Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, hat die Vertretung von Gesellschaftern des Fonds Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 5 mbH & Co. KG übernommen. Sie sehen sich angesichts des enttäuschenden Verlaufs dieser Beteiligung geschädigt. Im rechtlichen Sinne wird schon dann von einem Schaden gesprochen, wenn der Anleger die Beteiligung beim heutigen Kenntnisstand nicht gezeichnet hätte. In dieser Lage dürften sich die meisten Gesellschafter dieses Fonds befinden und sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.
Und in der Tat sind die Aussichten dafür vielversprechend.
Beim Vertrieb dieser Beteiligung gegenüber einem typischen Anleger dürfte es
sich um einen "klassischen Fall" für eine Haftung der beratenden Bank
oder Sparkasse, wie MERCK FINCK & CO Privatbankiers, handeln. Die gegen das
Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden
Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen.
Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss beraten
wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben. Denn oft ist eine
Haftung auf Schadensersatz schon wegen seinerzeit regelmäßig verheimlichter
Provisionen gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls
den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurde die Anlage unseren
Mandanten oft unzutreffend als "sicher" beschrieben und allgemeine
Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der
Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie
konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente
genutzt werden.
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben
Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein
für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile
verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert
wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen,
die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen,
etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher
Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf
Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im
Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25
Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte
Kanzlei mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und
Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach
der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist
Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".
Dieser Beitrag gibt
die Sach- und Rechtslage zum 11.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen
können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft Macquarie Infrastrukturgesellschaft.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
jg
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement
eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen