Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde berichtet, dass der Geschäftsführer der Dubai Sports City GmbH & Co. KG, Herr Hendrik Fabian Atzert, von der Staatsanwaltschaft Dubai wegen der Ausstellung eines Schecks in Täuschungsabsicht angeklagt wurde.
So heißt es in der CLLB vorliegenden offiziellen Fallliste („Case
Docket“) u.a., dass der Angeklagte zu sieben Tagen Haft verurteilt und dem
„court of misdemeanors and offences“ – an das mit Vergehen und Verstößen
befasste Gericht – entsprechend dem Gegenstand der Anklage überführt wird.
Dies ist für Anleger deswegen bedeutsam, da diese aktuell
zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG –
vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – aufgefordert
wurden. Aufgrund der Inhaftierung ist die Fondsgesellschaft derzeit
handlungsunfähig. Es stellt sich daher die Frage, wofür die zurückgeforderten
Ausschüttungen überhaupt verwendet werden sollen, wenn kein Geschäftsbetrieb
mehr besteht, weil die Gesellschaft faktisch handlungsunfähig ist.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen CLLB
Rechtsanwälte betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch
einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt
prüfen zu lassen. So gilt es insbesondere zu klären, ob eine fehlerhafte
Aufklärung/ Beratung vorliegt. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken
eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung
nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf
Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage
investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile
zurück. Bei dieser Anlage besteht u.a. das Risiko eines Totalverlusts der
Einlage und die Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Es ist
Eile geboten, da potentielle Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern
zeitnah zu verjähren drohen. So tritt die absolute Verjährung dieser Ansprüche
taggenau 10 Jahre nach Zeichnung ein.“ Anleger sollten nicht lange zögern und
eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer
Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung,
so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen
fehlerhafter Anlageberatung.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten
BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Dubai Sports City GmbH & Co. KG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cllblinz
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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