Donnerstag, Dezember 10, 2015

Fidentum GmbH/Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG: Anleger prüfen Möglichkeiten nach Insolvenz!

Nach Insolvenz der Fidentum GmbH: Anleger fürchten hohe Verluste und schließen sich dem BSZ e.V. an. Die BaFin hat der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Anfang Dezember 2015 das Kreditgeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Am 04. Dezember 2015 musste auch die Fidentum GmbH aus Hamburg laut Angaben auf der Homepage Insolvenz anmelden.


Das Emissionshaus bot den Fonds Lombard Classic 3 an. Anleger konnten hiermit in das sog. Lombardgeschäft investieren, die Gelder wurden als Darlehen der Lombardium GmbH & CO. KG zur Verfügung gestellt. Hier wurde das Geld z.B. in Pfandbriefe investiert.

Nach Mitteilung der BaFIn hat die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein.

Es wird zu fragen sein, was mit den Geldern der Anleger passiert ist, fraglich ist vor allem, ob die Gesellschaft finanziell dazu in der Lage sein wird, die Darlehensrückzahlungen zu bewerkstelligen, was nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner fraglich ist.

Anleger sollten alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen, dazu zählt z.B. die Prüfung der eventuellen Haftung von Initiatoren und Prospektverantwortlichen, aber auch die eventuell in Betracht kommende Haftung der Vermittler der Anlage. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

"Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung unter Berücksichtigung der Anlageziele des Anlegers. Sollte dies nicht geschehen sein, können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen." Auch sollten Anleger z.B. die fristlose Kündigung ihrer Beteiligung überprüfen lassen, eventuell können dadurch noch Anlegergelder gesichert werden.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 10.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Fidentum/Lombardium Hamburg“.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

drspä

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