Die Verbraucherzentralen haben am 10.12.2015 eine Studie zu Finanzanlageprodukten vorgelegt. Die Studie bescheinigt den Finanzanlageprodukten, dass sie zu teuer, zu unflexibel, zu unrentabel, zu riskant - oder gleich mehreres davon sind. Demnach sollen 95 Prozent der Fonds, Versicherungen und andere Investmentprodukte, die Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und anderen Vertrieben Sparern zum Kauf empfohlen hatten, nicht bedarfsgerecht gewesen sein.
Außerdem wollen die Verbraucherschützer festgestellt haben,
dass Verbraucher in 77 Prozent der Fälle mindestens ein Anlageprodukt, das
nicht zu ihrem Bedarf passte besaßen. Da der Finanzvertrieb in Deutschland
weitesgehend provisionsgetrieben funktioniere, orientierten sich
Finanzberater bei ihrer Arbeit zu häufig vor allem an der Vergütung für
sich. Ob dieses Anlageprodukt zum Bedarf des Kunden passe, zu seinem Anlageziel
oder zu seiner Risikoneigung, sei dann oft zweitrangig.
Frau Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim VZBV warnt
die Verbraucher: "Schlechte Finanzempfehlungen können sich Verbraucher mit
Blick auf ihre Altersvorsorge nicht leisten".
Zu der Erkenntnis, dass viele Finanzvertriebe keineswegs
unabhängig agieren sondern häufig an einen Konzern gebunden sind - und deshalb
mit Vorliebe auch dessen Produkte verkaufen, und dass eine miese
Finanzberatung unerwünscht ist, ist man auch schon lange vor Erscheinen der
Studie gelangt, sagt Horst Roosen vom BSZ e.V.
Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den
Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Der Marktwächter
Finanzen wird bis Ende 2017 mit rund 12,4 Mio. Euro durch das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.
Die Finanzberater als windige Verkäufer darzustellen, die
vor allem den eigenen Profit im Sinn haben und nicht das Wohl ihrer Kunden, das
hält man bei dem BSZ e.V. für den falschen Ansatz, zumal viele Finanzberater
ihre Kunden teilweise schon über Jahrzehnte zu deren Zufriedenheit
beraten.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbwußtsein e.V.
favorisiert eine umfassende Finanzplanung als Schwerpunkt einer ordentlichen
Beratung und nicht die reine Anlageberatung. Das schlechte Abschneiden der
Finanzbranche ist hauptsächlich in dem Umsatzdruck dem die Anlageberater oft
ausgesetzt sind begründet. Der Kunde ist das unwissende Opfer und der Verkäufer
ist der Experte dem man gefälligst zu vertrauen hat, so stellt sich die
Führungshierarchie einen funktionierenden Abverkauf ihrer Produkte vor. So wird
das auch in vielen Schulungen an die Berater vermittelt. Der Experte für sein
eigenes Leben ist man aber immer selbst höchstpersönlich!
Ob die Erwartungen eines Anlegers rational sind ist oft
fraglich, kommt aber der rückwätsgewandten Argumentation des Anlageverkäufers
sehr entgegen. Seine Verkaufsargumente beruhen nämlich weitgehend auf
Grundlagen aus der Vergangenheit. Für die Entscheidungsfindung von
Kleinanlegern sind offensichtlich Daten aus der Vergangenheit wichtiger, als
der Blick in die Zukunft. Als Beispiel kann hier die Staatsanleihe dienen. So
besteht vom Standpunkt des Investors ein Hauptgrund für die Befürchtung, dass
ein Land seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder seine Währung
abwerten werde, in der einfachen Tatsache, dass es sich in der Vergangenheit so
verhalten hat.
Mit steigender Anlageerfahrung nimmt in der Regel auch die
Entscheidungsfreudigkeit zu. Das wird dann damit begründet, dass mit der
Erfahrung das Wissen und die Kompetenz
zugenommen hätten, was automatisch zu guten Entscheidungen führen würde.
Dass diese Rechnung nicht stimmt, zeigt sich alleine schon daran, dass der
Anleger das einzige Lebewesen ist, dem man mehrmals das Fell über die Ohren
ziehen kann. Richtig dagegen ist, dass durch gemachte Erfahrungen das Risiko in
selbst gestellte Denkfallen zu geraten und falsche Entscheidungen zu treffen ,
enorm steigen kann.
Es gibt Anlageberater die Ihr Beratungsgespräch mit
Finanzlatein überfrachten um ihre Kunden zu beeindrucken. Das sind dann die
Leute, die bei Fragen ihrer Kunden verärgert und von oben herab reagieren. Oft
können diese Berater nämlich ihre eigenen Empfehlungen nicht plausibel
begründen.
