Dienstag, Dezember 08, 2015

Leontis Equity Fund Easy Select I und II GmbH & Co. KG insolvent – Schadensersatzansprüche für Anleger.

Wie nun bekannt wurde, wurde über das Vermögen der beiden geschlossenen Fonds  Leontis Equity Fund Easy Select I und II GmbH & Co. KG vor dem Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren eröffnet  (IN 184/15 und IN 186/15). Am 8. Oktober 2015 um 15:15 Uhr und 15:45 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler bestellt.


Bei den Lion Equity Fund Easy Select handelt es sich um geschlossene Fonds, die 70 – 80 % der Investitionssumme in Private Equity / Unternehmensbeteiligungen und 20  - 30 % in Immobilien investiert haben. Vertrieben wurde er insbesondere in den Jahren 2007 und 2008, u.a. auch durch die Südfinanz AG mit Sitz in Regensburg. Gegen diese Gesellschaft wurden bereits zahlreiche Klagen enttäuschter Anleger im Zusammenhang mit den Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds AG & Co. KGs eingereicht, das OLG Nürnberg hat die Südfinanz AG wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CSA Fonds rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt.

Auch, wenn eine Insolvenz des Fonds für die Anleger erhebliche Verluste, möglicherweise sogar einen Totalverlust bedeuten sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,  der bereits Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Leontis Equity Fund Easy Select.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
 
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http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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