Wie nun bekannt wurde, wurde über das Vermögen der beiden geschlossenen Fonds Leontis Equity Fund Easy Select I und II GmbH & Co. KG vor dem Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren eröffnet (IN 184/15 und IN 186/15). Am 8. Oktober 2015 um 15:15 Uhr und 15:45 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler bestellt.
Bei den Lion Equity Fund Easy Select handelt es sich um geschlossene
Fonds, die 70 – 80 % der Investitionssumme in Private Equity /
Unternehmensbeteiligungen und 20 - 30 %
in Immobilien investiert haben. Vertrieben wurde er insbesondere in den Jahren
2007 und 2008, u.a. auch durch die Südfinanz AG mit Sitz in Regensburg. Gegen
diese Gesellschaft wurden bereits zahlreiche Klagen enttäuschter Anleger im
Zusammenhang mit den Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds AG & Co.
KGs eingereicht, das OLG Nürnberg hat die Südfinanz AG wegen fehlerhafter
Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CSA Fonds rechtskräftig zu
Schadensersatz verurteilt.
Auch, wenn eine Insolvenz des Fonds für die Anleger
erhebliche Verluste, möglicherweise sogar einen Totalverlust bedeuten sollte,
stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können
versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche
Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die
Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen
sind“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits Geschädigte vertritt.
„Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
grundsätzlich erhebliche Informations-
und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen
Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich
und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen.
Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres
Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine
ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Leontis Equity Fund Easy Select.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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