Der BSZ e. V. glaubt nicht daran, dass man Anleger durch
Anlegerschutzgesetze vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen
kann. Kein Anlageberater ist klüger als seine Kunden! Es ist richtig und auch
ratsam, wenn man sein Geld vermehren will und seine Vermögenswerte schützen
möchte, externen Rat zu suchen.
Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt
werden muss. Es ist die Finanzbranche die vor ihren unseriösen Mitbewerbern und
deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden geschützt werden
sollte. Es ist nicht die Aufgabe des Staats seinen Bürgern
vorzuschreiben wo und wie sie ihr Geld anlegen. Sehr wohl ist es Aufgabe des
Staates die Milliardenfache Vermögensvernichtung durch miese Finanzprodukte,
verlogene Finanzberatung, mafiose Finanzstrukturen und eine Anlegerfeindliche
Rechtsprechung zu beenden.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein
e.V. (Dieburg) trägt seit über 17 Jahren mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu
der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten bei. Die rasche,
ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung
von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.
Der BSZ® e.V. trägt auch dazu bei, dass die
wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von
Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater,
die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen
auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder
mitverantwortlich sind, als Verursacher von Anlagepleiten, nicht mehr so oft
unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten
Geldvermehrungssystem stricken können.
Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor
finanziellem Schaden zu bewahren erfährt nicht nur Zuspruch und Förderung
sondern macht unweigerlich auch die Bekanntschaft einer ganz besonderen Art der
Rechtspflege. Gemeint ist die quasi Parallel Gerichtsbarkeit der Abmahnung.
Anbieter von in den Fokus des BSZ e.V. geratenen Kapitalanlagen sind meist
nicht daran interessiert den BSZ e.V. mit aufklärendem Material oder einer
schriftlichen Stellungnahme zu versorgen. Das wäre im Sinne des Anlegerschutzes
aber doch sehr begrüßenswert. Man bedient sich statt Argumenten lieber der
juristischen Keule von strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärungen.
Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine
staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie
zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ,
bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand
die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die
Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist
leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich
Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz
erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in
aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.
Aus 17 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist es für den BSZ
e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro
von Anlegergeld verbrennen. Wenn zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an
einem Anlagekonzept aufkommen und er darüber berichtet um interessierte Anleger
aufmerksam zu machen, kommt in vielen Fällen eine Abmahnung einer
Abmahnkanzlei. Der Streitwert ist in der Regel so hoch angesetzt, dass die
gerichtliche Klärung meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes
Honorar (oft mehrere Tausend Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung
und löscht den Beitrag im Internet.
Die meisten Anleger werden ihren Beratern auch
weiterhin vertrauen. Zumal viele Anleger auch nicht das Wissen oder die
Zeit haben, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In
vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt ,,funktioniert".
Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen
werden. Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es
möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich?
Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es überhaupt für den
Anleger?
Das Desaster setzt sich für den geprellten Anleger nahtlos
fort, wenn er nun versucht sein in den Sand gesetztes Kapital über den
Rechtsweg wieder zu erlangen. Wer seine Ansprüche vor einem deutschen Gericht
durchsetzen möchte, muss sich auf einen langwierigen und kostspieligen Prozess
mit ungewissem Ausgang einrichten berichtet Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.
Statt über seine Verluste zu jammern, oder immer weitere
Verbraucherschutzgesetze zu fordern sollten die ausgeplünderten
Kapitalanleger die ergaunerten Milliardenbeträge zurückfordern. Denn der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und
die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt
sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Es ist an der Zeit dubiosen Anbietern auf dem grauen Kapitalmarkt
das Handwerk zu legen und auch darüber nachzudenken, wie Opfer von
Kapitalanlagebetrügereien entschädigt werden können. Es sind aber nicht nur die
Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt die sich als Geldvernichter einen Namen
machen, sondern auch Banken, Sparkassen und Finanzvertriebsgesellschaften. Es
muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr einige hunderttausend Deutsche
Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.
Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber
über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich
um Kapitalanlagen handelt , kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum,
wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparente Taschen der
Finanzindustrie umgeleitet werden. Die
soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.
Den geschädigten Anlegern rät der BSZ e.V. niemals selbst an
die Personen oder Institutionen die in den Vorgang involviert sind
heranzutreten. Sie sollten weder Polizei noch Rechtsanwalt spielen. Seien Sie
besonders vorsichtig bei Vermittlern. Sie beherrschen oft meisterhaft ein
Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich
nicht durch Versprechungen hinhalten. Machen Sie sich schlau, ob es bereits
eine Gemeinschaft geschädigter Anleger
gibt. Wenn ja, achten Sie darauf, dass hier mehrere Kanzleien eingebunden sind.
Die Frage, ob und wann und wo und gegen wen eine Strafanzeige erstattet wird,
sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt ausführlich besprechen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft „Anlage gescheitert – was nun?“
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement
eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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