Im Jahre 2013 hatte die SolarWorld AG begonnen, ihre Anleiheschulden aus zwei unterschiedlichen Tranchen von Inhaberschuldverschreibungen zu restrukturieren, insbesondere indem Anleihegläubiger auf einen Großteil ihrer Anleiheforderungen freiwillig verzichten mussten.
Ein Teil der Anleihegläubiger hatte sich diesem Verzicht
aber verweigert und wollte sich vor Verlusten schützen. Möglich wurde dies
durch eine von den einzelnen Anleihegläubigern erklärte fristlose Kündigung der
Anleihe unter Berufung auf vertragliche
und gesetzliche Kündigungsrechte. Unter Berufung hierauf hatten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sodann von SolarWorld die
volle Rückzahlung der Nominale und Zinsen verlangt. Da sich SolarWorld dem aber
verweigerte hatte, hatten die Anwälte beim Landgericht Frankfurt/Main für
Anleihegläubiger gegen SolarWorld geklagt.
Das Landgericht Frankfurt hat nunmehr entschieden, dass die
fristlosen Kündigungen der Anleihegläubiger wirksam waren und die Mandanten von
Dr. Späth & Partner von SolarWorld die volle Rückzahlung der Nominale mit
Zinsen verlangen können. Dieser Erfolg wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt
voraussichtlich Bestand haben. Denn das OLG hatte in einem Parallelfall ähnlich
entschieden. Nunmehr liegt die Frage beim Bundesgerichtshof, der
voraussichtlich Anfang 2016 eine letztgültige Entscheidung des Falles treffen
wird.
Damit zeigt sich, dass in kritischen Situationen die
Kündigung einer Anleihe, gestützt auf die richtigen Kündigungsgründe und formal
richtig durchgeführt, ein probates Mittel sein kann, mit dem Anleger sich vor
Verlusten schützen können.
Dazu BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher:
"Anleihegläubiger sollten in kritischen Situationen immer überlegen, eine
Anleihe zu kündigen und von der Emittentin volle Rückzahlung der Nominale plus
offener Zinsen zu verlangen. Eine Kündigung muss zunächst bestimmte Formalia
erfüllen. Ob eine vertragliche Kündigungsmöglichkeit besteht, richtet sich nach
den Bedingungen der Anleihe. Daneben greifen aber auch gesetzliche
Kündigungsgründe. Letztlich ist dies aber immer eine Frage des Einzelfalls, -
jede Anleihe und jede Krisensituation ist unterschiedlich. Klar ist aber: Ein
Kündigung kann vor Verlusten aus der Anleihe schützen. Das hilft den
Anleihegläubigern ungemein."
Dr. Liebscher weiter: "In jedem Fall sollten
Anleihebesitzer darauf achten, dass sie die Rechte wahrnehmen, die in ihnen in
der jeweiligen Situation zustehen. Hier
ist neben der fristlosen Kündigung auch ein kollektives, gemeinsames Vorgehen
der Gläubiger besonders wichtig. Nur wenn die Anleihegläubiger geschlossen
auftreten, haben sie die notwendige Handlungsstärke, um sich gegen den
Anleiheschuldner durchzusetzen und um sicherzustellen, dass sie nicht
schlechter als z.B. die Banken oder Aktionäre behandelt werden."
Die bundesweit tätige BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr.
Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im
Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Anwälte der Kanzlei sind insbesondere
mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall
Singulus, bestens vertraut (z. B. SolarWord AG, MIFA AG,
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate,
Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG;
SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, getgoods.de AG). Bereits
über 1000 Anleihe-Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, wurden von
Dr. Späth & Partner erfolgreich vertreten. Dabei achten wir stets auf volle
Kostentransparenz. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher wurde zudem
in mehreren Insolvenzverfahren von Anleihegläubigern zum Mitglied des Gläubigerausschusses
gewählt oder zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger nach dem
Schuldverschreibungsgesetz bestellt.
Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der
Anleihe aus und verlangt Rückzahlung. Anderenfalls leistet die Kanzlei die
umfassende Vertretung im Anleihe-Restrukturierungsverfahren und auch die
(außer)gerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Grundlage der
Vergütung ist eine Pauschale, sodass alle Kosten von vornherein feststehen und
transparent sind. Ferner übernehmen die Anwälte für Sie gerne die
Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
SolarWorld AG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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