Montag, Dezember 14, 2015

Kapitalanlage: Der fatale Blick in die Vergangenheit vernebelt den Blick in künftige Entwicklungen!

Die Verbraucherzentralen haben am 10.12.2015  eine Studie zu Finanzanlageprodukten vorgelegt. Die Studie bescheinigt den Finanzanlageprodukten, dass sie zu teuer, zu unflexibel, zu unrentabel, zu riskant - oder gleich mehreres davon sind. Demnach sollen 95 Prozent der Fonds, Versicherungen und andere Investmentprodukte, die Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und anderen Vertrieben Sparern  zum Kauf empfohlen hatten, nicht bedarfsgerecht gewesen sein.


Außerdem wollen die Verbraucherschützer festgestellt haben, dass Verbraucher in 77 Prozent der Fälle mindestens ein Anlageprodukt, das nicht zu ihrem Bedarf passte besaßen. Da der Finanzvertrieb in Deutschland weitesgehend provisionsgetrieben funktioniere,  orientierten sich Finanzberater bei ihrer Arbeit zu  häufig vor allem an der Vergütung für sich. Ob dieses Anlageprodukt zum Bedarf des Kunden passe, zu seinem Anlageziel oder zu seiner Risikoneigung, sei  dann oft zweitrangig.

Frau Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim VZBV warnt die Verbraucher: "Schlechte Finanzempfehlungen können sich Verbraucher mit Blick auf ihre Altersvorsorge nicht leisten".

Zu der Erkenntnis, dass viele Finanzvertriebe keineswegs unabhängig agieren sondern häufig an einen Konzern gebunden sind - und deshalb mit Vorliebe auch dessen Produkte verkaufen,  und dass eine miese Finanzberatung unerwünscht ist, ist man auch schon lange vor Erscheinen der Studie gelangt, sagt Horst Roosen vom BSZ e.V.

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Der Marktwächter Finanzen wird bis Ende 2017 mit rund 12,4 Mio. Euro durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.

Die Finanzberater als windige Verkäufer darzustellen, die vor allem den eigenen Profit im Sinn haben und nicht das Wohl ihrer Kunden, das hält man bei dem BSZ e.V. für den falschen Ansatz, zumal viele Finanzberater ihre Kunden teilweise schon über Jahrzehnte zu deren Zufriedenheit beraten.   

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbwußtsein e.V. favorisiert eine umfassende Finanzplanung als Schwerpunkt einer ordentlichen Beratung und nicht die reine Anlageberatung. Das schlechte Abschneiden der Finanzbranche ist hauptsächlich in dem Umsatzdruck dem die Anlageberater oft ausgesetzt sind begründet. Der Kunde ist das unwissende Opfer und der Verkäufer ist der Experte dem man gefälligst zu vertrauen hat, so stellt sich die Führungshierarchie einen funktionierenden Abverkauf ihrer Produkte vor. So wird das auch in vielen Schulungen an die Berater vermittelt.  Der Experte für sein eigenes Leben ist man aber immer selbst höchstpersönlich!

Ob die Erwartungen eines Anlegers rational sind ist oft fraglich, kommt aber der rückwätsgewandten Argumentation des Anlageverkäufers sehr entgegen. Seine Verkaufsargumente beruhen nämlich weitgehend auf Grundlagen aus der Vergangenheit. Für die Entscheidungsfindung von Kleinanlegern sind offensichtlich Daten aus der Vergangenheit wichtiger, als der Blick in die Zukunft. Als Beispiel kann hier die Staatsanleihe dienen. So besteht vom Standpunkt des Investors ein Hauptgrund für die Befürchtung, dass ein Land seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder seine Währung abwerten werde, in der einfachen Tatsache, dass es sich in der Vergangenheit so verhalten hat.

Mit steigender Anlageerfahrung nimmt in der Regel auch die Entscheidungsfreudigkeit zu. Das wird dann damit begründet, dass mit der Erfahrung das Wissen und die Kompetenz  zugenommen hätten, was automatisch zu guten Entscheidungen führen würde. Dass diese Rechnung nicht stimmt, zeigt sich alleine schon daran, dass der Anleger das einzige Lebewesen ist, dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann. Richtig dagegen ist, dass durch gemachte Erfahrungen das Risiko in selbst gestellte Denkfallen zu geraten und falsche Entscheidungen zu treffen , enorm steigen kann.

