Mittwoch, November 11, 2015

DEIKON: Mögliche Verjährung Ende 2015! Letzte Chance auf Schadensersatz!

Gute Chancen gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihen! Achtung: Mögliche Verjährung Ende 2015!


Anleger von DEIKON-Hypothekenanleihen der 2. und 3. DEIKON-Anleihen, die Verluste mit ihren Anleihen erlitten haben, müssen sich darüber im Klaren sein, dass unter Umständen zum Jahresende 2015 Verjährung eintreten könnte, was aufgrund der kenntnisabhängigen Verjährungsregeln der §§ 195, 199 BGB immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss.

Bei der 2. DEIKON-Anleihe, die im Jahr 2006 augegeben wurde, wird auch auf jeden Fall aufgrund der 10-jährigen Höchstverjährungsvorschrift im Jahr 2016 Verjährung eintreten, und zwar nicht erst zum Jahresende, sondern unter dem Jahr.

"Betroffene DEIKON-Anleger müssen sich daher darüber im Klaren sein, dass dies die letzte Chance auf Schadensersatz sein könnte," so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth.

"Die Chancen für die Anleger gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. DEIKON-Anleihen, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen, schätzen wir als gut ein."

Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner der inzwischen mehrere positive Urteile für die Geschädigten der 2. und 3. Anleihe gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, vor dem 6., 9. und 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf auf Rückzahlung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen gelungen sind (ein Fall ist auch inzwischen rechtskräftig, andere Fälle sind noch nicht rechtskräftig und befinden sich gerade beim BGH), ist es inzwischen sogar gelungen, einen renommierten Prozessfinanzierer für die Zusammenarbeit zu gewinnen:

Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren. Die erhaltenen Ausschüttungen müssen dabei abgezogen werden.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir freuen uns sehr über diese Zusage dieses renommierten Prozessfinanzierers, die bestätigt, dass auch der Prozessfinanzierer die Chancen gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe als gut einschätzt." Im Erfolgsfall verlangt der Prozessfinanzierer eine übliche Erfolgshonorarbeteiligung von ca. 30 % nach Abzug aller Kosten.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deikon.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c    

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
drspä

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