Dienstag, November 10, 2015

SolarWorld-Anleihen: Kündigung wirksam! Das Landgericht Frankfurt urteilt, dass Anleihekündigungen wirksam sind.

Im Jahre 2013 hatte die SolarWorld AG begonnen, ihre Anleiheschulden aus zwei unterschiedlichen Tranchen von Inhaberschuldverschreibungen zu restrukturieren, insbesondere indem Anleihegläubiger auf einen Großteil ihrer Anleiheforderungen freiwillig verzichten mussten.


Ein Teil der Anleihegläubiger hatte sich diesem Verzicht aber verweigert und wollte sich vor Verlusten schützen. Möglich wurde dies durch eine von den einzelnen Anleihegläubigern erklärte fristlose Kündigung der Anleihe  unter Berufung auf vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte. Unter Berufung hierauf hatten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sodann von SolarWorld die volle Rückzahlung der Nominale und Zinsen verlangt. Da sich SolarWorld dem aber verweigerte hatte, hatten die Anwälte beim Landgericht Frankfurt/Main für Anleihegläubiger gegen SolarWorld geklagt.

Das Landgericht Frankfurt hat nunmehr entschieden, dass die fristlosen Kündigungen der Anleihegläubiger wirksam waren und die Mandanten von Dr. Späth & Partner von SolarWorld die volle Rückzahlung der Nominale mit Zinsen verlangen können. Dieser Erfolg wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt voraussichtlich Bestand haben. Denn das OLG hatte in einem Parallelfall ähnlich entschieden. Nunmehr liegt die Frage beim Bundesgerichtshof, der voraussichtlich Anfang 2016 eine letztgültige Entscheidung des Falles treffen wird.

Damit zeigt sich, dass in kritischen Situationen die Kündigung einer Anleihe, gestützt auf die richtigen Kündigungsgründe und formal richtig durchgeführt, ein probates Mittel sein kann, mit dem Anleger sich vor Verlusten schützen können.

Dazu BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher: "Anleihegläubiger sollten in kritischen Situationen immer überlegen, eine Anleihe zu kündigen und von der Emittentin volle Rückzahlung der Nominale plus offener Zinsen zu verlangen. Eine Kündigung muss zunächst bestimmte Formalia erfüllen. Ob eine vertragliche Kündigungsmöglichkeit besteht, richtet sich nach den Bedingungen der Anleihe. Daneben greifen aber auch gesetzliche Kündigungsgründe. Letztlich ist dies aber immer eine Frage des Einzelfalls, - jede Anleihe und jede Krisensituation ist unterschiedlich. Klar ist aber: Ein Kündigung kann vor Verlusten aus der Anleihe schützen. Das hilft den Anleihegläubigern ungemein."

Dr. Liebscher weiter: "In jedem Fall sollten Anleihebesitzer darauf achten, dass sie die Rechte wahrnehmen, die in ihnen in der jeweiligen Situation  zustehen. Hier ist neben der fristlosen Kündigung auch ein kollektives, gemeinsames Vorgehen der Gläubiger besonders wichtig. Nur wenn die Anleihegläubiger geschlossen auftreten, haben sie die notwendige Handlungsstärke, um sich gegen den Anleiheschuldner durchzusetzen und um sicherzustellen, dass sie nicht schlechter als z.B. die Banken oder Aktionäre behandelt werden."

Die bundesweit tätige BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Anwälte der Kanzlei sind insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Singulus, bestens vertraut (z. B. SolarWord AG, MIFA AG, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, getgoods.de AG). Bereits über 1000 Anleihe-Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, wurden von Dr. Späth & Partner erfolgreich vertreten. Dabei achten wir stets auf volle Kostentransparenz. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher wurde zudem in mehreren Insolvenzverfahren von Anleihegläubigern zum Mitglied des Gläubigerausschusses gewählt oder zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz bestellt.

Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus und verlangt Rückzahlung. Anderenfalls leistet die Kanzlei die umfassende Vertretung im Anleihe-Restrukturierungsverfahren und auch die (außer)gerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale, sodass alle Kosten von vornherein feststehen und transparent sind. Ferner übernehmen die Anwälte für Sie gerne die Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SolarWorld AG.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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