohe Renditen bis zu acht Prozent.

Prüfung von Haftungsansprüchen

Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können. Wenn Sie von den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Grüne Geldanlagen“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Grüne Geldanlagen“

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Vbut

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