Nach Insolvenz der Fidentum GmbH: Anleger fürchten hohe Verluste und schließen sich dem BSZ e.V. an. Die BaFin hat der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Anfang Dezember 2015 das Kreditgeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Am 04. Dezember 2015 musste auch die Fidentum GmbH aus Hamburg laut Angaben auf der Homepage Insolvenz anmelden.
Das Emissionshaus bot den Fonds Lombard Classic 3 an.
Anleger konnten hiermit in das sog. Lombardgeschäft investieren, die Gelder
wurden als Darlehen der Lombardium GmbH & CO. KG zur Verfügung gestellt.
Hier wurde das Geld z.B. in Pfandbriefe investiert.
Nach Mitteilung der BaFIn hat die Lombardium Hamburg GmbH
& Co. KG dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und
damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der
dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein.
Es wird zu fragen sein, was mit den Geldern der Anleger
passiert ist, fraglich ist vor allem, ob die Gesellschaft finanziell dazu in
der Lage sein wird, die Darlehensrückzahlungen zu bewerkstelligen, was nach
Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner fraglich ist.
Anleger sollten alle in Betracht kommenden Möglichkeiten
prüfen, dazu zählt z.B. die Prüfung der eventuellen Haftung von Initiatoren und
Prospektverantwortlichen, aber auch die eventuell in Betracht kommende Haftung
der Vermittler der Anlage. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:
"Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte
Beratung unter Berücksichtigung der Anlageziele des Anlegers. Sollte dies nicht
geschehen sein, können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen." Auch
sollten Anleger z.B. die fristlose Kündigung ihrer Beteiligung überprüfen
lassen, eventuell können dadurch noch Anlegergelder gesichert werden.
Dieser Beitrag gibt
die Sach- und Rechtslage zum 10.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen
können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
„Fidentum/Lombardium Hamburg“.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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