Es gibt Anlageberater die Ihr Beratungsgespräch mit Finanzlatein überfrachten um ihre Kunden zu beeindrucken. Das sind dann die Leute, die bei Fragen ihrer Kunden verärgert und von oben herab reagieren. Oft können diese Berater nämlich ihre eigenen Empfehlungen nicht plausibel begründen. 

Der BSZ e. V. glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann. Kein Anlageberater ist klüger als seine Kunden! Es ist richtig und auch ratsam, wenn man sein Geld vermehren will und seine Vermögenswerte schützen möchte, externen Rat zu suchen.

Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Es ist die Finanzbranche die vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden geschützt werden sollte. Es ist nicht die Aufgabe des Staats seinen Bürgern vorzuschreiben wo und wie sie ihr Geld anlegen. Sehr wohl ist es Aufgabe des Staates die Milliardenfache Vermögensvernichtung durch miese Finanzprodukte, verlogene Finanzberatung, mafiose Finanzstrukturen und eine Anlegerfeindliche Rechtsprechung  zu beenden.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) trägt seit über 17 Jahren mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten bei. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.

Der BSZ® e.V. trägt auch dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher von Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren erfährt nicht nur Zuspruch und Förderung sondern macht unweigerlich auch die Bekanntschaft einer ganz besonderen Art der Rechtspflege. Gemeint ist die quasi Parallel Gerichtsbarkeit der Abmahnung. Anbieter von in den Fokus des BSZ e.V. geratenen Kapitalanlagen sind meist nicht daran interessiert den BSZ e.V. mit aufklärendem Material oder einer schriftlichen Stellungnahme zu versorgen. Das wäre im Sinne des Anlegerschutzes aber doch sehr begrüßenswert. Man bedient sich statt Argumenten lieber der juristischen Keule von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.

Aus 17 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist es für den BSZ e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro von Anlegergeld verbrennen.  Wenn zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept aufkommen und er darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu machen, kommt in vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der Streitwert ist in der Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet.

Die meisten Anleger  werden ihren Beratern auch weiterhin vertrauen. Zumal viele Anleger  auch nicht das Wissen oder die Zeit haben, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt ,,funktioniert".  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden.   Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Das Desaster setzt sich für den geprellten Anleger nahtlos fort, wenn er nun versucht sein in den Sand gesetztes Kapital über den Rechtsweg wieder zu erlangen. Wer seine Ansprüche vor einem deutschen Gericht durchsetzen möchte, muss sich auf einen langwierigen und kostspieligen Prozess mit ungewissem Ausgang einrichten berichtet Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.

Statt über seine Verluste zu jammern, oder immer weitere Verbraucherschutzgesetze zu fordern sollten die  ausgeplünderten Kapitalanleger die ergaunerten Milliardenbeträge zurückfordern. Denn der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Es ist an der Zeit dubiosen Anbietern auf dem grauen Kapitalmarkt das Handwerk zu legen und auch darüber nachzudenken, wie Opfer von Kapitalanlagebetrügereien entschädigt werden können. Es sind aber nicht nur die Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt die sich als Geldvernichter einen Namen machen, sondern auch Banken, Sparkassen und Finanzvertriebsgesellschaften. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr einige hunderttausend Deutsche Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt , kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparente Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden.  Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.

Den geschädigten Anlegern rät der BSZ e.V. niemals selbst an die Personen oder Institutionen die in den Vorgang involviert sind heranzutreten. Sie sollten weder Polizei noch Rechtsanwalt spielen. Seien Sie besonders vorsichtig bei Vermittlern. Sie beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich nicht durch Versprechungen hinhalten. Machen Sie sich schlau, ob es bereits eine  Gemeinschaft geschädigter Anleger gibt. Wenn ja, achten Sie darauf, dass hier mehrere Kanzleien eingebunden sind. Die Frage, ob und wann  und wo und  gegen wen eine Strafanzeige erstattet wird, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt ausführlich besprechen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft „Anlage gescheitert – was nun?“

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

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