Am 5.November hatten wir den Beitrag „Vom eigenen Anwalt
geschädigt? Verjährungshemmung nicht gelungen?“ (http://bit.ly/1NmhvA3)
veröffentlicht. Seit dem stehen bei dem BSZ e.V. die Telefone nicht mehr still
und eine Flut e-Mails ist angekommen.
Da einige Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert
sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten oft ein
Risiko. Auch das
Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der
Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen
der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis
noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der
gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden
Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.
An erster Stelle der Beschwerden stehen aber
Kommunikationsprobleme. (Anwalt ist nicht erreichbar, Anwalt ruft nicht zurück,
Sekretärin wimmelt mich immer ab, Anwalt lässt sich verleugnen usw.
Überraschend dicht gefolgt von Kompetenzproblemen. (Anwalt
kennt sich im Fall nicht aus, kennt bereits ergangene Urteile nicht, kann oder
will die realen Chancen nicht einschätzen.
Durchgehend wird auch die Gebührenrechnung bemängelt bzw.
nicht verstanden. Warum der Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen
besonderen Berufsschutz genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein
anderer Berufsstand hat, bleibt Außenstehenden verschlossen. Zumal der Anwalt
keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er ist nichts anderes als ein
Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes. Im System einer freien
Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher Festsetzung von
Anwaltsgebühren jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten des Bäckers der
Brotpreis staatlich vorgeschrieben werden darf. Wer den Dienstleister Anwalt
beansprucht, der soll mit diesem frei eine Honorarregelung treffen können,
fordert der BSZ® e.V. Die guten Anwälte werden dabei möglicherweise noch höhere
Honorare bekommen, doch Wettbewerb fördert andererseits nur die Qualität des
Rechtssystems. Das muss nicht notwendig eine stete Benachteiligung der weniger
Zahlungskräftigen sein, denn nicht immer sind - wie in jedem Beruf! - die
Teuersten zugleich die Besten.
In jedem Fall rät Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. ist es lohnenswerter, Rechtsstreitigkeiten zu
vermeiden, als sie zu gewinnen. Ist der Besuch beim Anwalt aber sinnvoll und
auch notwendig, dann sollte man bei der Auswahl des Anwaltes schon sehr
kritisch sein. Viele Anwälte leisten gute Arbeit; sie sind faire Dienstleister
und das Preis Leistungsverhältnis stimmt. Aber diese Anwälte sind nicht leicht
zu finden.
Im Gespräch mit unzufriedenen Mandanten stellt sich dann oft
heraus, das es sich nicht alleine um ein bestimmtes Problem handelt, oft sind
es zwei oder mehr Gründe die massiven Anlass zur Unzufriedenheit geben.
Um für Sie erfolgreich tätig zu sein, ist absolute
Grundvoraussetzung, dass der Anwalt das entsprechende Fachgebiet beherrscht.
Nahezu paranoid skeptisch sollten Sie gegenüber Anwälten sein, die nach dem
Grundsatz „der Kunde hat immer Recht“ handeln. Denn dieser Anwalt ist
möglicherweise eher daran interessiert, den eigenen Gewinn zu maximieren, als
den größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus seiner Arbeit zu ziehen.
Fordern Sie während des gesamten Verfahrens absolute
Offenheit des Anwalts bezüglich seines Honorars und der laufenden Kosten.
Fragen Sie ob er genügend Zeit hat, Ihren Auftrag innerhalb angemessener Zeit
auszuführen. Sie sind der Kunde und so sollten Sie sich auch verhalten. Zögern
Sie nicht zu fragen. Fragen Sie den Anwalt. Fragen Sie seine Mandanten. Stellen
Sie Ansprüche. Seien Sie wählerisch.
Alleine durch bestehende Kommunikationsprobleme, denken
viele Mandanten, dass sie einen schlechten Anwalt haben, der ihre Interessen
nicht ordentlich vertritt und der überhaupt kein Interesse am übertragenen Fall
zeigt. Bei dem BSZ e.V. ist man der
Meinung, dass ein Anwalt seine Mandanten zeitnah zurückrufen sollte und die
anstehenden Fragen umfassend beantworten sollte. Viel Arbeit ist kein Grund für
Unhöflichkeit.
Dass Mandanten zu der Meinung kommen, ihrem Anwalt mangele
es an der notwendigen Kompetenz, liegt
meist an der unzureichenden Unterrichtung, welche Schritte der Anwalt
unternehmen will und was damit erreicht werden soll bzw. kann.
Es macht überhaupt keinen Sinn seinen Anwalt zu verklagen,
nur weil man mit ihm unzufrieden ist. Stattdessen sollte man das Gespräch
suchen und die erfolgreiche Erledigung des anstehenden Falls in den Vordergrund
stellen.
Selbstverständlich machen Anwälte auch Fehler. Ob er seine
Mandanten darüber informiert steht allerdings auf einem anderen Blatt. Auch das
Eingeständnis einen Fehler begangen zu haben fällt so manchem Juristen doch
erheblich schwer.
Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig
vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie
nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu
machen. Ist das nicht zielführend,
sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.
Vom eigenen Anwalt Geschädigte sollten sich auch nicht von
der Tatsache beeindrucken lassen, dass der Anwalt einen besonderen Berufsschutz
genießt, und die Durchsetzung eines Anspruchs schwierig sein kann. Die strengen Sorgfaltsanforderungen für die
anwaltliche Tätigkeit führen aber auch dazu, dass der Anwalt laufend der Gefahr ausgesetzt ist,
schadensauslösende Sorgfaltspflichtverletzungen zu begehen, und dadurch
wiederum seinem Mandanten bei schuldhafter Pflichtverletzung aus dem
anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag haftet.
Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen
Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar
machen kann. Die Hürden für
Regressprozesse gegen den Anwalt sind
zwar sehr hoch - so muss der Mandant
z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem
Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen
Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es
meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V.
Vertragsanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Anwaltshaftung.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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