Mittwoch, November 11, 2015

Waldfonds Timber Class 1 GmbH & Co. KG: Das Geschäft mit der Nachhaltigkeit

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB beobachtet die Entwicklungen des Waldfonds Timber Class 1 GmbH & Co. KG. Nachhaltigkeit, Umwelt, Wasserkraft und nachwachsende Rohstoffe, damit werden Anleger gelockt. Diese sollen in entsprechende nachhaltige und umweltverträgliche Fonds investieren, wie z. B. den Waldfonds Timber Class 1 GmbH & Co. KG. Der Erwerb und die Bewirtschaftung von Waldflächen – gerade in den USA – wurde als lukrativ angepriesen.


Bei der Timber Class 1 KG handelt es sich, wie sich aus der Leistungsbilanz der von der KGAL verwalteten Assets ergibt, „um einen geschlossenen Fonds, der mittelbar und anteilig über die Waldgesellschaft in Waldflächen investiert.“ 2011 umfasste das Portfolio rund 608.000 Hektar Waldflächen in vier US-amerikanischen Bundestaaten. Die Laufzeit des Fonds ist bis 2019 angesetzt. Diese ist jedoch verlängerbar bis einschließlich 2022.

Doch wie sich aus einer Kurzinformation zum Geschäftsjahr 2013 entnehmen lässt, veröffentlicht von der KGAL GmbH & Co. KG im März 2014, werden „derzeit aus Vorsichtsgründen erst zum Ende der Fondslaufzeit von einer eintretenden wertstabilen Entwicklung des Portfolios und Ausschüttungen an die Anleger ausgehen“. Das bedeutet, Ausschüttungen erfolgen (vorerst) nicht. Dabei waren im Prospekt Ausschüttungen ab 2010 in Höhe von 1 bis 7 % pro Jahr avisiert. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist mithin ungewiss, in welcher Höhe die Anleger ihre Ausschüttungen und auch das investierte Kapital zurückerhalten.

Für betroffene Anleger ist es aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation des Waldfonds sinnvoll, so die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre bestehenden Ansprüche und Möglichkeiten rechtzeitig prüfen zu lassen. 

So kommen grundsätzlich Ansprüche gegen Prospektersteller und Initiatoren in Betracht, wenn der Prospekt, der der Anlageentscheidung zugrunde lag, fehlerhaft ist. Zu prüfen ist auch, ob Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder -Berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Denn den Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anlage empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig, in Höhe des eingezahlten Kapitals.

Die Anleger können für die Fälle einer fehlerhaften Beratung die Rückabwicklung und Rückzahlung des investierten Kapitals geltend machen. Sofern die Beratung z. B. durch eine Bank erfolgt ist, liegt auch eine fehlerhafte Beratung bereits dann vor, wenn nicht über an die Bank fließenden Provisionen sog. „Kick-backs“ aufgeklärt wurde.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Waldfonds/ Timber Class 1

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c    

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Ulrike Pfeifer

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cllbpfeif

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Keine Kommentare: