Dienstag, November 10, 2015

Wenn der Anwalt Fehler macht.

Am 5.November hatten wir den Beitrag „Vom eigenen Anwalt geschädigt? Verjährungshemmung nicht gelungen?“ (http://bit.ly/1NmhvA3) veröffentlicht. Seit dem stehen bei dem BSZ e.V. die Telefone nicht mehr still und eine Flut e-Mails ist angekommen.

Da einige Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten oft ein Risiko.  Auch das Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.

An erster Stelle der Beschwerden stehen aber Kommunikationsprobleme. (Anwalt ist nicht erreichbar, Anwalt ruft nicht zurück, Sekretärin wimmelt mich immer ab, Anwalt lässt sich verleugnen usw.

Überraschend dicht gefolgt von Kompetenzproblemen. (Anwalt kennt sich im Fall nicht aus, kennt bereits ergangene Urteile nicht, kann oder will die realen Chancen nicht einschätzen.

Durchgehend wird auch die Gebührenrechnung bemängelt bzw. nicht verstanden. Warum der Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen besonderen Berufsschutz genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein anderer Berufsstand hat, bleibt Außenstehenden verschlossen. Zumal der Anwalt keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er ist nichts anderes als ein Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes. Im System einer freien Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher Festsetzung von Anwaltsgebühren jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten des Bäckers der Brotpreis staatlich vorgeschrieben werden darf. Wer den Dienstleister Anwalt beansprucht, der soll mit diesem frei eine Honorarregelung treffen können, fordert der BSZ® e.V. Die guten Anwälte werden dabei möglicherweise noch höhere Honorare bekommen, doch Wettbewerb fördert andererseits nur die Qualität des Rechtssystems. Das muss nicht notwendig eine stete Benachteiligung der weniger Zahlungskräftigen sein, denn nicht immer sind - wie in jedem Beruf! - die Teuersten zugleich die Besten.

In jedem Fall rät Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.  ist es lohnenswerter, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, als sie zu gewinnen. Ist der Besuch beim Anwalt aber sinnvoll und auch notwendig, dann sollte man bei der Auswahl des Anwaltes schon sehr kritisch sein. Viele Anwälte leisten gute Arbeit; sie sind faire Dienstleister und das Preis Leistungsverhältnis stimmt. Aber diese Anwälte sind nicht leicht zu finden.

Im Gespräch mit unzufriedenen Mandanten stellt sich dann oft heraus, das es sich nicht alleine um ein bestimmtes Problem handelt, oft sind es zwei oder mehr Gründe die massiven Anlass zur Unzufriedenheit geben.

Um für Sie erfolgreich tätig zu sein, ist absolute Grundvoraussetzung, dass der Anwalt das entsprechende Fachgebiet beherrscht. Nahezu paranoid skeptisch sollten Sie gegenüber Anwälten sein, die nach dem Grundsatz „der Kunde hat immer Recht“ handeln. Denn dieser Anwalt ist möglicherweise eher daran interessiert, den eigenen Gewinn zu maximieren, als den größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus seiner Arbeit zu ziehen.

Fordern Sie während des gesamten Verfahrens absolute Offenheit des Anwalts bezüglich seines Honorars und der laufenden Kosten. Fragen Sie ob er genügend Zeit hat, Ihren Auftrag innerhalb angemessener Zeit auszuführen. Sie sind der Kunde und so sollten Sie sich auch verhalten. Zögern Sie nicht zu fragen. Fragen Sie den Anwalt. Fragen Sie seine Mandanten. Stellen Sie Ansprüche. Seien Sie wählerisch.

Alleine durch bestehende Kommunikationsprobleme, denken viele Mandanten, dass sie einen schlechten Anwalt haben, der ihre Interessen nicht ordentlich vertritt und der überhaupt kein Interesse am übertragenen Fall zeigt.  Bei dem BSZ e.V. ist man der Meinung, dass ein Anwalt seine Mandanten zeitnah zurückrufen sollte und die anstehenden Fragen umfassend beantworten sollte. Viel Arbeit ist kein Grund für Unhöflichkeit.

Dass Mandanten zu der Meinung kommen, ihrem Anwalt mangele es an der notwendigen Kompetenz, liegt  meist an der unzureichenden Unterrichtung, welche Schritte der Anwalt unternehmen will und was damit erreicht werden soll bzw. kann.

Es macht überhaupt keinen Sinn seinen Anwalt zu verklagen, nur weil man mit ihm unzufrieden ist. Stattdessen sollte man das Gespräch suchen und die erfolgreiche Erledigung des anstehenden Falls in den Vordergrund stellen.

Selbstverständlich machen Anwälte auch Fehler. Ob er seine Mandanten darüber informiert steht allerdings auf einem anderen Blatt. Auch das Eingeständnis einen Fehler begangen zu haben fällt so manchem Juristen doch erheblich schwer.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Vom eigenen Anwalt Geschädigte sollten sich auch nicht von der Tatsache beeindrucken lassen, dass der Anwalt einen besonderen Berufsschutz genießt, und die Durchsetzung eines Anspruchs schwierig sein kann.   Die strengen Sorgfaltsanforderungen für die anwaltliche Tätigkeit führen aber auch dazu, dass der  Anwalt laufend der Gefahr ausgesetzt ist, schadensauslösende Sorgfaltspflichtverletzungen zu begehen, und dadurch wiederum seinem Mandanten bei schuldhafter Pflichtverletzung aus dem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag haftet.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.  Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt  sind zwar sehr hoch - so muss der Mandant  z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte  welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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